Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1881)
- Date
- 1881-07-27
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447850-2447878--17841-2473860- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
762 Frankfurt a M., 22. Juli. Ju Nr. 29 dieser Blätter brachten Sie eine Prozeßverhandlung in Angelegenheit des Soldin'schen Nachlasses in einer Weise, welche geeignet ist, irrige Auffassungen und verschiedenartige Bellrtheilung hervorzurufen, es dürfte daher dem Leser eine sachliche Darstellung willkommen sein. Nach dem Berichte hätte die israel. Religionsgesellschaft Mark 89211 erhalten und sei außerdem zur Erbin von einem Drittel des Nachlasses eingesetzt worden, in dem eingeleiteten Prozesse sei die Religionsgesellschaft der aufgetretenen Enkelin des Erblassers, welche ihr Pflichttheil reclamirte, mit dilatorischen Einwendungen entgegengetreten. Bei solchen Geschenken und Vermächtnissen, wird der Eine sagen, kann die Religionsgesellschaft leicht eine große Wirksamkeit entfalten, es hätte der Enkelin wenigstens das Pflichttheil gewahrt werden müssen, sagt ein Anderer und ein Dritter denkt, die reine Erbschleicherei. Die Sache verhält sich indessen folgendermaßen. Die Religionsgesellschaft hat allerdings den angeführten Betrag erhalten, allein nicht für sich, sondern als eine Schenkung zu Gunsten der Geschwister, der Kinder und Enkel der Geschwister des Herrn Soldin. Für ihre Mühewaltung erhält die Religionsgesellschaft nach dem dereinstigen Ableben der Geschwister und deren Kinder und nachdem die Enkel großjährig geworden und ihnen ihr Erbtheil ausgeliefert worden, den Betrag von Mk. 5000 schw. R.-M. gleich Mark 5500, bis dahin aber nur die Zinsen dieser Summe. Es ist das eine sehr geringe Vergütung für die Verwaltung eines so großen Vermögens, namentlich wenn man erwägt, daß die Kosten der Deponirung der Effekten bei einer Bank, welche die Religionsgesellschaft im Interesse einer größeren Sicherheit für nothwendig erachtete, und die kleinen Spesen die geringen Zinsen absorbiren. Der Zeitpunkt der Aufhebung der Verwaltung, die bereits 12 Jahre gedauert hat, läßt sich nicht voraussehen, da die Geburt weiterer Enkel der Geschwister nicht ausgeschlossen ist. Die Erbeinsetzung auf ein Drittel, die ganz ohne Zuthun der Religionsgesellschaft geschehen ist, hat gar keinen Werth, da das vorhandene Aetivvermögen kaum den, von Herrn Soldin seiner natürlichen Enkelin bestimmten Betrag von Mark 22000 übersteigt. Die Religionsgesellschaft hat überhaupt nur die Sache übernommen, auf die Vorstellung des Herrn Soldin hin, daß sein Sohn eine Mischehe eingegangen als Mischehen noch nicht gesetzlich gestattet waren, die Ehe daher ungültig sei, daß er aber nicht destoweniger seine natürliche Enkelin genügend bedenken werde. Da Herr Soldin für einen reichen Mann galt, durfte man erwarten, daß dies mit einer entsprechend hohen Summe geschehen werde. Nach bem Todesfall ließ die Enkelin trotz aller Aufforderungen nichts von sich hören, erst jetzt nach Jahren kommt die Sache zum Austrag. Die Religionsgesellschast war bei der Uebernahme der Stiftung der Meinung, es handle sich lediglich darunl, Vermögen für Minderjährige zu Verwalter!, sie hat dies mit aller Treue und in dem Glauben gethan, ein gutes Werk zu fördern und ist nun in langwierige Prozesse verwickelt. Sie darf jedoch nicht versäumen, das Interesse der Familie des Herrn Söldin zu wahren, um von dieser nicht verantwortlich gemacht zu werden, namentlich aber muß sieden Kostenpunkt zu sichern suchen, damit ihr die sehr bedeutenden Kosten nicht zur Last fallen. So ist denn die ganze Angelegenheit für die Religionsgesellschast keine erfreuliche, sondern eine lästige und mühevolle. Die Religionsgesellschast vermag aber die Sache nicht abzuschütteln und ist genöthigt die gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Westerburg, 22. Juli. Geleitet von einer unabsehbaren Menschenmenge wurde heute unser Mitbürger, Herr Corsmann Ullmann, zu Grabe getragen. Von nah und fern waren sie herbeigeeilt, Glaubensgenossen und Andersgläubige, um Demjenigen die letzte Ehre zu erweisen, dessen tragisches Ende überall die größte Theilnahme erregt hat. Derselbe war nämlich am verflossenen Mittwoch in den: eine Stunde von hier entfernten Oellingen, wo er in einem Hause vor dem Gewitter Schutz gesucht hatte, von einem Blitzschlag getödtet worden. Unsere Gemeinde verliert an dem Dahingeschiedenen einen ihrer beliebtesten und würdigsten Vertreter. Friede seiner Asche! Oesterr. - Ungar. Monarchie. Szegedin. Kardinal Dr. Ludwig Haynald hat an den Szegediner Rabbiner Dr. Immanuel Löw ein Schreiben gerichtet, in welchem der Kardinal dem Rabbiner in den herzlichsten Ausdrücken für die Zusendung eines Werkes „Aramäische Pflanzen-Namen" dankt, daH von Letzterem dieser Tage in Leipzig erschienen ist. Dr. Haynald drückt sich in schmeichelhaftester Weise über das Werk selbst aus, das er sich sofort nach seinem Erscheinen hatte kommen lassen, ohne die Ehrengabe des Autors abwarten zu wollen und stellt Se. Eminenz die Benützung der vom Autor zu Tage geförderten Resultate in seinen eigenen Arbeiten in Aussicht. England. London, 22. Juli. Nach einer Mittheilung der „Daily News" ist eine gemeinschaftliche Note Englands, Oesterreichs und Hollands an Rußland