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Der Israelit · 1881-07-20 · Heft 29 (20.7.1881) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 29 (20.7.1881)
Date
1881-07-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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724 der in Frankfurt befindlichen Vermögensobjekte angestellt werden mußte. Die Testaments-Executoren hätten die Pflicht, die schon lange liegende Erbschaft zu theilen und ihr Pflichttheilsrecht anzuerkennen; ebenso seien sie verpflichtet auch die Schenkungen mit hereinzuziehen behufs der Berechnung. — Die Beklagten führten dagegen aus, daß s. Z. sämmtliche Erben mit alleiniger Ausnahme der Klägerin die Erbschaft angetreten; diese sei zu einer Erklärung nicht zu bewegen gewesen und sei die Erbtheilung bis jetzt nur an der Passivität der Klägerin gescheitert. Die dieserhalb vor dem Stadtgerichte geführten Verhandlungen führten zu keinem Resultat, ebensowenig eingeleitete Vergleimsverhandlungen. Auch die Testamentsexekutoren, obgleich sie als solche noch nicht zu fungiren hatten, haben sich vergeblich bemüht einen Vergleich herbeizuführen. Daß die Nachlaßregulirung noch nicht zu Stande gekommen, sei nur Schuld der Klägerin. Nun komme sie und trete die Erbschaft mit Vorbehalt an. Was Klägerin jetzt thue, hätte sie vor 9 Jahren thun sollen. Jeder gegen die Testaments - Exekntoren erhobene Vorwurf falle auf sie zurück. Die Klage stehe im größten Widerspruche zu allen Grundsätzen des geschriebenen und ungeschriebenen Rechtes; solange die Klägerin nicht in die Erbschaft eingetrctcn und noch Streit obwalte zwischen den Miterben, so lang könne von Testamentsexekutoren überhaupt nicht die Rede sein und könnte eine Erbtheilung nicht vorgenommen werden. Zum weiteren verlange man, daß die Testamentsexekutoren das Recht des Pflichttheils anerkennten. In btcfer Beziehung, erwiederten diese, seien sie keine Schiedsrichter. Die Frage über Zuständigkeit des Pflichttheils sei lediglich Sache des ordentlichen Gerichtshofes. Eine Auslieferung der hier am Platze befindlichen Vermögensobjekte könne, abgesehen von den schon angeführten Gründen, schon deßhalb nicht erfolgen, weil eine solche Auslieferung eine Erbtheilung voraussetze. Der Gerichtshof eignete sich die Ausführungen der Beklagten an und wies die Klage, soweit sie gegen die Testamentsexekution gerichtet war, kostenfällig ab. Hanau, 18. Juli. In der ersten Feriensitzung der Strafkammer des Königlichen Landgerichts wurde in der Anklagesache gegen den Referendar Hugo Goldschmidt von Gelnhausen, z.Z. in Frankfurt a M., wegen Duells verhandelt. Der Angeklagte hatte am 7. November v. I. den Lieutenant v. Kapphengst, der ihm bei Ableistung seiner Dienstpflicht als Reserve - Vicefeldwebel in Bezug auf seine Konfession auf das Gröblichste beleidigte, im Pistolenduell, nächst der hiesigen Stadt, schwer verwundet. Der Gerichtshof erkannte gegen den Angeklagten, dessen Vertheidigung ein Onkel desselben, Rechtsanwalt Dr. Kunreuther aus Gotha, führte, eine Festungsstrafe von 4 Monaten und Tragung der Kosten des Verfahrens. Breslau, im Juli. Bei der hiesigen Ausstellung ist die seit Jahren renommirte Kunststickerei von Isidor und Rosalia Reiter in sehr würdiger Weise vertreten. Die Firma stellt einen prachtvollen, circa 3 Meter hohen und 2 Meter breiten, von echtem Golde auf rothbraunen Sammet kunstvoll und gediegen gestickten Tempel-Vorhang, sowie eine Sängerfahne auf weißer Seide mit Gold- und Handweberei und Seidenstickerei geschmackvoll ausgesührt, aus. Es gereicht Schlesien zur Ehre, in diesem Kunstfache eine solche Kraft, wie diese Firma zu besitzen, die seit Jahren durch ihre Lieferungen von Gold-, Silber- und Seidenstickereien fast nach allen Richtungen Deutschlands und des Auslandes sich vortheilhaft bekannt gemacht hat. Kenner wie Laien sprechen beim ersten Anblick der prachtvollen Stickereien ihre vollste Anerkennung aus. Berlin. Der „Vossischen Zeitung" wird unter dem 18. von Neustettin geschrieben: „In der hier erscheinenden „Neustettiner Zeitung" wurde ein Herr Luttosch, der in Semitenhetze macht, wegen seiner Rohheit angegriffen. Hierfür revanchirte er sich dadurch, daß er den Redactpur am hellen Tage aus der Straße durchprügelte. Dieser seinerseits rächte sich wieder dadurch, daß er in Verbindung mit seinen: Bruder am 17. Juli die Prügel mit Zinsen znrückzahlte. Gegen halb 9 Uhr Abends rottete der L. nun große Volkshansen (ca. 500 Mann) zusammen, um, wie er seine Genossen anfeuerte, sämmtliche Juden todtzuschlagen. Unsere Polizei sah sich solcher Zusammenrottung gegenüber machtlos; sie wurde selbst mit Steinwürfen traktirt, und Herrn Bürgermeister Zingler flog ein Stein an die Brust, während im Rathhaufe selbst Fenster eingeworfen wurden. Sie machte zwar den L. und einige Hauptschreier aus dem Hausen, der lärmend und drohend die Straßen durchzog, dingfest, so daß vorläufig Alles ruhig erschien. Gegen 11 Uhr jedoch begann die Menge wieder durch die Straßen zu ziehen und bei den jüdischen Einwohnern die Fercher, Fensterladen, Thüren und Schaufenster durch ^teinwürse zu demoliren. Später wurde der L. von der Polizei wieder losgelasseu, und nun bekam das Zerstörungswerk einen Leiter und festen Mittelpunkt. Die Verwüstungen, welche in der preußischen Straße, die vom Markt bis zum Kreuzdamm führt, an dem Aeußern der Häuser angerichtet sind, sind sehr beträchtlich, da die Fenster und Schaufenster eingeworfen und an einigen Stellen sogar die Fensterkreuze ausgebrochen oder zertrümmert sind. Ein Haus

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