Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1881)
- Date
- 1881-07-06
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXII. Jahrgang. Erste Leilage zu Nr. 87 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M. 24. Juni. (Amtsgericht.) Der Lieutenant a. D. Hugo v. Koscielski hat gegen den Redakteur Karl Heinr. Otto von der „Franks. Presse" wegen Beleidigung geklagt. Dieselbe soll in einem Artikel vom 30. November enthalten sein, worin gegen die antisenlitische Bewegung polemisirt wurde. Es hätte sich (hieß es darin) zur Judenhetze eine „Sippe" zusammengefunden, darunter auch die „Kampfhähne" der hochconservativen Partei. Zur Charakteristik derselben erinnert das Blatt an die eben erfolgte Berurtheilung des v. Koscielski wegen Betrugs vor dem Berliner Landgericht zu 1 Jahr Gesängmß. (Das llrtheil lautete in Wahrheit nur auf 8 Monate und wurde in zweiter Instanz durch Freisprechung aufgehoben.) Der Kläger ist ein früherer Redakteur der „Kreuzztg.", Korrespondent der Darmstädler und hochconservativ. Sein Anwalt v. Jbell sieht in dem Tone des Artikels die Absicht der Beleidigung und hält die Veröffentlichung einer Verurteilung nicht ohne Weiteres für erlaubt, trotz der Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens. Namentlich hier liege nicht eine regelmäßige Berichterstattung vor, sondern es sei ein einzelner Fall tendenziös an die Oeffentlichkeit gezerrt. Er beantrage eine Geldstrafe von 20 M. Der Vertheidiger Rechts-Anwalt Geiger, welcher zugibt, daß die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens keine Garantie für die Straflosigkeit der Berichterstattung enthalte (wobei er an den bekannten Fall der „Fr. Ztg." erinnert), meint, hier liege die Sache doch anders. Der Angriff sei zunächst gegen Stöcker gerichtet. Wenn aber die Conservativen Hand in Hand mit den Antisemiten gehen und sich an ihre Spitze stellen, so seien sie für die Ausschreitungen derselben mit verantwortlich: Die Zeitung habe das Recht gehabt, gegen diesen Unfug Front zu machen. Der Gerichtshof dürfe die politische Seite dieser Affaire nicht außer Acht lassen. Wie bei einer Schlägerei jeder Theilnehmer, so seien hier die Conservativen verantwortlich für die Resultate der Judenhetzerei. Der Gerichtshof erkennt auf 100 M. resp. 20 Tage Gefängniß und legt dem Beklagten die Kosten zur Last. Auch ist das Erkenntniß in der „Presse" zu publiziren. Die Beleidigung findet der Gerichtshof in der Behauptung, Kläger gehöre zu den Matadoren der Antisemitenbeweguug, die bedauerliche Ausschreitungen zu verantworten habe. Es sei nicht strafbar, eine Verurteilung mitzutheilen, wohl aber, wie hier, einen einzelnen Fall herauszureißen und in beleidigender Form, durch Zusätze illustrirt, darüber zu reseriren. Fraukfnrt a. M, 27. Juni. Unter strömenden liegen begleitete gestern früh um 8 Uhr eine kleine Schaar die irdischen Reste des berühmten Gelehrten Professor Dr. M. I. Schleiden zur letzten Ruhestätte. Unter den Leidtragenden befand sich auch dessen Bruder Dr. Schleiden aus Hamburg. Der Verstorbene hatte den Wunsch geäußert, in aller Einfachheit und Bescheidenheit zu Grabe getragen zu werden. Hr. Cousistorialrath Pfarrer Jung schllderte den Wunsch des Hingeschiedenen ehrend, in kurzen Worten die Verdienste, die sich Schleiden um die Wissenschaft erworben. Der Obmann des Freien Deutschen Hochstifts, das seinem verstorbenen Meister einen Palmzweig' gespendet hatte, Dr. Otto Volger, würdigte eingehender, was Schleiden in drei Fakultäten geleistet, erinnerte an die Zeit der 30er und 40er Jahre, wo Schleiden und Mohl die beiden hervorragendsten Namen auf dem Gebiet der Naturwissenschaft waren, an den großen Kampf zwischen Schleiden und Liebig, an seine Leistungen auf dem Gebiete der Botanik, die ihm die Berufung an die Jenaer Hochschule eintrugen, wie auf dem Gebiet der Geschichte und Anthropologie, an den vorübergehenden Wirkungskreis in Dorpat, und seine Rückkehr in's Vaterland, wo er an verschiedenen Orten, zeitweilig auch schon früher in hiesiger Stadt, seinen Aufenthalt nahm. Seine allmnfassende Mcnschenlkebe läßt ihn uns auch als ahnungsvollen Vorkämpfer eines Streites erblicken, der in den letzten Jahren seines Lebens die Welt erfüllen sollte. Durch wissenschaftliche Forschungen zur hohen Anerkennung der Verdienste gelangt, die sich im Mittelalter das Volk Israel als Träger der Fortbildung der strengen Wissenschaften erworben hatte, trat er als einer der eifrigsten Verkündiger der Lehre auf, daß alle Menschen in ihren Rechten einander gleich, sein sollen. Wir müssen uns wundern, daß es heutigen Tags noch möglich, Menschen ihrer Herkunft, ihres Volksthnms oder ihres Glaubens wegen bekämpfen oder in ihren Rechten kränken zu wollen.