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Der Israelit · 1881-06-29 · Heft 26 (29.6.1881) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 26 (29.6.1881)
Date
1881-06-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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638 Der Verblichene b"i war seit 26 Jahren in zweiter Ehe verheirathet gewesen, er hinerläßt eine hochbetagte Wittwe und eine Tochter erster Ehe, die seit einigen Jahren verwittwet ist, ein Sohn war ihm im zartesten Kindesalter gestorben, 'n'ä'a's'j'n. Rußland. Aus Mariupol wird geschrieben: „Drei von den hiesigen sieben jüdischen Kolonien, nämlich die Kolonie Grafskaja, Selenopolja und Ssladkowodnaja sind kürzlich ausgeplündert worden. Mitten am Hellen lichten Tage kamen aus dem Nachbarkreise Alexandrowsk die Bauern der Dörfer Kamenka und Konskija Rasdory augefahren, nahmen den Juden Alles weg, was zu nehmen war, stießen auf keinen Widerstand, rührten daher Niemand an und fuhren wieder ab. Es sollen gegen 100 zweispännige Fuhren dagewesen sein. Unterwegs, in den deutschen Kolonien, erkundigten sich die „Vollstrecker" des Zarenwillens, wie sie selber sich nannten, danach, ob nicht hier Juden seien, und gaben den Deutschen zu verstehen, daß auch sie nicht geschont werden würden, falls sie für die Juden eintreten sollten. „Der Zar hat befohlen den Juden Alles wegzunehmen, sie zu schlagen aber er hat nicht erlaubt" — das war die Erklärung, welche in völlig ruhigem Tone einem Landschastsdeputirten deutscher Herkunft gegenüber von den Bauern abgegeben wurde." — Die Pfingstfeiertage sind ohne eine Erneuerung der Judenhetze vorübergegangen. Ein Odessaer Korrespondent der „Times" schätzt die Verluste, welche die Juden erlitten haben, im Ganzen auf fünfzehn Millionen Mark. Als Ursache der Hetze bezeichnet derselbe Folgendes: Die Verarmung, welche in Folge der schlechten Ernten des letzten Jahres eingetreten ist, die Unwissenheit der Bauern, der Haß derselben gegen die Juden als Geldverleiher, der Neid auf deren Wohlhabenheit, der Wunsch sich an denjenigen, welche sie für ihre eigene Armuth verantwortlich machen, zu rächen und die Hoffnung auf Beute. — Demselben Blatte wird aus Petersburg über die Ausweisung eines amerikanischen Juden Namens Pinto, welche bereits im vorigen Jahre erfolgte, Nachstehendes miteetheilt: Pinto erhielt Befehl, binnen 24 Stunden Petersburg zu verlassen. Er wandte sich an die Ver. Staaten-Gesandtschaft und erhielt mit großer Mühe die Erlaubniß noch einige Tage zu bleiben, während seine Angelegenheit nach Washington gemeldet wurde. Mittlerweile wurde Pinto von der Petersburger Polizei so chikanirt, daß er beschloß sein geringes Eigenthum zu verkaufen und das Land zu verlassen. Er nahm ein Kajütenbillet auf einem englischen Dampfer in Kronstadt und war im Begriff mit demselben abzureisen, als die dortige Polizei seinen Paß mit der üblichen Erlaubniß zum Verlassen Rußlands verlangte. Er zeigte den Ausweisungsbesehl, allein das war nicht genug und mußte nach Petersburg zurückkehren, wobei Pinto nicht nur das schon bezahlte Passage-Geld, sondern noch all fein Eigenthum an Bord des Dampfers verlor, da der Kapitän sich weigerte, dasselbe herauszugeben (kaum glaublich! Red.) Die Vereinigten Staaten-Regierung hielt es für geboten, eine energische Vorstellung zu machen und dieselbe war zuerst so stark, daß der amerikanische Charge d'Affaire zögerte, in Abwesenheit des Gesandten, dieselbe dem russischen auswärtigen Amte zu überreichen. Trotzdem wurde der Protest übergeben, allein damit scheint die Sache zu Ende gewesen zu sein. Wenigstens Herrn Pinto hat der Protest keinerlei Vortheil gebracht. Feuilleton. U k i 6 a. XXVI. Zweimal hatte Rabbon Gamliel den Rabbi Josua besiegt; ein dritter Streit jedoch sollte für den Fürsten schwerwiegende Folgen haben. Es scheint, daß Rabbon Gamliel trotz des feststehenden Grundsatzes, daß in streitigen Fällen nach der Majorität zu entscheiden sei, eine größere Autorität für sich in Anspruch nahm. Als die vier großen Rabbinen, wie wir oben erzählt haben, zusammen längere Zeit in Rom weilten und in einer Festesnacht beim Lichte einer gegliederten Lampe beisammen saßen, fiel diese um. Rabbi Akiba sprang sofort hinzu und richtete sie wieder auf. Ob das zu thun erlaubt sei, darüber waren Rabbon Gamliel und seine Genossen verschiedener Ansicht; die Genossen hielten es für erlaubt, Rabbon Gamliel aber für verboten. Und der Fürst rief entrüstet aus: „Akiba, wie kannst Du es wagen, unseren Streit factisch zur Entscheidung zu bringen?" — Und Rabbi Akiba antwortete: Hast Du uns nicht gelehrt, unser Lehrer, daß nach der Majorität entschieden werden muß?*) In ähnlicher Weise beschwerte sich Rabbon Gamliel über Rabbi Akiba, als dieser in Bezug ans *) Toßephta Bezech C. 2.

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