Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1881)
- Date
- 1881-06-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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635 nommen wurde, erklärte er, daß er seinem Dienst- Herrn nichts derart gesagt habe. Bei der Gegenüberstellung mit diesem räumte er ein, daß seine eidliche Aussage eine falsche war. Hahner steht deßhalb heute unter der Anschuldigung des Meineids vor dem Schwurgerichte. Die Geschworenen bejahten die Frage wegen wissentlich falsch geleisteten Eides. Das Urtheil des Gerichtes lautete aus sechs Monate Gefängniß. Von der Untersuchungshaft kommen zwei Monate in Abrechnung. Der folgende Fall steht mit dem ersteren in engem Zusammenhang. Die Anklage ist ebenfalls auf Meineid gerichtet, dessen der Dienstknecht Peter Besaut, 18 Jahre alt, aus Stadecken, beschuldigt ist. Am 27. Dezember v. I. wurden einem Israeliten in Stadecken die Fenster eingeworfen. Die Familie zog wegen der Verfolgungen später nach Oberwesel. Bei der Frau jenes Israeliten erschien eines Tages der Peter Besant und soll mit ihr über die Sachbeschädigung gesprochen, ebenso die Namen dreier Leute genannt haben, die bei der That zugegen gewesen. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet und der Besant gab am 7. März 1881 vor dem hiesigen Untersuchungsrichter unter eidlicher Bekräftigung die Erklärung ab, daß er mit der fraglichen Frau die gedachte Besprechung nicht gehabt und ihr auch hinsichtlich der Thäter keine Mittheilung gemacht habe. Die den Geschworenen vorgelegte Frage auf wissentlich falsch geleisteten Eid wurde verneint und der Angeklagte sreigesprochen. Die Vertheidigung führte Herr Rechtsanwalt Dr. Hangen. Mainz, 23. Juni. Die Geschichte unserer Zeit gefällt sich in wunderbaren Gegensätzen und Widerspielen. In Deutschland, dem Lande der Denker findet eine Strömung Raum, welche die Juden aus dem Lande treiben möchte, und in Spanien, dem Mutterlande der Inquisition, schickt man sich an, die Opfer der russischen und aller sonstigen Judenverfolgungen mit offenen Armen aufzunehmen und ihnen ein gastliches Asyl anzubieten. Die Thatsache klang so überraschend, daß sie vielfach angezweifelt wurde; jetzt finden wir die Nachricht in einem ofsiciösen Briefe, der der „Polit. Corr." aus Konstantinopel zugeht, in ihrem vollen Umfange bestätigt; e§ heißt dort: Die spanische Regierung hat den Entschluß gefaßt, allen Juden, die aus Rußland oder aus irgend einem anderen Lande vertrieben werden, Gastfreundschaft in Spanien anzubieten. Eine eigene Schifffahrtslinie soll zu diesem Behufe aus Odessa, Konstantinopel und Salonichi nach einem spanischen Mittelmeerhafen eingerichtet werden, auf welcher die jüdischen Familien unentgeltlich nach jüdischen Colonien, die in zwei Provinzen Spaniens zu begründen wären, gebracht werden sollen. Außerdem sollen hier und in Salonichi auf Kosten der spanischen Regierung Schulen eröffnet werden, in denen nicht nur die spanische Sprache und Literatur gelehrt, sondern auch anderweitiger Unterricht unentgeltlich ertheilt werden soll. Auf dieses Gerücht hin hat sich bereits eine jüdische Deputation beim neuen spanischen Minister, Grafen Rascon gemeldet, um sich zu erkundigen, wie weit diese Nachricht begründet sei. Graf Rascon, ein sehr aufgeweckter und gewiegter Staatsmann, der eben seinen Posten in Berlin mit dem hiesigen vertauscht .hat, antwortete der Deputation, daß er dem Könige von Spanien vorgeschlagen habe, das alte historische Unrecht Spaniens gegen die Juden zu sühnen und sie mit offenen Armen zu empfangen, weil sie durch ihren Unternehmungsgeist allenthalben wohlthätig gewirkt haben. Er theilte der Deputation eine Depeschn mit, die er vom Könige erhalten hat und in welcher der König die Pläne des Grafen Rascon vollständig billigt. Durch Ausführung dieses Entschlusses würde Spanien nicht nur ein altes Unrecht gut machen, sondern in seinem wohlverstandenen Interesse handeln. Denn nicht nur der geistige, sondern auch der materielle Rückgang des einst so blühenden Landes datirt von der Zeit an, da der finstere Geist der Inquisition dort herrschend wurde. Iködelheim. Am 12. d. Mts. verschied nach längerem Nierenleiden im Alter von 59 Jahren Herr Jsaac Lehrberger, Inhaber und Chef der bekannten orientalischen Buchdruckerei. Wie geliebt und hochgeachtet dieser Mann gewesen, davon gab — wie man dem „Rh. K." schreibt — die außerordentliche Menschenmenge, die ihn zu Grabe geleitete, das beredteste Zeugniß. Fast alle Bürger unserer Stadt ohne Unterschied der Konfession, sowie viele aus der Umgegend hatten sich am Trauerzug betheiligt. Berlin Die Anklage wegen Schmähung des heiligen Geistes, wegen deren der Redakteur der „Berliner Montagszeitung", R. Schmidt-Cabanis, angeklagt worden war, begründet sich auf einen Artikel „Antisemitischer Pfingstausflug nach Rußland" in Nr. 20 des genannten Blattes. Bei Gelegenheit der Voruntersuchung hat nun der Beschuldigte die Erklärung abgegeben, daß es sich in dem inkriminirten Artikel keineswegs um eine Schmähung des heiligen Geistes, vielmehr um die Schmähung jenes unheiligen Geistes handle, „der sich seit einiger Zeit auch in weiteren Kreisen unseres Vaterlandes zu regen beginnt, welche sich zwar mit großer Emphase zur christlichen Religion bekennen, in denen aber die erste und vornehmste Satzung des christlichen Glaubens: die der alten Menschenliebe, der Toleranz und