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Der Israelit · 1881-06-08 · Heft 23 (8.6.1881) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 23 (8.6.1881)
Date
1881-06-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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553 Sohn, wie auch der zukünftige Schwiegersohn und der von Miskolcz herbeigeeilte Bruder des Verstorbenen in sehr rührender und schmerzerfüllter Weise. — n"3"s"j"p. H. Oesterreicher. Neusandee, im Mai. Im Laufe der Vorwoche constituirte sich die hiesige isr. Cultusgemeinde, bei welcher Gelegenheit 18 Gemeinderäthe und 9 Ersatzmänner, an deren Spitze der in weiten Kreisen rühmlichst bekannte Herr Ahron Nebenzahl steht, gewählt wurden. Ich kann es mit Vergnügen constatiren, daß diese Wahl mit Fug und Recht als eine erfreuliche bezeichnet zu werden verdient, indem sämmliche gewählte Herren um das Wohl der Gemeinde eifrig bestrebte und verdienstvolle Gemeinde- Mitglieder sind, welche, wie wir zu hoffen volles Recht haben, aufs Eifrigste bestrebt sein werden, sowohl den materiellen als geistigen Aufschwung unsrer Gemeinde nach Thunlichkeit zu fördern. Am 10. l. M. fand im hies. Cultustempel aus Anlaß der Vermählungsfeier des Kronprinzen ein Festgottesdienst statt. Der Tempel war festlich beleuchtet, auf's Schönste decorirt und mit goldgestickten Bundeslade-Vorhängen prachtvoll geschmückt. Der hierortige Herr Rabbiner Ahron Halberstamm hielt die eben so geistreiche als schön vorgetragene Festrede, in welcher er das innige Verhältniß zwischen der Nation und dem Monarchen hervorhob. Adolf Müller. England. London. In Erwiderung einer Anfrage von Baron de Worms betreffs der Judenverfolgungen in Rußland erklärt Sir Charles Dilke, daß die englische Regierung, ehe sie Schritte in dieser Angelegenheit unternehme, in Erwägung ziehen müsse, ob ihre Vorstellungen Erfolg haben dürften. Das russische Gesetz, welches russischen Juden verbiete, in St. Petersburg zu bleiben, bestimme, daß Juden, welche in geschäftlichen Angelegenheiten nach Rußland kämen, sich ein Jahr lang an den Orten aufhalten dürften, wo den Juden Ansiedlung gestattet sei; zu den Städten, wo denselben nicht gestattet sei, sich niederzulassen, gehöre St. Petersburg. Das Gesetz verordne ferner, daß es Juden, welche fremde Unterthanen seien und in Geschäftssachen nach Rußland kämen, gestattet sei, dort ihre Geschäfte zu erledigen, vorausgesetzt, daß sie die Erlaubniß der Regierung nachgesucht hätten. Die Regierungen Deutschlands, Oesterreichs, der Verein. Staaten, sowie Englands hätten jedoch in Bezug auf die Behandlung ihrer Angehörigen unter diesem Gesetz beständig Beschwerden an die russische Negierung gerichtet. Die Regierung der Verein. Staaten, welche immer auf fteundlichem Fuße mit der rufsischen Regierung gestanden, habe gegen dieses Gesetz der russischen Regierung unter besonders harten Verhältnissen protestrrt, allein in keinem einzigen Falle sei die Regierung der Ver. Staaten im Stande gewesen, auch nur die geringste Concession zu erlangen. Vor etwa einem Jahre hätten alle fremden Juden den Befehl erhalten, St. Petersburg und die übrigen große Städte Rußlands zu verlassen. Baron de Worms fragt, ob damit gesagt sei, daß die Regierung nicht die Absicht habe, dagegen zu protestiren, daß mächtige Regierungen wie Rußland ihre Unterthanen unterdrückten und dies nur bei schwachen Regierungen zu thun gedenke. Sir Charles Dilke erwidert, daß vor dem Amtsantritt der gegenwärtigen Regierung in der „London Gazette" eine Bekanntmachung erschienen sei, in welcher britische Unterthanen vor den Gefahren gewarnt wurden, mit welchem ein Aufenthalt im südlichen Rußland verknüpft sei. Bezüglich der Vorstellungen bei der russischen Regierung habe er bereits mitaetheilt, daß die Regierung noch zu keinem Entschlüsse gekommen sei. Er fürchte indeß, daß alle Vorstellungen wirkungslos bleiben dürften. Weiteres mitzutheilen, sei ihm nicht möglich. Rußland. Das Gouvernement Smolensk — so schreibt man dem „Porjadok" — gehört zur Zahl derjenigen Gegenden, wo das Recht der Juden zur Niederlassung beschränkt. Die Vertheilung der Juden durch das Gouvernement ist sehr ungleich. Manche Kreise sind, man kann sagen, ganz überfüllt mit Juden, in anderen dagegen gibt es gar keine. Es hängt solches ausschließlich von der Persönlichkeit des Jsprawniks ab. In dem einen Kreise leben die Juden ganz gemächlich, in dem anderen drückt man sie. Die Frage Bedrückung oder Nichtbedrückung der Juden ist jedoch keineswegs etwa eine Sache persönlicher Anschauungen und Ueberzeugungen, sondern eine Sache, bei der es sich nur einfach um die Tasche handelt. Bedrückt z. B. im gegebenen Fall der Beamte die Juden nicht. — so heißt das mit anderen Worten: obgleich er eine jährliche Gage von ca. 1500 Rbl. bezieht und keine eigenen Mittel hat, so verlebt er nichtsdestoweniger im Jahre nicht weniger als 5—6000 Rbl. Von solch einem Administrativbeamten sagt man gewöhnlich, er verstehe zu leben. Demselben Blatte wird aus Rostow an Don geschrieben, daß dort eine arge Panik herrscht, und zwar sowohl unter den Juden, als auch unter dm Christen. Die Banken sind überfüllt niit den verschiedensten zur Aufbewahrung deponirten Werthgegenständen. Viele jüdische..Familien sind bereits fort-

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