Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 21 (25.5.1881)
- Date
- 1881-05-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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507 fälschlich gebraucht und daß der Redacteur der „Schles. Presse" mit diesem Briefe mystificirt worden ist. —■- Neben dem Redacteur Wolf erschienen noch aus der Anklagebank der Redacteur der „Breslauer Morgenzeitung," Herr August Semrau, der Buchhalter Herr Rosenthal und der Kaufmann Goldstaub. Am Sonntag den 14. November v. I. brachte die letztgenannte Zeitung eine Plauderei, worin die Petition gegen die Juden besprochen wurde und gesagt wurde, daß Leute die Petition gegen die Juden unterschreiben, die von den Juden Geld zinslos borgen. Die Anklage besagt, daß der, von welchem behauptet wird, daß er Geld von den Juden zinslos borgt und gegen den Einfluß der Juden petitionirt, verächtlich gemacht wird. Da aber besagtes Blatt diesen Ausspruch in Bezug auf einen alten Herrn gemacht hatte und unter Anderen auch von Wulfen die Petition gegen den Einfluß der Juden unterschrieben hat, folgert die Anklage, daß Herr von Wulfen hiermit gemeint sei, und stellte die Staatsanwaltschaft Herrn Semrau, den Verfasser der Plauderei, unter Anklage. Dem Buchhalter Rosenthal wird von der Anklage der Vorwurf gemacht, in Gegenwart eines Herrn Lauter erzählt zu haben, daß Herr von Wulfen von dem Bankier Liegmund Sachs Geld zinsbar geliehen habe. Lauter will dem Rosenthal dies verwiesen haben, worauf R. bei seiner Behauptung stehen blieb und weiter behauptete, daß Herr v. W. auch anderen Leuten Geld schulde. Lauter theilte dies von R. gehörte dem Herrn v. Wulfen mit, weßhalb auch Rosenthal angeklagt wurde. Letzterer behauptet nun wieder, dieses Gerede über die Schulden des Herrn v. Wulfen von dem Herrn Goldstaub gehört zu haben. Dies in Kürze der Inhalt der Anklage gegen die vier genannten Personen. Zu der heutigen Verhandlung war ein sehr zahlreiches Publikum erschienen, da das Interesse an dieser Verhandlung sehr groß war. Bald nach Eröffnung der Verhandlung beschloß indeß der Gerichtshof den Ausschluß der Oeffentlichkeit, „da die Störung der öffentlichen Ordnung zu befürchten sei." Bei der Verhandlung ist nun von Herrn Sachs, der als Zeuge geladen war, bekundet worden, daß er in der That Herrn v. W. Geld zinslos geliehen hat. Herr Bankier Cohn und Herr Kaufmann Koslowsky haben ebenfalls Geldgeschäfte mit Herrn v. W. gemacht, wie Rosenthal dem Lauter mitgetheilt hat und wie auch heute festgestellt wurde. * Redacteur Dr. Wolf behauptet, den Brief im guten Glauben, daß Herr v. Wulfen denselben ge- resp. unterschrieben haben, veröffentlicht zu haben. Herr v. Wulfen erklärt jedoch, dieses Schreiben weder verfaßt noch unterschrieben zu haben. Nach geschehener Beweisaufnahme läßt der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage auf 8 ISO des Strafgesetzbuches fallen und begründet dieselbe auf 8 185. Beantragt wurde gegen den Redacteur Herrn Dr. Wolf auf eine Geldstrafe von 1500 M., gegen den Redacteur Herrn August Semrau in Rücksicht auf dessen Vorstrafen sowohl als auf den in dem angeklagten Artikel gebrauchten Ausdruck von „unheilbarer Darlehenssucht" auf eine Gefängnißstrafc von sechs Monaten und gegen Rosenthal auf 200 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte gegen Herrn Dr. Wolf auf 500 M. Geldbuße, gegen Herrn August Semrau auf zwei Monate Gefängnis;, gegen Rosenthal auf 30 M. Geldstrafe. Herr Goldstaub wurde freigesprochen. Ans Westpreußen im Mai. Dem „Westpr. Volksbl.", dem Organ der Ultramontanen in Westpreußen, schreibt man von Pr. Friedland: „Verflossenen Sonntag arbeiteten Henrici's Agenten hierselbst im Hotel Ölow und in Privathäüsern gegen die Juden. Dieselben versuchten sogar, die Ültramontanen durch das eigenthümliche Mährchen für ihre Sache zu gewinnen, daß die Juden an dem Kulturkämpfe in Preußen allein Schuld seien. Plakate voll der größten Schimpfereien gegen die Juden waren nicht nur an den Pumpen, sondern sogar an der Hauptthüre der katholischen Kirche angeschlagen. Hoffentlich werden die Katholiken so klug sein und nicht in die Netze dieser Bauernfängerei gehen." — Dem Graudenzer „Ges." schreibt man aus Argenau: „Es kommen soeben aus Kruschwitz, drei Meilen von hier, Telegramme, wonach dort heute Nacht Häuser jüdischer Einwohner zerstört und sogar in Brand gesteckt worden sind. Auch Plünderungen sollen vorgekommen sein." Die „Danz. Ztg" bemerkt dazu: Da in verschiedenen anderen Blättern nur von einem Brande mehrerer Häuser berichtet wird, von Vorfällen düser Art aber nicht die geringste Andeutung gemacht wird, so ist die Richtigkeit der Nachricht wohl noch zu bezweifeln und es handelt sich wohl nur um eine der aus jener Gegend häufig kommenden Uebertreibungen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Lemberg, 15. Mai. Das hiesige Generalkommando hat gestern die Entsendung einer Abtheilung Infanterie nach Podwoloczyska lau der russischen Grenze) verfügt, woselbst in Folge der in den angrenzenden russischen Provinzen ausgebrochenen Jndenkrawalle gegenwärtig mit jedem Tage immer zahlreichere Flüchtlinge zusammenströmen. Diese Truppensendung wurde über Reklamation der politischen Behörde verfügt, weil die Berichte der Bezirkshauptleute und der Eommissariate an der Grenze die Ergreifung von Präventivmaßregcln als wünschenswert!) bezeichneten, indem vielfach, namentlich in