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Der Israelit · 1881-05-25 · Heft 21 (25.5.1881) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 21 (25.5.1881)
Date
1881-05-25
Page
– (sequence 10)
Language
German
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506 nachdem sich kaum der Grabhügel des lieben Mannes mit Gras bedeckt, nach nur 2y2 Jahren, in einem Alter von 77 Jahren erfüllt wurde. So sind ihre Geister nun wieder dorts.^-"L.-?'ereint; uns aber wird der Verlust um s^fi.,^zncher, die Lücke um so empfindlicher; demp mit dem Heimgang dieser theuren Ehehälfte war cs uns, als wenn sich das Scheiden des geliebten Rabbi nochmals wiederholte, als wenn ein Stück Leben von ihm sich wiederholt von uns trennte. Dieser Schmerz fand auch bei dem Leichenbegängnis; gerechten Ausdruck, denn die Betheiligung daran war eine große, fast allgemeine; wer davon Nachricht hatte und es war ihm möglich, der suchte hier den Tribut der Verehrung und Liebe zu bringen. Am Grabe sprachen der Sohn, unser Herr Distrikts-Rabbiner Nathan Bamberger, an dessen Ernennung als Rabbiner die Verstorbene noch den freudigsten Antheil nahm, sehr rührende Worte und hob unter Zugrundelegung der Talmudstelle: ',-."125 ”un«oi '2b irvj2 ”np«2 p2i 'XQ2 d’pj um '22 men iy uvo« por p2i '2 ihre großen Verdienste um mm hervor. Hierauf sprach der Schwiegersohn, Herr Rabbiner Fromm aus Frankfurt sehr ergreifend, das Leben der Verblichenen namentlich als Gattin trefflich schildernd. So möge sie in dem Leben, für das sie gestrebt und gearbeitet, reichen Lohn für ihre Saat finden und die Freundlichkeit Gottes sie aufnahmen nE'Di*’ ri"H22i npis» rvjD? *pni Berlin, 10. Mai. Au: Montag Nachmittag 4 Uhr fand in der Russischen Botschaft die Vereidigung der in Berlin lebenden russischen Unterthanen jüdischer Religion durch den Herrn Rabbiner Dr. Hildesheimer statt. Es waren ca. 100 Personen verschiedensten Alters erschienen. Der feierliche Akt begann mit einer Ansprache des Herrn Rabbiners, in welcher er die Lehren des Judenthums in Bibel und Talmud über die Treue gegen den Fürsten und die Obrigkeit darlegte und darauf hinwies, daß außerdem die russischen Juden auch Veranlassung hätten, mit Dankbarkeit zu ihrem Herrscherhause emporzublicken, da man auch dort schon begonnen habe, die Juden in ihre Menschenrechte einzuführen und sicher zu erwarten sei, daß die gegenwärtige Regierung in diesen Bestrebungen fortfahre und auch in Rußland die volle Gleichberechtigung der Bekenntnisse zur Thatsache werde. Speciell aber habe die kaiserliche Botschaft in Berlin schon so viele Beweise nicht nur der Gerechtigkeit, ohne Unterschied der Eonfession, sondern auch der bereitwilligen Gefälligkeit für alle derselben Bedürftigen gegeben, daß die hier ansässigen russischen Unterthanen um so mehr Grund haben, dieser Behörde ihr Vertrauen zu schenken. Nach dieser Ansprache forderte Herr Dr. Hildesheimer die Anwesenden auf, das Haupt zu bedecken, da die nunmehr beginnende Vereidigung nach jüdischem Gesetz, wie Maimoides lehrt, eine gottesdienstliche Handlung sei. Hierauf wurde die Eidesformel vom Rabbiner verlesen, welche alsdann von allen Anwesenden durch Unterschrift bekräftigt wurde. Dem Akte assistirten, in Gala (mit Orden decorirt), die Botschaftsräthe von Budberg und von Kotzebue. Der erstere nahm Gelegenheit die vom Hern: Rabbiner entwickelte jüdische Auffassung des Eides als eine sehr erhabene zu bezeichnen. Eine Anfrage, ob es gestattet sei, Herrn Dr. Hildesheimer für diese Function ein Honorar zu übermitteln, verneinte dieser, worauf ihn der Botschaftsrats) ersuchte, 100 Mark zu wohlthätigeu Zwecken anzunehmen, was natürlich mit der größten Bereitwilligkeit geschah. Wir nehmen mit ganz besonderer Genugthuung von diesem Vorgang Akt, da derselbe documentirt, wie der Rabbiner der gesetzestreuen Gemeinde Berlins, der Rector des Rabbinerseminars für das orthodoxe Judenthum, nicht allein bei den hiesigen, sondern auch bei den ansländischen Behörden in so hohem Ansehen steht, daß man nur ihn zu solchem feierlichen Akte beruft. (Jüd. Pr.) Breslau, 10. Mai. Der „Volksztg." schreibt man: Zur Zeit, als die Judenhetze sehr im Schwünge war, erschien in der hiesigen (nat.-lib.) „Schlesischen Presse" in der Sonntagsnummer vom 14. Nov. v. I. ein Brief, in welchem gesagt wurde, daß der Kampf gegen die Juden nicht der jüdischen Religion wegen geschehe, sondern daß die Juden als Race bekämpft werden müßten. Es werden in diesem Briefe den Juden verschiedene körperliche Gebrechen zum Vorwurf gernacht, die sie zum Militärdienst meist untauglich machen. Der Brief, der seiner Zeit die Runde durch die gesammte deutsche Presse machte und große Sensation in ganz Deutschland hervorrief, war unterzeichnet mit dem Namen von Wulfen. Der Name des Generallieutenants von Wulfen, der lange Jahre hiesiger Stadtkommandant war und in dieser seiner Stellung sich die Achtung der hiesigen Bevölkerung erworben hatte, unter diesem Briefe mußte natürlich große Verwunderung Hervorrufen Wegen Veröffentlichung dieses Briefes erhob die Staatsanwaltschaft gegen den verantwortlichen Redakteur der „Schlesischen Presse," Dr. Wolf, Anklage nach 8 186 des Str.-G.-B. In derselben wird hervorgehoben, daß, wer solche Ausdrücke gebraucht, sich selbst verächtlich mache. Herr von Wulfen, der unter Assistenz des Rechtsanwalts Dr. Porsch in heutiger Verhandlung erschien und Nebenklage erhoben hatte, bestritt, der Schreiber des Briefes zu sein. Es bleibt also nur die Annahme übrig, daß der Name „v. Wulfen" von irgend Jemandem

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