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Der Israelit · 1881-05-25 · Heft 21 (25.5.1881) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 21 (25.5.1881)
Date
1881-05-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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501 das einzige Gesetz des Rechts in die Menschheit einziehe. Dann wird der „neue Sang" über der Erde erklingen, das die Menschheit erlösende Lied von 'n n^rrn von Gottes Ruhm, von Gottes Herrlichkeit angestimmt von der zu Gott zurückgekehrten Menschheit. Dann zählet nicht Israel allein von der ersten Sichelschwingung bis zur Thora — mit ihr zählet die gesammte Menschheit und findet sich mit Israel am Choreb zusammen, um das Gesetz des Rechtes, der göttlichen Ordnung zu empfangen und mit Israel in den Hymnus einzustimmen: nerjn 'n -oi ibv Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 18. Mai. Vor einigen Tagen fand hinter dem Theatergebäude eine Mobiliarversteigerung statt und zwar im Wege des Zwanges wegen rückständiger Hausmiethe. Die Möbelstücke gehörten einer armen alten 72jährigen Frau an. Ein hier wohnender Privatmann, der gerade zu selber Zeit am Theater vorüberging, erkundigte sich nach der Ursache der Auction und erfuhr so die traurige Lage der Gepfändeten. Der Mann hatte Mitleid mit der Unglücklichen und ersteigerte sämmtliche Mobiliargegenstände, die er, als sie sein Eigenthum geworden, der Frau zum Geschenk machte. Die Unterstützte ist Christin, der Wohlthäter war ein Israelit. (Mainzer Zeitung.) Posen, im Mai. Nachdem, gewiß zur Befriedigung aller Judenfresser,. auch in unserer Provinz und zwar in Argenau, eine Judenhetze en miniature sich abgespielt, haben einige hiesige antisemitische Heißsporne es versucht, auch hier eine Henrici- Vorstellung in Scene zu setzen und es hieß allgemein, dieser Kämpe des Deutschthums werde im Laufe der Woche hier eintreffen und man habe bereits zu seinem Auftreten einen vor der Stadt belegenen Saal gemiethet. Sei es nun, daß es den betreffenden Faiseurs dem doch nicht ganz geheuer erschien, ihren Seelenfreund frei auftreten zu lassen oder daß ihnen über die Zwecklosigkeit des Unternehmens noch rechtzeitig ein Licht aufging — genug die Sache zerschlug sich und Henrici erschien nicht. Es wird jedoch allgemein erzählt, der hiesige Polizei- Präsident, zwar streng conservativer Gesinnung, jedoch gerecht und einsichtsvoll, habe die betreffenden Herren bedeutet, daß hier kein Platz für dergleichen Demonstrationen sei und der schöne Plan deshalb unausgeführt bleiben müsse. In der That ist das Einvernehmen der hiesigen christlichen und jüdischen Einwohner ein ungestört friedliches, so daß die zeitgemäßen Hetzereien hier durchaus keinen Boden finden, besonders bei dem intelligenten Theile der Bevölkerung. Beweis hierfür ist der Umstand, daß gerade während der hochgehenden Wogen der Agitation ein Jude zum Stadtverordneten-Vorfteher gewählt wurde. Auch die Polen, im Uebrigen hier den Dentschen nicht eben freundlich gesinnt, betheiligen sich an der antijüdischen Agitation ganz und gar nicht; ja man hört hin und wieder die Aeußerung, die Deutschen hätten bisher die Polen chicanirt, jetzt wollten sie auch mit den Juden anfangen. Ein eigentliches Henrici-Publicum existirt demnach hier gar nicht. Nach den zu Ostern ausgegebenen Programmen der hiesigen höheren Schulen beträgt die Zahl der jüdischen Schüler an dem Königl. Friedr-Wilhelms- Gymnasium 393 unter 954, am Königl. Marien- Gymnasium 119 unter 574, an der städtischen Realschule I. Ordnung 138 unter 473 Schülern. Nach der letzten Volkszählung beträgt die Zahl der hiesigen jüdischen Einwohner 7043 unter einer Seelenzahl von 64547 E. Diese Seelenzahl der jüdischen Bevölkerung entspricht jedoch nicht derjenigen der eigentlichen Gemeinde, zu der noch 20 umliegende Ortschaften gehören. Die beiden Hauptsynagogen der hiesigen Gemeinde, die alte und neue Vetschule, stehen vor einer Katastrophe. Sein oder Nichtsein ist auch hier die Frage. Die Polizeibehörde dringt auf Schließung derselben, weil die Zugänge zu eng sind, um im Falle eines in den Vordergebäuden etwa ausbrechenden Brandes den in den Betschulen Versammelten den ungefährdeten Ausgang zu ermöglichen. Bereits im vorigen Herbste stellte die Polizeibehörde daher die Anforderung zur Beseitigung dieses und noch anderer vorhandenen Mängel und gestattete eine Frist bis zum 1. Mai. Diese Frist wurde aber lediglich zu Berathungen und Entwürfen benutzt; gethan wurde jedoch nichts und so hat nun die Polzeibehörde in peremtorischer Weise die Schließung der Synagogen angeordnet. Die Aufregunng in der Gemeinde ist nun groß und auch berechtigt, denn es ist für Jeden ein schmerzlicher Gedanke, diese mehrere Jahrhunderte alten Gotteshäuser, ein Stück des alten Posens, nun aufhoren zu sehen. Was nun geschehen wird, ist völlig unklar; verschiedenartigste Projekte schwirren durch die Lust und jedes derselben hat bereits seine Opposition. Eine das Innere der

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