Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1881)
- Date
- 1881-05-18
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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494 beiden Beschwerdeführer ein Bedenken gegen die Handlungsweise des Commissärs geltend gemacht worden. Es muß demnach entgegen der Regierungsentschl., der Wahlakt für giltig und B. als rite gewählt betrachtet werden. Ein Beschluß des Wahlausschusses kann nicht in dem Grade maßgebend sein, daß nicht von Seiten der Wähler Beschwerden dagegen erhoben und dasselbe nicht von der Behörde controlirt werden könne. In Bezug auf den Antrag der Cultus-Verwaltung, die Genehmigung der Wahl bis zum Austrag der Trennung auszusetzen, spricht sich die Ministerialentschließung des Weiteren folgendermaßen aus: „Nachdem vom 4. Nov. 4876 kurz nach dem Ableben des scl. Rabbiner S. B. Bamberger in einer General-Versammlung der Cultus-Gemeinde Würzburg der Antrag auf Trennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke, resp. die Anstellung eines eigenen Rabbiners ab gelehnt worden, wurde die Berufung von Delegirten aus fämnitlichen Rabbinatsgemeinden, behufs Vereinbarung über den neu anzustellenden Rabbiner für den bisherigen Rabbinatsbezir! bei k. Regierung von der Würzburger Eultus-Verwaltung beantragt und diese auch angeordnet. In den Versammlungen derselben vom 27. Jan. und 45. Sept. 4879 wurde über den Gehalt des für diesen Bezirk neu aufzustellenden Rabbiners, über die Modalität der zu diesem Behufe erforderlichen Wahl?c. Vereinbarung getroffen. Die Verhandlungen der Vertrauensmänner fanden unter der Leitung des Magistrats statt und führten zu Beschlüssen, welche das allseitige Einverständniß über die Wiederanstcllung eines Rabbiners für den bisherigen Rabbinats-Bezirk Würzburg zweifellos bekunden, den Gehalt des neuen Rabbiners festsetzen, und die Concurrenz der Cultusgemeinde Würzburg sowie der ländlichen Cultusgemeinden hiezu regeln. Diese Beschlüsse, welche die Genehmigung der k. Regierung erhalten, sind für die Bethciligten bindend. Dieselben haben für die wechselseitigen Beziehungen der zum bisherigen Rabbinatsbezirke gehörigen Cultusgemeinden in Bezug auf die Wiederanstellung ciuc§ Rabbiners einen gemeinsamen Rechtsboden geschaffen, von dem sich keine Gemeinde einseitig lostrennen kann und zwar andrerseits für jede desselben das Recht begründet auf den Vollzug der gefaßten Beschlüsse zu dringen. Unter diesen Umständen würde es sich nicht rechtfertigen lassen, daß dem von einer großen Mehrzahl Landgemeinden bekämpften Trennungsantrag ein hemmender Einfluß auf die Prüfung der vollzogenen Wahl oder die Bestätigung des Gewählten eingeräumt werden wollte." Auf diese Ministerialentschließung hin, erfolgte unter dem 29. April die Bestätigung des N. Bamberger als Distrikts-Rabbiner durch die k. Kreisregierung. So wäre denn diese seit Jahresfrist offene, die interessirten Kreise in Spannung haltende Frage, mit Gs. Hilfe glücklich gelöst und hoffen wir, zum Heile und zur Förderung der guten Sache. Es war ein heißer, langer Kanipf, aber des Preises werth; denn wir hoffen und sind überzeugt, unser ehrw. Rabbiner wird ganz in die Fußtapsen seines großen Vaters treten, für m*.n mtb nx-r, für Frieden und Wohlthun nach Kräften wirken und sich die allseitige Liebe und Anerkennung erwerben. Möge der Allgütige ferner mit ihm sein und seine Wirksamkeit eine recht erfolg- und segensreiche sein lassen! Würzburg, 11. Mai. Das Comittz, welches es sich zur Aufgabe gemacht hatte, für die Wahl des Herrn Rabbiner Nathan Bamberger zu wirken, hat ein Rundschreiben erlassen, in welchem es den Gesinnungsgenossen die erfolgte Bestätigung des Genannten zum Distrikts-Rabbiner mittheilt und dieselben ersucht, dahin zu streben, das alte gute Einvernehmen in den Gemeinden zu erhalten und zu befestigen. Das Comitö spricht die Ueberzeugung aus, daß Herr Rabbiner Nathan Bamberger in gleicher Weise wirken und es ihm gleich seinem unvergeßlichen Vater auch gelingen wird, alle Parteien zu vereinigen. Partenheirn, 10. Mai. Die Antisemiten scheinen immer noch keine Ruhe zu haben; neuerdings verlegen sie sich auf Schändlichkeiten, die nicht scharf genug getadelt werden können. In einer der jüngst verflossenen Nächte wurden die Reben derjenigen Weinberge, die Israeliten gehören, fast sämmtlich abgeschnitten; dem Weinmakler B. von Parthenheim wurden nicht allein die Einleger und Sprößlinge, sondern auch die Stöcke aus der Erde herausgerissen. Stettin, 12. Mai. Auch hier hat der bekannte Agitator Dr. H enrici einen Vortrag gehalten, aber vollständig Fiasko gemacht. Die Kraftausdrücke, mit denen er sein Publikum regalirt, verfangen nicht mehr und sind dem Fluche der Langweiligkeit verfallen. Selbst die Entdeckung des Redners, daß schon 1560 die bösen Juden den Zunftmeistern den Strick um den Hals geworfen und so das herrliche Jnnungswesen zu Fall gebrächt hätten (daß nebenher auch der dreißigjährige Krieg ein wenig daran Schuld gewesen, wurde allerdings zugegeben), ferner die Constatirung der betrübenden Thatsache, daß im 14. und 15. Jahrhundert die Gesellen den Degen an der Seite trugen und tni