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Der Israelit · 1881-05-18 · Heft 20 (18.5.1881) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 20 (18.5.1881)
Date
1881-05-18
Page
– (sequence 12)
Language
German
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380 Gemeindefnnktionäre und die Ertheilung eines geregelten Religionsunterrichtes zu sichern. §§ 4 und 5 handeln von dem Statut der Kultusgemeinden und den Bedingungen der Genehmigung desselben. § 6 lautet: Mitglieder einer ordnungsmäßig konstituirten Knltusgemcinde sind alle im Gebiete derselben wohnhaften israelitischen Glaubensgenossen. Israelitische Glaubensgenossen, welche nicht innerhalb des Gebietes einer Knltusgemeinde wohnen, gehören zu jener Kultusgemeinde, welche der Gemeinde des Wohnsitzes zunächst liegt. §§ 7 und 8 betreffen die Leistungspflicht der Gemeiüdemitglieder im Falle der Aenderungen des Wohnsitzes und die Wählbarkeit in den Vorstand. § 9 lautet: Als Seelsorger, Rabbiner, Religionslehrer (Religionsweiser), Prediger kann in der Kultusgemeinde nur ein österreichischer Staatsbürger angestellt werden, dessen Verhalten in sittlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht vorwurfsfrei und dessen allgemeine und theologische Fachbildung hinlänglich erprobt ist. Die näheren Vorschriften über den nachzuweisenden Bildungsgrad und über die Art des Nachweises werden von dem Kultusminister erlassen. Im § 10 heißt es, daß die Landesbehörde, welcher die Anzeige von der Anstellung eines solchen Funktionärs zu machen ist, Einwendungen gegen dieselbe zu erheben berechtigt ist. Gegen solche Einwendungen steht der Rekurs an das Ministerium offen. Wird der Berufung nicht Folge gegeben, so darf die Anstellung nicht stattfinden. Die §8 11 bis 15 enthalten Bestimmungen über die Entfernung unwürdiger Gemeinde-Funktionäre von ihren Posten. § 15 enthält folgende wichtige Bestimmung: Zur Einbringung der mit spezieller staatlicher Genehmigung für Zwecke der Kultusgemeiuden oder Bezirke festgestellten Gebühren und Umlagen, dann der den Gemeinde-Funktionären zuftehenden Einkünfte und Gebühren wird die politische Execution gewährt. 8 16. Die Behörden haben darüber zu wachen, daß die Kultusgemeinden ihren Wirkungskreis einhalten .... Die übrigen Paragraphen enthalten Ucbergangsbestimmnngen. Feuilleton. I<us dem Hagebuche eines Aezirlrs- Aabbiners. XIV. Hattenfels, im October 1880. Nach den vielen unerquicklichen Erfahrungen meines Hattenfelser Aufenthaltes war es mir Bedürfniß mir zum Schlüße des Tages noch ein bene zu thun, indem ich Herrn Waldberg einen Besuch machte. Drei Stunden verbrachte ich' bei dem hochbetagten und doch so jugendlichen Greise; sie ließen mich alle Unannehmlichkeiten vergessen, die der Tag mir so reichlich gebracht hatte. Den Eindruck, den die Persönlichkeit des Herrn Waldberg bei nur zurückgelassen hat, sowie die Art und Weise seiner Unterhaltung waren für mich so nachhaltig und ungemein anregend, daß sich so viele Tagebuchblättcr damit füllen ließen, als mit meinen übrigen Hattenfelser Erlebnissen zusammen. Unmittelbar von der Schulprüfnng aus, war ich zu Herrn Waldberg gegangen und der Mißmuth über die Art und Weise wie Herr Lautenschläger die ihm anvertrauteu Kinder um ihr Judenthum bringt und zwar aus lauter Religion, die er ihnen dictirt, der Mißmuth darüber hatte mich so erfüllt, daß es auch einen: weniger scharfen Beobachter als es Herr Waldberg ist, nicht entgangen wäre. Als Herr Waldberg meine Jeremiadeu über die Lautenschläger'sche Art und Weise die Jugend zu unterrichten, ruhig zu Ende gehört hatte, nahm er lächelnd eine Prise und nieinte, mit dem Herr Lantenschläger ließe sich ein schwieriger Midrasch erklären. Meine Freude darüber, daß Herr Lautenschläger wenigstens zu etwas zu gebrauchen sei, verscheuchte sofort den Verdruß, den ich so reichlich mitgcbracht hatte. Die Worte Jirmijahus new ab 'rron rw nny ’rw und mich haben sie verlassen und meine Thora haben sie nicht gehütet, wurde im Anfang des Midrasch Echa in Rabbi Chija's Namen dahin erklärt: „Hätten sie immerhin mich verlassen, aber hätten sie meine Thora gehütet, die Beschäftigung mit ihr, ihr Licht, hätte sie wieder zum Guten Zurückgeführt". Das Schwierige dieses Midrasch liegt darin, wie es wohl denkbar ist, Gott zu verlassen, seM Gesetz aber zu hüten. Jüdische Neligionslehrcr jedoch, nach dem Schlage des Herrn Lautenschläger lösen dieses Problem. Lehrer, die mit der ihnen anvertrauten Jugend kein »oin lernen, sie aber dafür mit unverdaulichen, religions-philosophischcu Phrasen vollpfropfen, die statt von den Pflichten des Menschen zu sprechen von den Eigenschaften Gottes Gereimtes und Ungereimtes dociren, solchen Jmpostoren gegenüber mag die zürnende Mahnung Gottes wohl am Platze sein: new vmni wiy ’n\s „Möchten sie mich doch in Ruhe lassen und dafür meine Thora lernen". Dieses treffende Bonmot lenkte nun die Conversation in ganz andere Gebiete, die uns Herrn Lauten-

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