Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1881)
- Date
- 1881-05-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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473 — welcher keinerlei Versuchungen zum Abfall ausgesetzt ist, wie wir, die wir im Handel und Wandel fortwährend Opfer für das Gesetz zu bringen haben, — wenn dieser Mann „es nicht so genau nimmt," dann brauchen wir es auch nicht zu thun; — wenn er am Sabbat „trägt," dann dürfen wir im Nothfalle auch einmal „handeln," wenn er „Milch trinkt," dann dürfen wir auch „Käse essen" — u. s. w. u. s. w." Solche und ähnliche Erwägungen werden von dem „gewöhnlichen Manne" angestellt, welcher nach und nach ein Gebot nach dem andern außer Acht läßt, bis seine Kinder „gar nichts mehr halten." Der Männer sind leider zu wenige, welche auf der Warte stehen und mit Hellen Blicken — die Zeiten zu verstehen vermögen und die Gestaltungen innerhalb der Gegenwart, die sich nicht durch die Syrenenstimmen einer Afterwissenschaft verlocken lassen, die Treue gegen Gott und Sein Gesetz zu brechen — die ihren Gemeinden voranleuchten in Erkenntniß und Tugend und sie zu begeistern wissen für ein Leben nach den Satzungen des Judenthums! Es fehlt uns an Führern, die uns voran, zur Thora hinstreben; und darum mangelt es in unseren Kreisen an jenem frischen, mächtigen Muthe, der unsere Urgroßeltern beseelt hatte zu einem Leben in der Thora und zu einem Tode für die Thora. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Würzburg erhalten wir beim Schluffe des Blattes die betrübende Nachricbt von dem Hinscheiden der allverehrten Frau Distrikts-Rabbiner B am berge r Die Verewigte erreichte ein Alter von 77 Jahren und überlebte ihren unvergeßlichen Gatten 2V- Jahre. — Wir werden in nächster Nummer einen ausführlichen Artikel dem Andenken der Edlen r,“y widmen. “"-'W'p. Gernsheim, 5. Mai. Man theilt uns folgenden eigenthümlichen Vorfall mit. In hiesiger Gemeinde hat sich vorige Woche ein Ereigniß zugetragen, das unter der hiesigen Bevölkerung allgemeine Aufregung hervorief, und wohl eine öffentliche Besprechung verdient. Der seit einem Jahre in hiesiger Gemeinde ansässige praktische Arzt Dr. Walther wurde vorigen Samstag zu einer Wöchnerin, der Ehefrau des Joseph Levi hier, berufen; nachdem die Hebamme, welche die Geburt leitete, die Zuziehung eines Arztes für absolut nothwendig erklärt hatte. Herr Dr. Walther weigerte sich, seine ärztliche Hllfe zu leisten; es wurde ihm nicht nur von dem Ehemann, sondern auch von verschiedenen dritten Personen, in der dringendsten Weise vorgestellt, daß Gefahr vorhanden sei, daß zwei Menschenleben auf dem Spiele ständen, daß es nur in seiner Hand liege, diese beiden Menschenleben zu retten; der Ehemann der schwer leidenden Frau bat ihn fußfällig um Erbarmen und Hilfe — alles umsonst — der Arzt blieb unerbittlich; als Grund seiner Weigerung gab er an, er sei von einem Verwandten der Familie dadurch beleidigt worden, daß dieser in einem vorgekommenen Krankheitsfall außer ihm noch einen anderen Arzt, Herrn Dr. Sellheim zu Biblis zugezogen habe. Herr Dr. Walther glaubte sich durch Zuziehung eines Collcgen in jenem Falle beleidigt, obschon diese Zuziehung nach vorheriger Anfrage bei ihm und mit seiner Zustimmung geschehen war. Dies veranlaßte den Arzt, seine Hilfe in dem Nothfall zu versagen, obschon ihm die vorliegende dringende Gefährdung zweier Menschenleben wiederholt aufs Eindringlichste vorgestellt wurde; es wurde dann ein auswärtiger Arzt telegraphisch berufen; bis derselbe eintraf, war es jedoch zu spät; das Kind starb sofort nach der Geburt, auch die Frau ist am Montag Nachmittag ihren Leiden erlegen. Nach Aussage der Hebamme und des später zu Hilfe gerufenen Arztes hätte das Leben der Frau und des Kindes erhalten werden können, wenn Herr Dr. Walther seine Hilfe nicht versagt hätte. Es herrscht in hiesiger Stadt und Urngegend über das Verhalten des betreffenden Arztes allgemeine Entrüstung. Die Beerdigung der Frau, welche fünf unmündige Kinder hinterläßt, fand am letzten Mittwoch unter großer Betheiligung der hiesigen Bevölkerung ohne Unterschied der Konfession statt. Allgemein wird der betreffende Arzt als derjenige bezeichnet, der durch seine _ unglaubliche Gefühllosigkeit den Tod zweier Menschen verschuldet. Die Entrüstung in allen Kreisen der hiesigen Bevölkerung macht sich in der energischsten Weise gegen den betreffenden Arzt geltend. Die Sache ist der Vorgesetzten Behörde zur Anzeige gebracht, denn Ulan hofft, daß diebestehende Gesetzgebung Mittel an die Hand gibt, um ein solches Verhalten nicht ungerügt zu lassen. Ebenso gibt man sich der Erwartung hin, daß das Verhalten des Herrn Dr. Walther auch von Seiten des Vereins der hessischen Aerzte die ihm gebührende Würdigung erfahre. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Sombar (Galizien). Am 29. Februar starb dahier Herr Osias Gotthelf. In seinem Testamente vermachte er den vierten Theil seines Vermögens zu wohlthätigcn Zwecken. So testirte er zur Errichtung