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Der Israelit · 1881-05-18 · Heft 20 (18.5.1881) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 20 (18.5.1881)
Date
1881-05-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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-- 4 muß selbst für diese Wahrheit glühen. So lange er selbst sie in Zweifel zieht, vermag er nicht mit der Kraft der Ueberzeugung für sie werben. Mit einer geistreichen Hypothese, mit einer blendenden Kritik, mit einer archäoglischen Entdeckung gewinnt man nicht die Herzen, entflammt man nicht die Gemüther. Und wiederum gab es Andere, welche in vermeintlicher Weisheit durch eine milde Praxis, durch Compromisse und Tractate mit dem Abfall das Judenthum zu retten und die Gemeinden der Thora zu erhalten versuchten. Sie ließen sich auf Theorie und Wissenschaft nicht ein, sie hatten vor nichts eine so gründliche Abneigung, wie vor dem Austragen der sich befehdenden Principien. — „Nur kein Prinzipienstreit/' ist ihre Parole, nur Frieden im Schooße der Gemeinden, gegenseitiges Nachgeben, Vermeidung aller Frictionen, und Sanftmuth und Milde! iw crtr d&v -»eso rrp: T -aip ns inbto Sie suchten den Bruch des Volkes auf leichte Weise zu heilen, indem sie stets: Frieden, Frieden predigten — aber der wahre Frieden ist nicht vorhanden. Der wahre echte c'-v, die volle Harmonie des Irdischen mit dem Göttlichen, die Uebereinstimmung Israels mit der Thora, die innige Verbindung zwischen dem Träger der Gotteslehre und dieser Lehre — dieser fehlte, und darum hieß der von Jenen proclamirte nicht Friede, sondern Kampf, Frevel; Kampf mit der Treue, Frevel am Heiligsten. Wie lautete doch der Traetat zum ewigen Frieden in seinen unzähligen Wiederholungen? Von der einen Seite verlangte man Sanctionirung und Anerkennung des völligen Bruches niit dem Gesetze im Leben und erklärte hiefür auf die gänzliche Umgestaltung des jüdischen Gemeinde lebe ns nach dem eigenen, alles Positive negirenden Principe großmüthig vor der Hand und bis auf Weiteres verzichten zu wollen — dagegen gewährte die Gegenseite stillschweigend diese Anerkennung, indem sie in praxi die Vertreter des unjüdischen Princips zu Hütern und Wächtern der heiligen Gemeindeinstitütionen in die Verwaltung berief, und opferte einige Theile der Liturgie, einige „unwesentliche," „minderwichtige" Gebote und Verbote, drückte ein Auge zu über die Leichtfertigkeit, welche von Gemeindebeamten und Vertrauenspersonen in der Beobachtung des Gesetzes geübt wurde. Und das nannte man weise Friedensliebe, weitsichtige Klugheit, herzensgewinnende Praxis! Angenommen, — man dürfte in der That derartige Compromisse schließen, man dürfte „Kleines" preisgeben, um „Großes" zu retten, man müßte dem Moloch der Reform ein „Opfer" bringen, um dessen Zorn zu beschwichtigen, — man sollte über gewisse Dinge schweigen; sollte manches übersehen, was im Leben des gewöhnlichen Mannes sich eingeschlichen: sollte nicht mahnen und warnen .und belehren, wo man der Wirkungslosigkeit der Mahnung, Warnung und Belehrung von vornherein gewiß wäre — wo in aller Welt könnte man aber eine Berechtigung dafür finden, um selber auch für sich und sein eigenes Thun und Lassen einen Freibrief von der unverbrüchlichsten Beobachtung des Gesetzes, aus diesen Argumenten zu schöpfen? Wenn der Lehrer oder Rabbiner schweigen sollen bei der Verletzung des Gesetzes, um den Frieden zu erhalten, um die Leidenschaften nicht wach zu rufen, um weiteren Abfall nicht zu provociren, wie dürften aber sie selbst der gleichen Gesetzesverletzung sich schuldig machen? Wenn — um ein Beispiel anzuführen — Rabbiner und Lehrer ihre Stimme nicht gegen die Uebertretung von rosen aro ,aoy r>L? u. s. w. erheben, ja auch selbst dazu schweigen, wenn z. B. -)&3 nsio u s. w. diese Verbote außer Acht lassen, — so folgt doch hieraus keineswegs, daß sie selbst, die durch keinerlei Rücksicht auf das geschäftliche Leben eine Veranlassung zur Uebertretung des Gesetzes haben können, die vielmehr ja ganz eigentlich und buchstäblich ihre materielle Existenz dem Vorhandensein dieses Gesetzes verdanken, und bei welchen ja auch eine Unkenntniß der gesetzlichen Bestimmung nicht vorausgesetzt werden kann, nun selbst diese und ähnliche O'i-Ox übertreten dürften oder müßten. Da kann doch in keiner Weise die Erhaltung des Gemeindefriedens als Vorwand gelten. Ist es etwas Andres, als leichtfertiger Sinn, der auch nicht das kleinste, unbedeutendste Opfer für das Gesetz zu bringen fähig ist, dessen Lehrer man ist, das man zu verkünden, für welches man die Herzen zu erwärmen hat, — ist es etwas Anderes, als Mangel an Verständniß, als das Fehlen jener Liebe, welche wir „mit ganzem Herzen, aus vollster Seele, mit allem Vermögen" zu bethätigen haben? Man täusche sich doch nicht, man beschwichtige doch sein Gewissen nicht durch trügerische Wahngebilde, man suche doch die eigenen Fehler nicht durch den Hinweis auf die angebliche Rücksicht für die Erhaltung des Ganzen zu beschönigen! Im Grunde genonunen „gibt man nur nach," weil man selbst zu schwach ist, vollen und ganzen Gehorsam dem Gesetze zu weihen. Das schlechte Beispiel dieser Rabbinen und Lehrer aber verführt die Gemeinden ebenso sehr, wie die Lehren der Reformer. " „Wenn unser frommer Lehrer oder Rabbiner, der von uns nur deßhalb besoldet wird, weil wir die Gesetze des Judenthums practisch befolgen wollen,

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