Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 15-16 (13.4.1881)
- Date
- 1881-04-13
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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365 dahin zielende Bestimmung zu entdecken. § 2 des Stiftungsbriefes bestimmt das Legat der Stadt, und die communale Gemeinde hat in jedem Falle die Disposition darüber. Als das Hospital in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in's Leben trat, waren die Israeliten von dem Genüsse des Stadtbürgerrechts ausgeschlossen und galten nur als Schutzbefohlene. Sie waren daher auch von dem Hospital ausgeschlossen, aber keineswegs wegen der Religion sondern wegen Ermangelung des Stadtbürgerrechts. Heute fällt auf Grund der Gleichstellung aller Konfessionen dieses Hinderniß fort. Der Stifter konnte „ebenso wenig daran denken, die Stiftungsberechtigung über den Kreis der Personen, deren Verpflegung im Interesse des Gemeinwesens lag, auszudehnen, als es ihm in den Sinn kam, den Kreis enger zu ziehen, als das thatsächliche Bedürfniß reichte." Die jüdische Gemeinde Frankfurts aber hatte damals ihre eigene Armen- und Krankenpflege. Der Fakultät hat auch ein Vorbericht des Freiherrn Renatus von Senckenberg (Neffen des Stifters) vom 10. Dec. 1766 Vorgelegen, worin in einer Stelle in § 6 von der Absicht des Stifters, Kranke „von den dreien im Reiche üblichen Religionen aufzunehmen", die Rede ist. Hieran hat aber die Fakultät weiter keinen Anstand nehmen können, weil die Bürger und Beisassen der Reichsstadt damals ausschließlich diesen Konfessionen angehörten und dies lediglich im Interesse der Katholiken betont worden ist. Palästina. Jerusalem, 23. März. Von Seiten der israel. Gemeinden wird dem Kronprinzen Rudolph v. Oesterreich, der die andere Woche hier eintreffen soll, ein solenner Empfang vorbereitet. Es hat sich zu diesem Behufe ein Empfangs-Counts gebildet, das aus den Delegirten sämmtlicher israel. Gemeinden zusammengesetzt ist und aus folgenden Herren besteht: für Gemeinden Askenasim-Peruschim Rabbiner S. M. Silberman und I. Ryblin, Gemeinde Secretär; für Gemeinden Chassidim Nissim Bock und I. Reifmann; für die Oesterr. Ungar. Gemeinde L. D. Cohn; für Colel Sephardim Sam. Baruch; für Gemeinde Galizien M. Perlmann. Vor dem Jaffa-Thor, von wo der hohe Gast in der heiligen Stadt einziehen wird, hat die israel. Gemeinde einen Triumphbogen, der verschiedene jüdische und deutsche Inschriften tragen wird, errichtet und an welchen auf beiden Seiten zwei schön ausgestattete Hütten sich anlehnen werden, bei welchen die Deputationen der israelitischen Gemeinden, der Chacham Baschi, die Rabbiner der deutschen Gemeinden den Kronprinzen begrüßen und eine Adresse überreichen werden. Man erwartet auch, daß der Kronprinz eine Einladung der israel. Gemeinden, die neue große Synagoge Beth Jacob zu besuchen, annehmen wird. Es sind bereits vom Vorstande die nöthigen Anordnungen zur Ausschmückung der Synagoge getroffen. Eine Illumination der Häuser der Mitglieder der österr. Ungar. Colonie mit Anbringung von Transparenten ist ebenfalls in Aussicht genommen. Auch Sir Moses Montefiore hat telegraphisch angeordnet, daß in der Colonie Juda Turo (Montefiore- Armen-Asyl), welche ein großes und erhöhtes Terrain auf der Ostseite der Stadt beherrscht, die Häuser wie auch die große Ringmauer während der Anwesenheit des Kronprinzen allabendlich beleuchtet sein soll. Feuilleton. Akiba. XVI. Als die Rabbinen in Rom ankamen, herrschte dort großer Festjubel. Kaiser Domitian hatte die eapitolinischen Wettkämpfe in Rom eingeführt. Bei diesen sollten Gedichte zu Ehren der Gottheiten vorgetragen werden, denen die Feste gewidmet waren; statt dessen war es der Kaiser selbst, der den Gegenstand der dichterischen Huldigungen bildete. Die besten Dichter jener Zeit Martial, Statius und Quinctilian überboten sich in überschwenglichen Lobeserhebungen. Der Kaiser führte dabei den Vorsitz, mit einer goldnen Krone und einem Purpurkleide geschmückt, umgeben von Priestern in gleichem Schmuck. So vertheilte er die Preise, welche in Kränzen von goldnem Eichenlaub bestanden. Während das Volk jubelte, die Soldaten dem freigebigen Imperator zujauchzten, hatten sich Schrecken und Angst der Senatoren und der edlen Familien Roms bemächtigt. Unter den nichtigsten Vorwänden wurden die edelsten, besten und vorzüglichsten Bürger der Stadt angeklagt und hingerichtet. Die hervorragendsten Opfer der Grausamkeit des Kaisers waren drei durch ihre Stellung wie durch den Ruf ihrer Tugend gleich ausgezeichnete Männer, Herennius Lenecio, Ärulenus Rusticus und Helvidius Priscus. Die beiden ersteren waren angeklagt, Lobschriften auf Männer gemacht zu haben, die dem Kaiser mißliebig waren; der dritte sollte ein Gedicht verfaßt haben, in welchem sich Anspielungen auf die Trennung des Kaisers von seiner Gemahlin befanden. Die Kaiserin war nämlich eines unsittlichen Verhältnisses mit einem Tänzer Namens Paris, den ganz Rom bewunderte, überführt worden. Der Kaiser hatte darauf den Tänzer auf öffentlicher Straße ermorden