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Der Israelit · 1881-04-13 · Heft 15-16 (13.4.1881) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 15-16 (13.4.1881)
Date
1881-04-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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362 Wiedereintritt in die Synagogengeincinde jederzeit mit aufrichtiger Freude bereit. Diese Uebezeugung würden wir gewinnen: 1) Durch Einführung des Dreiklafsenwahlsystems. 2) Durch definitive Anstellung unseres Rabbiners Herrn Dr. Ehrmann als Gemeindcrabbiner. 3) Durch eine Aenderung, resp. Ergänzung des Synagvgengemeindcstatuts in einem das gefctzcstreue Princip wahrenden Sinne. Die Rothwendigkeit dieser drei Forderungen und ihren Zusammenhang mit unseren religiösen Bedenken, ergibt sich aus einer gedrängten Darstellung der Geschehnisse, welche uns zum Austritt aus der Gemeinde nöthigten. Wohl war die Wahl eines Rabbiners die Gelegenheit, bei welcher der Bruch sich lhatsächlieb vollzog; aber die eigentliche Keime, ans denen sich die factische Trennung bildete, sind schon in früheren Vorgängen zu suchen. _ Scbon als die Gemeinde die ersten schritte that, um durch Erlangung von Korporationsrechten sich unter staatlichen Sch ich zu stellen, siel cs ans, daß gerade solche Elemente, die bisher allem specifisch jüdischem fern und fremd gegenüberstanden, daß solche Männer eine ungewöhnlich rührige Agitation entfalteten und cs auch richtig zu Wege brachten, fick das Heft der Gemeindeverwaltung in die Hand zu spielen. Hiermit batten die Zerwürfnisse begonnen, an denen wir insofern mitschuldig sind, als wir Männer zu Repräscntanten der durchaus friedlichen Gemeinde mitwählten, von denen wir glaubten, daß ihr Bildungsgrad den Mangel cm religiösem Sinn und Leben ersetzen würde. Es war dies eine Täuschung, bereu verhängnißvolle Folgen in eclatamer Weise, gelegentlich dc>- Nabbiuerwahl zu Tage traten. — Um das Gebabren der Repräsentanz der Synagogcngemeinde bei dieser Gelegenheit, sowie unsere Handlungsweise richtig zu würdigen, ist folgende orientirende Vorbemerkung unerläßlich: Tie heutige Iudenhcit theilt sich in zwei Parteien, in gesetzcstreue und Reform-Juden. Dem gesctzestrenen Juden ist das von den Vätern überkommene jüdische Religionsgesetz noch heute und für alle Zeit das jüdische Leben regelnder göttlicher Wille; dem Resormjuden ist das jüdische Religionsgesetz ein Werk von Menschen und dabcr für ihn und seine Zeit ein längst überwundener Standpunkt. Was dem Einen somit als Gegenstand der höchsten Verehrung gilt, ist dem Andern gleichgiltig und geradezu Gegenstand der Geringschätzung. Es ist somit klar, daß keine jüdische Gemeinde, die der einen dieser beiden Huldigt, ihre religiösen Institutionen, ihre Kanzel, die Erziehung ihrer Kinder, der Leitung eines Rabbiners anvertrauen kann, welcher der anderen Richtung angehört. Beide Richtungen haben ihre Rabbinerseminarien. Die gesetzestreue, sogenannte orthodoxe Richtung ist durch das unter der Leitung des Rectors Dr. Hildesheimer stehende Seminar in Berlin vertreten, während die Rabbiner ncologer Richtung sich aus einem in Breslau bestehenden Seminar recrutiren. Die bei weitem überwiegende Majorität der hiesigen Israeliten gehört dem gesetzcstreuen orthodoxen Iudenthum an. Selbst diejenigen, die im täglichen Leben nicht allen Anforderungen des jüdischen Rcligionsgesetzes genügen, wünschen nichts dcstoweniger einen Rabbiner, der die Gemeinde in gesetzestreuem Sinne leitet. Diesem fast einmüthigen Verlangen der Gemeinde gegenüber, hat bei der vorigen Vacanz des Rabbinats, eine aus wenigen Köpfen bestehende Minorität cs dnrckgesetzt, daß ein Rabbiner von der Breslauer Schule von den Repräsentanten der Synagogengemeinde gewählt wurde. Vergebens petitionirten ca. 80 Gemeindemitgliedcr um Anstellung eines gesctzcstrcucn Rabbiners, vergebens drohten wir mit unserem Austritt aus der Gemeinde, vergebens baren und beschworen wir die Repräsentanz der Gemeinde, den verstorbenen Rabbiner Dr. Holländer, der auch der, unsere Richtung vertretenden Schule des Tr. Hildesheiiucr in Berlin angehörte, zum Rabbiner zu wählen, — cs wurde ein Rabbiner der anderen Schule gewählt und wir waren somit genötbigt, aus derMi-lgememde auszusweideu, uns selbstständig zu constituircn und in der Person des Herrn Dr. Ehrmann einen Rabbiner unserer Richtung zu wählen. Als dessen Engagement perfect und der Amtsantritt am 30. Juli H1879) erfolgt -rar, wählte die Repräsentanz, nach dein ihr Eandidat regierungsseitige Genehmigung nicht erhalten hatte, am 31. Juli denselben Herrn Dr. Holländer, den man uns versagt ^atte und dessen rechtzeitige Wahl den Frieden der Gemeinde erhalten' hallte. Es widerstrebt uns die Intrigucn und All ach inationcn, die hierbei in Scene gefetzt wurden, zu erwäbnen. Daß unser vhnchiil erschüttertes Vertrauen zu Männern, die in solcher Weise mit dem Geineindefrieden spielten, hierbei gänzlich verloren ging, wird unS Niemand verargen. Es wären aber solche Männer, die wie bereits erwähnt, dem practischen Iudenthiun uub seinen Anforderungen vollständig entfremdet sind, nimmermehr in die Verwaltung berufen worden, wenn die Berwaltuugstörper der Gemeinde durch den von uns nunmehr in Vorschlag gebrachten Wahlmodns gewählt worden wären. Indem somit die Entscheidung über die zukünftige Leitung der Gemeinde der großen, durch Agitationen leicht auszustachelnden Masse abgenommen und den Händen der intcllectucll und materiell leistungsfähigsten Gemeindemitglieder anvertrant wird, glauben wir hierin die erste Garantie für die Wahl solcher Verwaltungs- Mitglieder zu finden, von deiten ein Mißbrauch des

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