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Der Israelit · 1881-04-13 · Heft 15-16 (13.4.1881) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 15-16 (13.4.1881)
Date
1881-04-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXII. Jahrgang. Erke Beilage M Ar. 15 & 16 des Israelit. Leitender Artikel. Pie Vorgänge in Trier. Von der Mosel, April 1881. Die Synagogcn-Gemeiude Trier hat Ende vorigen Monais die durch das Hinscheiden des Rabbiner Dr. Holländer vacaut gewordene Nabbinerftelle durch Berufung eines neuen Rabbiners der Breslauer Schule, des Herrn Tr. Zucker man dl aus Pasewalk, wieder besetzt. Während der dreiinonatlichen Vacanz bat mau vielfach an die Möglichkeit der Wiedervereinigung der beiden hiesigen Gemeinden geglaubt und sind auch in diesem Sinne verschiedene Schritte geschehen, die jedoch zu keinem Resultate führten. So lange jedoch diese Verhandlungen schwebten, schien eine Veröffentlichung derselben nicht am Platze, 'wde noch so objectiv gehaltene öffentliche Darstellung hätte den Schein auf sich laden können, als solle durch die öffentliche Meinung ein Druck auf die eine oder andere Seite geübt werden. Nachdem diese Rücksichten weggefallen sind, dürfte es an der Zeit sein, dw jüdische öffentliche Meinung über den momentanen lvtand den hiesigen Gemeinde- Verhältnisse zu orientiren. — Haben doch in den jüngsten Jahren trotz der häufigen Spaltungen jüd. Gemeinden wenige Vorgänge die allgemeine Aufmerksamkeit in dem Maße beschäftigt, wie diejenige, welche die Trennung in Trier und die Bildung der Israelitischen Religionsgesellschaft daselbst veranlaßten. Dieses Interesse resultirt aus dem Umstande, daß die israelitische Religionsgesellschaft in Trier die erste ist, deren Mitglieder lediglich deshalb aus der Muttergemeinde geschieden sind, weil man ihnen einen Rabbiner aus der Breslauer Schule ausoctroyiren wollte. Die Institutionen der Synagogen-Gemeinde trugen nnd tragen noch, äußerlich, einen gesetzestreuen Character zur Schau; aber nachdem auf Grund ähnlicher Vorgänge in einer anderen Gemeinde hervorragende rabbinische Capacitäten es als religionsgesetzlich gebotene Pflicht erklärt hatten, aus einer Gemeinde auszuscheiden, die ihr Rabbinat Rabbinen des Breslauer Seminars anvertrauten, vollzog sich in Trier der Austritt aus der Gemeinde und die Bildung einer Religionsgesellschaft. Aus dieser Thatsache erklären sich die warmen Sympathien aller gesetzestreuen Kreise, sowie der gehässige Fanatismus und die Verleumdungen aller Art, mit denen die Religionsgesellschaft von gegnerischer Seite bedacht wird. Als nun der Austritt aus der Gemeinde vollzogen und die Religionsgesellschaft constituirt war, versagte die Königliche Regierung die Bestätigung des gewählten Rabbiners und die Verwaltungskörper der Rumpf-Synagogeugemeinde mußten sich zur Wadl eines gesetzestreuen Rabbiners entschließen, wenn sich die Reihen der Synagogengemeinde nicht noch mehr lichten sollten. Man wählte den zur gcsetzestreuen Richtung sich zählenden Dr. Holländer und glaubte damit der Religionsgesellschast die Berechtigung ihres Daseins abgeschnitten zu haben. Nach sünfzehnmonatlicher Wirksamkeit starb Herr Dr. Holländer und die nun erfolgte Vacanz des Rabbinats ließ, wie Eingangs erwähnt, allerdings die Frage ventiliren, ob der Zeitpunkt für eine friedliche Wiedervereinigung nicht gekommen sei. Ter Königlichen Negierung zu Trier gebührt das Verdienst zuerst eine Anregung in diesem Sinne gegeben zu haben. Dieselbe hatte in Erwiederung auf eine Eingabe der Religionsgesellschast die Bedingungen mitgetheilt, unter welchen sie zu der erbetenen Befürwortung von Synagogengemeinderechten geneigt sei und daran die Frage geknüpft, ob nicht mit Rücksicht auf die in Folge des Ablebens des Rabbiners Dr. Holländer nothwendig gewordene Neuwahl, der Wiedereintritt der ausgetretenen Gem eindemitgli<der sich ermöglichen lasse. Es mögen hier einige Stellen aus der Erwiederung folgen, welche die aus 12 Mitgliedern bestehende Verwaltungs-Kommission der Israelitischen Religionsgesellschaft hierauf an die Kgl. Regierung richtet: „Mit freudiger Hoffnung" heißt es daselbst, „begrüßen wir diese Anregung und erklären, daß wir die von Kgl. Regierung zur Sprache gebrachte augenblickliche Lage der Dinge in der Synagogengemeinde allerdings für geeignet halten, einen Wiedereintritt der ausgetretenen Mitglieder zu erinöglichen. Es waren lediglich ernste, schwere, religiöse Bedenken, welche unter Verzichtleistung vieler Rechte an die Muttergemeinde zum Austritt aus derselben nöthigten und unter großen Opfern jeder Art zu der Constituirung eines neuen Gemeinwesens schreiten ließen. — Sobald wir die Ueberzeugung haben, daß diese religiösen Bedenken nicht mehr vorhanden und für die Zukunft nicht mehr zu befürchten sind, sind wir zum

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