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Der Israelit · 1881-03-30 · Heft 13 (30.3.1881) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 13 (30.3.1881)
Date
1881-03-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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304 sich erboten habe, eine Berichtigung zu veröffentlichen. Dieselbe sei aber der getroffenen Abmachung entgegen nur in einer versteckten Ecke des Blattes veröffentlicht worden, während die verlangte Publikation in der „Voß. Ztg." und im „B. Tgbl." unterlassen worden sei. Rechtsanwult Dr. Friedmann: Aus der Erklärung des Angeklagten, daß eine anonyme Zusendung, in der die Ehre einer Anzahl Personen herabgewürdigt sei, ohne Weiteres in der „Ostend Zeitung" Aufnahme finde, charakterisire sich das Verfahren dieses in letzter Zeit vielgenannten Blattes und sei cs durchaus unzutreffend, die verletzte Ehre eines Menschen durch eine nachherige an verstecktem Platze gebrachte Ehrenerklärung zu reparircn. Die gegenwärtige Klage sei nur des Prkncips wegen angestrengt, da es nothwendig sei, dem so charakterisirten Treiben energisch entgegenzutrcten. Jeder Träger eines Namens, der an den eines Juden anklänge, werde in den Schmutz gezogen. Wenn das so sortgehe, so gingen wir den schlimmsten Zuständen entgegen. Aus diesen Gründen müsse hier von einer Geldstrafe abgesehen und auf eine angemessene Gefängnißstrafe erkannt werden. Der Gerichtshof erkannte nach längerer Berathnng auf 100 Mark event. 10 Tage Haft, auf Unbrauchbarmachung der inkriminirten Stellen und Publikationobefugniß an hervorragender Stelle der „Ostend Ztg" und in der „Voss. Ztg." Soweit der Artikel die Thätigkeit der Stadverordneten-Versammlung und des Magistrats kritisire, sei er abgesehen von der Ucberschrift, nicht beleidigend, da man der Presse die Berechtigung der Kritik zugeftehen müsse. Dagegen werde in der Behauptung, das; der Stadtrath Hahn während der Sitzungen schlafe, demselben der Vorwurf der Gewissenlosigkeit gemacht und der Ausdruck „den Laufpaß erhalten" als herabwürdigend angesehen werden müssen. Bei der Strafabmessüng kam die bisherige Unbescholtenheit, die große Jugend des Angeklagten, dessen Unreife im Urtheil und die Thatsache in Betracht, daß er eine Ehrenerklärung veröffentlicht habe. Demgegenüber mußte die Geldstrafe hoch bemessen werden, weil hier eine schwere Ausschreitung vorliege und die Tendenz des Artikels au sich verwerflich sei. Berlin, 20 März. In der gestr. Sitzung der Petitions-Kommission des Reichstages kamen die von konservativer Seite ausgehenden Petitionen wegen Abänderung der Eivil- und Strafprozessordnung betreffs der Eidesformel, wonach den christlichen Confessionen die Berechtigung zu einer Zusatzformel bei der Eidesleistung gewährt werden solle, zur Berathung. Im Schooße der Commission wurde ausgesührt, daß für eine derartige Aenderung kein Bedürfniß vorliege. Die Commission beschloß, die Petition für ungeeignet zur Berathung im Plenum zu erklären. Durch diese Entscheidung der Commission wird der aus der Begründung der Petition ersichtlichen Absicht, die Bekenner nichtchristlicher Confessionen unter eine Ausnahmestellung bezüglich der Ableistung des Eides zu stellen, die Spitze abgebrochen. Cöln Dem Rechenschaftsberichte über das Seminar in Cöln pro 1880 entnehmen wir folgende Daten: Die Einnahmen betrugen 33,696 Mk., die Ausgaben 19,765 Mk. Der Vermögensstand des Seminar-Vereins weist 57,248 Mk. auf; außerdem besitzt er aus der Harff'schen Stiftung zwei Häuser in Ehrenfeld. Im verflossenen Jahre wurde das Seminar von 26 Schülern besucht. Ein jeder Schüler verursachte incl. der Privat-Beköstiguug eine Ausgabe von 980 Mk. Rees a. Rh., 27. März. Es dürfte die Leser Ihrer geschützten Zeitung vielleicht interessiren, zu erfahren, daß der Vorsteher der hiesigen isr. Gemeinde, Herr Leop. Spier, der seit einigen Jahren auch das Amt eines ersten Beigeordneten bickleidet, vorige Woche von der Handelskammer zu Wesel zum Handelsrichter beim Landgerichte zu Duisburg gewählt worden ist. Die Wnthausbrüche der antisemitischen Hetzpresse konnten also nicht einen Akt der Toleranz verhindern, der eben so sehr die Wähler als den Gewählten ehrt. L. Cohen, Lehrer. Aus Sohrair in Oberschlesien geht uns von Herrn Rabbiner Dr. Jmanuel Deutsch die Mittheilung zu, daß die Nachricht aus Kempen in Nr. 11 d. Bl., wonach in Sohrau eine Frau Mina Goldstein mit einem Manne, Namens Sobcl in religionswidriger Ehe leben soll, auf Jrrthum beruhen muß. Wahrscheinlich ist der geehrte Herr Correspondeut aus Kempen in Bezug auf den jetzigen Aufenthaltsort der Genannten falsch berichtet worden. Vielleicht ist es auch Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. Altona, 23. Ador II. Das seltene und schöne Fest des neunzigsten Geburtstags beging im Kreise der Seinen am verflossenen omc unser allgemein beliebter -«"no Dann mn p-scn pnn Klausrabbincr unseres iQ"riw. — Herr I. ist geboren in Fil ehne bei Posen. Als p.-D-Jo -ro?n von na'« «a'py 'ms paon kam er vor 60 Jahren hierher, ertheilte Anfangs den Talmud-llnterricht in hiesiger Talmud-Thora. Seit 50 Jahren ist er Klausner und war bei dem bis vor einigen Jahren aufgegebenen h rva Gerichts-Assessor. Wenn auch körperlich schwach und leidend, läßt er

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