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Der Israelit · 1881-03-30 · Heft 13 (30.3.1881) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 13 (30.3.1881)
Date
1881-03-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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303 berüchtigte Antisemitenpetition, die hier in einigen Kaffeehäusern anflag, keine Unterschriften gesunden. Es sind diese Thatsachen um so erfreulicher, da auf den Dörfern in unsrer Nähe mannigfache Ausschreitungen stattgefunden haben. Pfungstadt Soeben ist die Einladungsschrift zu der diesjährigen Prüfung des „Israel. Lehr- und Erziehungs-Instituts" erschienen. — Die Anstalt zählt über 100 Zöglinge, die sich aus fast allen Welttheilen rekrntiren. Äußer dem Director, Herrn Di-. Joel, fungiren an dem Institut noch 6 Lehrer. Die Uebersicht des im Jahre 1880—81 absolvirten Pensums weist sehr hervorragende Leistungen auf, welche die bedeutende Frequenz der Anstalt hinlänglich erklären. Der Unterricht in dem neuen Schuljahre beginnt am 2. Mai. Jcherrhauserr (unliebsam verspätet). Ein Mann, der im wahrsten Sinne des Wortes eine Zierde seiner Gemeirwe gewesen, Herr Hirsch Raphael Victor hat pt£\>n ~n« e*"> dp im Alter von 73 Jahren seine irdische Laufbahn beendet, und dadurch nicht nur seine Angehörigen, sondern Alle, die ihn kannten und sein Hinscheidcn erfuhren, in tiefe Trauer versetzt. Unser Rabbiner, Herr Dr. Ahron Cohn '"j hat zwar an der Bahre des Verstorbenen die Verdienste desselben geziemend hervorgehoben, doch können wir es uns nicht versagen auch entfernten Kreisen den Verlust eines Mannes zu schildern, dessen Lebenswandel Nachahmung verdiene:: sollte. H. R. Victor war ein würdiger Sohn seines ihm in frühester Jugend entrissenen berühmten Vaters ^pirr '-i ~/V'i von dessen Frömmigkeit und großer Gelehrsamkeit unsere älteren Gemeindemitglieder heute noch mit Ehrfurcht sprechen. Seine ebenfalls fromme Mutter, welche die heiligste Aufgabe ihres Lebens darin erblickte, ihren Kindern eine gottesfürchtige Erziehung angedeihen zu lassen, ließ diesen Sohn als Lehrer ausbilden, in welcher Eigenschaft der Verstorbene beinahe ein halbes Jahrhundert mit seltner Pflichttreue in unserer Gemeinde fungirte. Die Erziehung und Belehrung der ihm anvertrauten Kinder war ihm keine drückende Last, sondern eine Aufgabe, deren gewissenhafte Erfüllung sein ganzes Denken und Fühlen ausmacht. Eine Folge davon war, daß ihn seine unzähligen Schüler und Schülerinnen nicht nur hochachteten, sondern auch innig liebten. Als ihm vor ca. 3 Jahren die Regierung die Pensionirung anbot, lehnte er solche ab, weil er noch Kraft genug in sich fühlte, seinem edlen Berufe vorzustehen und erst kurz vor seinem Hinscheiden acccptirte er deren wiederholtes Anerbieten. Als onw war er in gleichem Grade gewissenhaft und war es ihm vergönnt auch dieses Amt bis vor einem Jahre mit der nöthigen Sicherheit ausüben zu können. Auch als .-ivLri w nahm er seine Obliegenheiten ernst; seine echten alten ü’jjj verfehlten niemals ihren Eindruck. In der Synagoge war er stets einer der ersten Besucher und versäumte diese nie, wenn er nicht gerade durch seinen Beruf als onw davon zurückgchalten wurde. Als Gatte, Vater und Freund war er aufrichtig und treu, sein Eheleben war musterhaft, wie überhaupt sein ganzer Lebenswandel ein Muster echter Jüdischkeit war. Auch bei Nichtjuden stand dieser charakterfeste Biedermann in hoher Achtung, wovon der Leichenzug, an dem sich u. A. unser Bürgermeister mit Beigeordneten, das Lehrercollegium und viele christliche Mitbürger betheiligten, beredtes Zeugniß ablegte. Der Verlust eines solchen Mannes ist tief zu beklagen und wird sein Andenken in unserer Gemeinde ein dauerndes sein. r,"a"s"j"n Berlin, 20. März. Der Judenspiegel der „Ostcnd-Zeitung" vor dem Schöffengericht. Auf die Privatklage des Stadtrath a. D. Hahn hatte sich am Sonnabend der frühere Redakteur der „Ostend-Ztg." Robert Lemckc vor dem hiesigen Schöffengericht Nr. 100, welches unter dem Vorsitz des Amtsrichters Sünderop tagt, zu verantworten. Im „Judenspiegel" der Nr. 7 von: 9. Jan. c. war in bekannter Weise der in der städtischen Verwaltung bestehen sollende Ring durchgehechelt. Nach einer Abkanzlung von Dr. Straßmann und Löwe als der Häupter des Rings wurde behauptet, daß diese nur unfähige, ihrem Willen unterthänige Personen zur Wahl stellen lassen, so daß durch dieselben der Ring immer weiter fortgesetzt werde. So wurden auch in den Magistrat unfähige Räthe gewählt, wie Romstädt, Walcker, Hahn, Wolff, Hagen, Eberty. Die Stadträthen Walcker und Hahn, für deren Wahl besondere Nebenabsichten maßgebend waren und von denen der Letztere sich in den Sitzungen des Schlafes nicht erwehren könne, hätten nun den Laufpaß erhalten. Der Privatkläger war im Beistände des Rechtsanwalts Dr. Friedmann erschienen, der jugendliche Angeklagte, derselbe, welcher trotz der den Zeitungen eingesandten thatsächlichen Berichtigung dennoch derjenige ist, der sich im Jan. c. wegen strafbaren Eigennutzes vor Gericht zu verantworten hatte, vertheidigle sich selbst. Er deponirte, daß der incriminirte Artikel der Redaction anonym zugegangen sei. Zugeben müsse er, daß der Privatkläger beleidigt wurde, er habe aber durch Aufnahme einer Ehrenerklärung in Nr. 43 der „Ostend Ztg." den Schaden wieder gut gemacht. Der Privatkläger theilt hierauf mit, daß der Angeklagte ihn zur Zurücknahme der Klage gebeten und

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