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Der Israelit · 1881-03-23 · Heft 12 (23.3.1881) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 12 (23.3.1881)
Date
1881-03-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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278 Die sechs Wochentage hindurch dürfen wir alle! diese Arbeiten nach unserm Bedürfen oder Wünschen vornehmen, am siebenten Tage hingegen sollen wir von jeglicher Arbeit ruhen, wie Gott einst vom Schöpfungswerke geruhet hat. Dadurch sollen wir nicht allein bezeugen, daß wir Gott als Schöpfer des Weltalls anerkennen, sondern wir sollen dadurch auch darthun, daß Gott der Herr ist und wir Seine Diener, daß Gott uns zwar zu Herren der Schöpfung eingesetzt hat, daß Er aber unser Herr geblieben. Daher heißt der Sabbat rv«, ein Zeichen zwischen Gott und uns, daher verkennt ein jeder Israelit seine Menschenbestimmung, wenn er den Sabbat durch verbotene Arbeit entweiht; ein solcher ist gleichsam ein Empörer gegen die von Gott eingesetzte Weltordnung und begeht ein Verbrechen, welches das jüdische Gesetz mit dem Tode bestraft, nov» roo Es ist daher ein Judenthum ohne die strenge Feier des Sabbats nicht denkbar; die derselben zu Grunde liegende Idee ist das Fundament, auf welches unsre heilige Religion gegründet ist. Gott ist der Schöpfer des Weltalls, und wir sind Seine Diener, zu Seinem Dienste berufen. Diese beiden großen Grundsätze durch Enthaltung von der Arbeit am Sabbat zu bethätigen, ist der Endzweck der Sabbatfeier. Wer sich daher von der Sabbatfeier lossagt, schließt sich dadurch vom Judenthume ans. Es ist eine der betrübendsten Erscheinungen der gegenwärtigen Zeit, daß die Entweihung des Sabbats so große Dimensionen angenommen hat, und es ist ein schwacher Trost, daß es schon Zeiten gegeben hat, in denen es in dieser Beziehung nicht besser bestellt war. Die Abgerallenen zurückzuführen, das übersteigt das Maaß menschlicher Kräfte. Aber die Treugebliebenen möchten wir erhalten. Es ist daher zwiefach traurig, wenn aus den Kreisen derselben sich noch immerfort einzelne Glieder lösen, wenn Eltern ihre Kinder in Geschäfte geben, in denen sie der Sabbateutweihuug entgegengeführt werden, wenn Eltern ihre Töchter mit Männern verheirathen, für welche die Sabbatruhe nicht mehr exiftirt. Ob wohl die Leute, die so schmählich verfahren, sich der großen Verantwortlichkeit bewußt sind, die sie auf sich laden? — Da werden wohl hin und wieder Versuche gemacht, die Kinder der Religion der Väter zu erhalten; wenn aber die Versuche mißlingen, so glaubt man nur zu bald das Seiuige gethan zu haben: .Freilich, leicht ist es nicht, stets das Gute und Rechte zu thun; leicht war das auch in den alten Zeiten nicht, in denen sich dem Leben des Juden tausenderlei Schwierigkeiten entgegenstellten und ihm das Dasein erschwerten und verbitterten. Wie war doch die Erwerbsthätigkeit unsrer Väter beengt und beschränkt! Wir dagegen erfreuen uns der größtmöglichen Freiheit und wir sollten uns die heilsamen Beschränkungen nicht auflegen, die Gottes heiliges Gesetz uns gebietet? — Welch' unübersteigliche Schwierigkeiten stellten sich in Deutschland und Oesterreich den Eheschließungen der Juden entgegen, wie viele junge Leute mußten einsam ihr Leben vertrauern, weil barbarische Gesetze ihnen nicht gestatteten, eine Familie zu gründen! Uns treten in dieser Beziehung keinerlei Schwierigkeiten entgegen, und wir sollten leichtsinniaer Weise die religiöse Zukunft der kommenden Geschlechter verscherzen? Jeder, der ernstlich sich bemüht, in Gottes Wegen zu wandeln und seine Kinder dem Judenthume zu erhalten, dem versagt der allmächtige Gott Seine Hilfe nicht und läßt ihn das hohe Ziel erreichen. H'v nsn mxty tvo „Aus dem Wege, auf welchem der Mensch wandeln will, ist ihm der allniächtige Gott ein liebreicher Führer, Berather und Helfer." (Fortsetzung folgt.) Aus dem jüdischen Hemeindeleben. Von N a p h t a l i S i m o n. IV. Unser Herr Rabbiner hat in Folge seines vorgerückten Alters das Bedürfniß einer Entlastung von den Amtsgeschäften empfunden, und in gewohnter entgegenkommender Weise ist die Geineindeverwaltung unverweilt bereit gewesen, auf die diesbezüglichen Wünsche unsres geistlichen Oberhauptes einzugehen. Es sollte ein jüngerer Rabbiner als Adjunct berufen und demselben zunächst die Leitung der Religionsschule übertragen werden; außerdem würde er mit seinem älteren Collegen alternirend des Predigtamts zu walten haben.' Da wir den Ruf einer sehr gebildeten und vermögenden Gemeinde besitzen und mit dieser Adjunctur die sichere Anwartschaft auf eine demuächstige Alleinherrschaft im Rabbinate verknüpft ist, so war begreiflicher Weise die Zahl der Bewerber eine sehr große. Unsre Gemeindecollegien aber, im stolzen Bewußtsein des Ranges, welchen unsre Gemeinde in Deutschland zu beanspruchen berechtigt ist, faßten den Beschluß, nur einen solchen Geistlichen zu berufen, welcher bereits anderweitig, wenn auch in kleineren Verhältnissen, als Rabbiner fungirt habe. Die hiesige Gemeinde sollte nicht zum Versuchsfeld von blutjungen Rabbinatscandidaten degradirt werden, — das wäre ihrer nicht würdig. Durch diesen Beschluß ward die Auswahl eine ziemlich begrenzte. Rach langen Berathungen und Verhandlungen zwischen dem Vorstande und dem Repräsentantencollegium hatte man endlich drei Mel-

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