Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1881)
- Date
- 1881-01-05
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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19 solchen Mitteln die Judenhetze zu betreiben. Das erste Gebot der Gerechtigkeit fordert, daß man die Anklagen gegen die Juden nicht auf Vorkommnisse basirt, an denen sie ganz unschuldig sind. Mit der falschen Voraussetzung des würdigen Oberpfarrers erscheint natürlich auch der Bannfluch, den er gegen das „Berliner Tagblatt" aus solch' seltsamem Anlaß schleudert, in einem noch merkwürdigeren Lichte. Die „Kreuzzeitung", welche das Inserat des Herrn Öberfarrers aus dem Zielenziger Weltblatt in ihre redaktionellen Spalten versetzt, druckt auch die Aufforderung mit ab, welche sich gegen das an der Sache doch durchaus unbeteiligte „Berliner Tageblatt" richtet. Wir vermögen ein solches Verfahren, das darin gipfelt, uns die „Berliner Börsenzeitung" an Rockschöße zu heften, alles Andere — blos nicht gentlemanlike zu finden und fragen die „Kreuzzeitung", wie es ihr gefallen würde, wenn wir sie direkt verantwortlich machen wollten für das Thun und Lassen der „Landeszeitung", der „Deutschen Wacht", der Herren Henrici, Ruppel e tutti quanti, deren Treiben sie doch wohl ebenso wenig beeinflußt, wie wir die Artikel der „Berliner Börsenzeitung." Oesterr.-Ungar. Monarchie. Prag. Dem Ausweis über Einnahmen und Ausgaben des isr. Freitisch-Vereins in Prag für das Schuljahr 1879—1880 entnehmen wir: Durch 333 neu eingetretene Mitglieder sind die Jahresbeiträge von 2388 fl. auf 3095 fl. gestiegen. Die Baarspenden weisen 704 fl. 29 kr., und der unangreifbare Fond 11650 fl. gegen 9600 fl. des Vorjahres aus. An 166 Kostnehmer wurden 20,605'Portionen mit einem Koftenaufwande von 2869 fl. vertheilt. Unter den Kostnehmern waren 48 Volks-, 16 Unter-, 21 Oberreal- und 58 Gymnasial-Schüler, ferner 8 Handelsakademiker und 45 Lehramts- Kandidaten. Die Kostnehmer wurden an gewöhnlichen Tagen mit der Mittagskost, an h. Feiertagen auch mit Nachtmal, und an den Pessachtagen Früh, Mittag und Abend verpflegt. Noch sei erwähnt, daß die Regieauslagen pr. 306 fl. 66 kr. eine Verminderung von 100 fl. 23 kr. gegen das Vorjahr aufweifen. Aber nicht diese Ziffer sind es, welche der Verein als einen günstigen Erfolg allein aufzuweisen hat, sondern daß es möglich wurde den Anforderungen um Verleihung von Kosttagen, wenn auch nicht immer ganz, so doch nahezu zu entsprechen, wodurch die Mehrzahl der studirenden Jugend nicht gezwungen war, die Mittagskost zu erbitten oder anzukaufen. Die Kostnehmer des Vereins wurden in einem nur für sie bestimmten Lokale beköstigt, und wird von den bei jeder Ausspeisung anwesenden Herren Inspektoren streng darauf gesehen,daß die demKostgeber vorgeschriebenen Speisen gut zubereitet und in genügender Menge verabreicht werden. An jedem der zwei Sederabende waren mehr als 80 Studirende in dem hell erleuchteten Speiselokale versammelt, haben zuerst an dem von einem jugendlichen Genossen trefflichen Vortrage der Hagada regen Antheil genommen, und wurden nachher mit einem Nachtmahl und Wein bewirthet. Gegen alle frühern Jahre hat dieses Mal das Fest dadurch an Bedeutung gewonnen, weil es durch das Erscheinen Seiner Ehrwürden des Herrn Oberrabbiners M. Hirsch und anderer ehrenwehrten Gäste ausgezeichnet wurde. Seine Ehrwürden würdigte die verdienstliche Thätigkeit des Vereins und richtete an die anwesende Jugend eine warme Ansprache, worin er sie zu einem stets sittlichen und religiösen Betragen ermahnte. Feuilleton. Aus dem Hagebuche eines Aezirks- Kabbiners. VII. Hattenfels, im October 1880. Durch den Erfolg ermuthigt, nahm ich mir sodann die Freiheit, mich nach dem Verbrechen zu erkundigen, welches der non wohl begangen habe, daß man ihn auf den Index stellte. Alles schwieg, selbst der Herr Vorsteher. Schon wollte Herr Waldberg wieder in hellen Jubel ausbrechen, als Herr Lautenschläger sich feierlich räusperte, um für die Staatsgefährlichkeit des non eine Lanze zu brechen. Obwohl er die Beseitigung des pp'v-iv non schon vorgefunden und also keine Verantwortlichkeit für dieselbe habe, so glaube er doch, daß die Streichung derselben aus unserem Gebetbuche ihre Berechtigung schon in dem Umstande habe, daß es sich hier ja gar nicht um ein Gebet, sondern um einen Abschnitt aus der Mischnah handle. In ein Gebetbuch gehörten aber nur Gebete, meinte Herr Lautenschläger. Ich wollte darauf erwidern, daß wenn diese Meinung richtig wäre, noch sehr viele Theile unsres Gebetbuches, daß dann vor Allem das Vorlesen aus der rmr> und noch vieles Andere den Hattenfelser Weg des i'ptns non gehen müßten, aber Herr Waldberg ließ mich nicht zu Worte kommen.