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Der Israelit · 1881-01-05 · Heft 1 (5.1.1881) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 1 (5.1.1881)
Date
1881-01-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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5 gierung Protest ein gegen diesen Beschluß. Andererseits berief die hiesige Cultus-Verwaltung schon in den nächsten Tagen eine Generalversammlung, auf welcher die Trennung des Rabbinats-Bezirk in Stadt und Land beantragt und mit großer Majorität beschlossen wurde. Den Beschluß legte die Cultus- Verwaltung der k. Regierung mit der besonderen Bitte zur Genehmigung vor, daß die Vorbescheidung hierüber vor der Bestätigung der Wahl erfolgen möge. Die Regierungs-Entschließung führt nun zunächst aus, daß fragliche 43 Zettel mit Unrecht vom Wahl- Ausschuß als ungiltig erklärt worden, da es nach dem betreffenden Wahlgesetz nur darauf ankömmt, daß der Willensausdruck durch die Stimmabgabe festgestellt werden könne, demnach die Stimmzettel so lange als giltig anzusehen sind, als durch sie ein Zweifel über die Person oder eine Verletzung des Wahlgeheimniß sich nicht ergibt. Da im vorliegenden Fall ein Zweifel über die Identität des Gewählten auch ohne Angabe des Standes und Ortes nicht bestehen kann, indem außer den 11, bei der Wahl in Frage kommenden Kandidaten ein zweiter Nathan Bamberger sich nicht befindet, so sind auch jene 43 Zettel als giltig zu betrachten und Nathan Bamberger als der mit Majorität Gewählte anzusehen. Allein, nachdem von Seiten des k. Commiffärs der Formfehler begangen worden, das Resultat vor Beendigung des Wahlgeschästes, wozu sicher die Prüfung der Wahlzettel gehört, zu verkünden, wodurch der Wahlausschuß in seinem Urtheil beeinflußt, und eine Verletzung des Wahlgeheimnisses und der Wahlordnung stattgefunden, so müsse die k. Regierung den ganzen Wahlakt als ungesetzlich und ungiltig erklären. Die Anordnung einer Neuwahl bleibt jedoch aus Rücksicht auf den Antrag der Cultus- Berwaltung so lange noch ausgesetzt, bis auch über die Trennungssrage Entscheidung getroffen; über diese seien die Verhandlungen und Erhebungen bis jetzt noch nicht geschlossen. Schluß-Ergebniß: Antrag aus Genehmigung des Dr. Koref zum Rabbiner in Würzburg abgewiesen; die seitherige Verwesung des Rabbinats durch den Rabbinats-Candidaten Nathan Bamberger hat bis auf Weiteres fortznbestehen. Der Recurs gegen obige Negierungsentschließung an das k. Staatsminifterium steht beiden Parteien frei und ist innerhalb 14 Tagen anzumelden. Möge der weitere Verfolg der Angelegenheit ein für B. günstiger und das Endresultat ein der guten Sache förderliches sein! Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Der dahier verstorbene Ludwig Bürger hat der hiesigen israel. Cultusgemeinde 90,000 fl. vermacht, welche zur Beschenkung bestehender oder zur Schöpfung neuer Institute verwendet werden sollen. Der Vorstand der Gemeinde hat beschlossen, das Geld zur Errichtung eines isr. Knabenwaisenhauses zu benützen. (W. Isr.) Pefiih. Ueber die Millionenstiftung, bezüglich welcher in den Blättern mysteriöse Notizen zu lesen waren, weiß heute das „Pester Journal" folgendes Genauere zu berichten: Die erste Anregung zu der hochherzigen Spende ist auf die Präsidentin des israel. Frauenvereins, auf Frau David Bischitz zurückzuführen, welche gelegentlich einer Unterredung mit Baron Hirsch die Aufmerksamkeit dieses bekannten Wohlthäters auf das vielerlei in Budapest zu lindernde Elend hinlenkte. Die Diskussion, welche sich hierauf entspann, endigte damit, daß Baron Hirsch sich bereit erklärte, ein Institut für Vater- oder mutterlose Kinder in Budapest, und zwar mit interkonfessionellem Charakter, zu gründen. Für die Mädchen, welche in das Institut kommen, soll alljährlich eine Summe von 100 fl. zur Kapitalisirung fortgelegt werden, so daß jedes Mädchen, das nach bent sechszehnten Lebensjahre aus dem Institut austritt, ein Kapital von ungefähr 1200 fl., sei es zur Verheirathung, sei es zum Beginn irgend einer Unternehmung in die Hände bekäme. Es sollen im Ganzen sechszig Stiftüngspläpe gegründet werden, und zwar so, daß, wenngleich zwanzig derselben römisch-katholisch, zwanzig protestantisch und zwanzig jüdisch sein sollen, dennoch in dem Institute keinerlei konfessionelle Abgrenzung stattfinden dürfe. Den Bau des Instituts will Baron Hirsch bezahlen, in der Voranssetzung, daß die Stadt Budapast zum Mindesten das Grundstück für die Anstalt unentgeltlich überlassen werde. Diesen! Institute soll jährlich durch Baron Hirsch, respektive dessen Erben, eine solche Summe zugeführt werden, daß sie für die Verköstigung der Zöglinge ausreiche und daß die erwähnten Hunde t Gulden für jedes Mädchen alljährlich zurückgelegt werden können. Alles dies Zusammengenommen, das Baargeld und die Kapitalisirung der jährlichen Renie beträgt ungefähr eine halbe Million Gulden. Wie das citirte Blatt fernerhin zn melden weiß, ist Herrn Baron Hirsch in Paris der Plan des zu erbauenden Hauses bereits zur Genehmigung vorgelegt worden, und hängt die Fknalisirung dieses gewiß mit Freuden zu begrüßenden Projektes nur noch von der Geneigtheit der Stadtrepräsentanz ab, ein geeignetes Grundstück für den edlen Zweck zu überlassen. . Pesth Gerichtsarzt Dr. Ignaz Glück erhielt gestern von einer Frau, „N. Molnar im Eisenburger Comitate" unterzeichnet, einen recommandirten Brief,

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