Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 53 (31.12.1879)
- Date
- 1879-12-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XX. kahrgang. Erste LeUage zu tlr. 53 des Israelit. ZeituNgsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stratzbnrg im Elf., im Dez. Obwohl die hiesige Gemeinde 500 zahlende Mitglieder zählt, hat sie Loch nur eine Synagoge. Die jüdischen Gemeinden des Unter - Elsaß stehen unter der Leitung einer Commission, welche vom Consistorium abhängt. Bis 1867 wurde auf Anordnung des Consistoriums der Vorstand sür innere Administration durch die sämmtlichen Mitglieder der Gemeinde gewählt. Seitdem unser Rabbiner, Herr Arnaud Aron, der Vorsteher des Consistoriums ist, haben keine Wahlrn mehr stattgefunden. Die fehlenden Mitglieder der Administration des Tempels werden durch das Wohlwollen des Consistoriums ersetzt, und diese Administration, die also nicht als der Ausdruck der Steuerpflichtigen genannt werden kann, weigert sich standhaft, Rechnung zu stellen. Zahlen müssen die Mitglieder, aber sie dürfen nicht wissen, was man mit ihrem Gelde macht. Am 19. Oktober sollten 4 neue Mitglieder des Consistoriums gewählt werden. Es bildete sich dahier ein unabhängiges Comitö, welches die officielle Liste bekämpfte und sie auch mit einer großen Majorität niederschlug. Doch die Vereinigung vieler Dörfer und ein unerhörter Druck von ganz unerwarteter, bisher nicht gewohnter Seite bewirkten, daß die officiellen Candidaten doch durchdrangen. Nach einer solchen Wahl wäre es, wenn unsere Verwaltungs - Commission diese Lehre verstanden hätte, Pflicht gewesen, ihre Entlassung einzureichen und die Wahl der Vorsteher den Gemeindemitgliedern zu überlassen. Was unsere religiösen Angelegenheiten betreffen, so stehen wir nicht besser. Unser Rabbiner refp. Oberrabbiner, Herr Arnaud Aron, hat auch die Leitung des Gottesdienstes in der Synagoge. Beim Gottesdienste an den Wochentagen, der bloß für den armen Mann gehalten zu werden scheint, weil er fast nur von Armen besucht wird, geht es noch an. Um gerecht zu sein. will ich gleich bemerken, daß unser Rabbiner den Gottesdienst regelmäßig besucht. Aber am raff und aiö dt geht es fast zu wie in einem Theater. An diesen Tagen ist sozusagen der Gottesdienst für den Reichen eingerichtet, der sich für sein Geld während des Gottesdienstes auch etwas amüsiren, so namentlich am Orgelspiel sich erfreuen will. Sowohl bei der raia über isn* am njffn »so, als auch während der miay am iibd dt kann man bei un Orgelspiel hören. Sie können sich denken, wie dies die religiösen Gefühle Derjenigen verletzen muß, die noch an dem Glauben ihrer Väter festhalten. Von Dmno ist hier keine Rede mehr. Diese brauchen wir nicht, denn wir können sie doch nicht benutzen. Weiß selbst unter im rv^ff am um dp Morgens, wenn er in die Synagoge kommt, noch nicht, ob etwas 18'.' und welche Stücke gebetet werden sollen. Dies kommt Alles auf das Wetter oder den Willen unseres ehrwürdigen 75jährigen Rabbiners, Herrn Arnaud Aron, an, welcher erst vor oder während des Gottesdienstes dem im n^ff mittheilt, was er an demselben Tag vorbeten soll. Die Gemeinde kann nichts mitsagen, da sie nie wissen kann, welches Capitel aufzusuchen ist. Sind das nicht schöne Zustände? Wahrlich, es ist wohl bald Zeit, daß die noch religiösgesinnten Gemeindemitglieder sich aufraffen und endlich, wenn es doch sein muß, und weil wohl nichts anderes übrig bleibt, sich zu einer Trennung von der Gemeinde entschließen. L. Frankreich. Paris. Die Verwaltung der öffentlichen Unterstützung in Paris hat unlängst eine officielle Note veröffentlicht, wonach sie binnen 24 Stunden eine Summe von außerordentlichen Gaben in der Höhe von 178.000 Fr. erhalten habe. Wie viel zu diesem großen Betrage Israeliten beigetragen, Möge nachstehende Liste bezeugen: die Hrn. Camondo 50,000 Fr., Koben 2000, Moses sen. 100, Monteaux 300, Frau Baronin Nathaniel v. Rothschild 12,000, die Herren v. Rothschild, Brüder, 150,000, Schloß 100, Stern u. Comp. 30,000, zusammen 172,500 von 178,000. (Erwähnen wollen wir hier, daß Herr Js. Pereire 50,000 Fr. zu gleichem Zwecke gegeben haben soll) sArch. ist.]