Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1879)
- Date
- 1879-11-19
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1251 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen.! Deutschland. Trier. Bezugnehmend auf die hiesige Friedhoffrage betr. Notiz des „Israelit", theile ich j Ihnen anbei den Wortlaut der Entscheidung seitens j der Regierung mit. Trier, den 30. Oktober 1679. Ober-Bürgermeisterei -Amt Trier. An den Vorstand der orthodoxen jüdischen Religion-- > Gesellschaft.! Hier. Dem Vorstande theile ich im Aufträge König-! licher Regierung ergebenst mit, daß dieselbe bezüglich der Benutzung des jüdischen Friedhofes dahier Entscheidung getroffen hat. daß die hiesige Synagogen-Gemeinde nicht berechtigt sei, die Mitglieder der orthodoxen jüdischen Religions-Gesellschaft von dem jüdischen Begräbnißplatze auszuschließen. Denn der § 93 des Statuts der Synagogen-Gemeinde gewähre den Angehörigen jedes l innerhalb der Synagogenbeznks sterbenden Juden j den Anspruch auf ein Grab für den Verstorbenen l innerhalb des Friedhofes der Synagogen - Gemeinde*). Uedrigens wäre auch dann, wenn diese Bestimmung nicht vorläge, die Beerdigung eines Juden auf dem hiesigen jüdischen Friedhofe zu veranlassen, da die Stadtgemeinde eine Geldsumme zur Beschaffung eines Theiles desselben Friedhofes hergegeben habe. Der Ober-Bürgermeister: d e N Y s. j Colberg. im November. Am!5. und 16. I v. Mts. fand Hierselbst im Rathhause vor Notar! und Zeugen die Ziehung der Lotterie zum Besten! des jüdischen Kurhospit.rls planmäßig statt. Der! I. Hauptgewinn im Werthe von 3<X0 Mark fi l j auf Nr. 2338. im Besitze der Herren Gebr. Wolff! in Bernburg; der II. Hauptgewinn fiel auf Nr. 12923, im Besitze der Anstalt. Die Herren Gebr. i Wolff haben nunmehr, wie sie sich selber aus-! drücken, als „Zehnten der Anstalt ein Geschenk! von 3<j0 Mar! überwiesen. — eine Menschenfreundj liche Zartsinnigkeil, welche der Oesfentlichkeit nicht j voreruhalten zu werden verdient. j *) Ter betreffende § lautet: Tie Tynagogengemeinde! Trier hat die Vcrpsticbtuvg für oie ttnterhaltunq ihres Begräbnis;- i vlayes;n sorgen, ans weleben jedes Mitglied der G meinde und! jeder innerhalb des Tynagogenbeürts verstorbener Jude beerdigt! werden rann. j Rußland. DaS russische Ministerium des Innern bestätigte eine Verfügung der dänischen Provinzvertretung, laut welcher sämmtliche Juden des Landes der donifchen Kosaken diese Provinz binnen zwei Jahren vollständig mit Weib und Kind räumen müssen. Feuilleton. Aer neue Aberamtmann. Erzählung aus dem dritten Viertel deS achtzehnten Jahrhunderts von S. Koyrr, Verfasser von „Gabriel". (Fortsetzung.) Diese lehrreiche Bemerkung schien überhört worden zu sein und noch weniger die beabsichtigte Wirkung, — in tiefste Ehrfurcht zu versenken — hervorgerufen zu haben; denn verjünge unternehmende Mann griff nach einem Stuhle, warf sich nonchalant auf denselben und sagte auch zu seinem Begleiter: „Aber, lieber Rosenberg, Sie müssen ja von der langen Fußpartbie recht ermüdet sein, setzen Sie sich doch" und Rosenberg hatte sofort dieser Aufforderung Folge geleistet und sich auf einem Stuhle neben der Baronin niedergelassen. Wieder wurde der Baron fuchsroth vor Zorn und Aufregung: „Teufel nochemal! bei mir ist eS nicht Sitte, daß sich einer meiner Untergebenen setzt, bevor ich es nicht ausdrücklich gestatte!" Die Baronin fand an den beiden jungen, schmucken Männern, die durch eine ungezwungene Haltung vortheilhaft von ihren Vorgängern abstachen, Gefallen, und sie sagte daher höchst leutselig und herablassend: „Aber lieber Mann! Du hörst ja, daß die Beiden einen langen Weg zu Fuß zurückgelegt haben; — da muß man sie ja entschuldigen! übrigens", fügte sie mit fein sein sollender Ironie hinzu, „hätte ich das auch ohne es zu hören erkannt. — sie sind ja rn Reisekleidung und von Staub bedeckt! - wahrscheinlich fürchteten die jungen Leute Deinen Unwillen zu erregen, wenn sie sich noch spät vorstellcn würden, und haben es daher vermieden, sich, wie es sich eigentlich gepaßt hätte, in Gala zu werfen."