Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1879-11-19 · Heft 47 (19.11.1879) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 47 (19.11.1879)
Date
1879-11-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447797-2447843--16902-2472904
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1246 herzbewegend de» vnmuth, den er empfand, als Maier sechsmal ihm den Segen, der ihm gebührte, vorenthielt. Ein Antrag des Dr. Elias auf Vorladung von Sachverständigen, welche den Ausdruck „Poscheh Israel" glaubwürdig erläutern und außerdem darthun sollen, daß zur Zeit des Streites keine eigentliche Religionsübung stattfand, wird abgelehnt. Der Gerichtshof spricht beide Angeklagte schuldig und verurtheilt Moritz Maier zu einer Woche, Leopold Pollak zu drei Tagen Arrest. Bei Beiden wird als mildernd angenommen die Unbeschol. tenheit und der kleine Kreis der Anwesenden, bei Maier als erschwerend, datz er seine Pflicht als Vorbeter verletzte, bei Pollak als mildernd, daß er provocirt wurde. Aus Dtzrrotv (Galizien) wird dem Verein „Schomer - Israel" in Lemberg von einem neuen Mortarafall berichtet: Eine jüdische Wittwe bekam ein illegitimes Kind, ein Mädchen. Ein ganzes Jahr verblieb das Kind bei Jossel, Zwiebelhändler (Israelit), gegen Ersatz der Kosten in Verpflegung. Nach dieser i Zeit wurde das Kind durch dessen Großmutter j Eitel Lupczer von Lemberg abgeholt, und zu der j Frau Katarzyna Wydra (Nichtjüdin) in Bachorx j in Verpflegung gegeben. Von der Mutter als auch j von der Großmutter zur Zurückgabe des Kindes i aufgefordert, leistete die Frau Katarzyna Wydra! dieser Aufforderung keine Folge, sondern ließ! daöKindtaufen. | Ueber die Vorstellung, die man bei der k. k.! Bezirkshauptmannschaft hier Namens der Mutter! machte, wurde diese mit Bescheid vom 21. Februar I Nr. 1245 an das Bezirksgericht gewiesen. Hier j erneuerte man im Monat März 1879 Namens! der Mutter das Gesuch wegen Enthebung deS dem! Kinde gestellten christlichen Vormundes Walentyn! Domin und wegen Bestellung des Joffel Lupczer j als Bruder der Frau zum Vormunde; wie überj Haupt wegen Zurückstellung deS Kindes. Von der : Taufe d?s Kindes erwähnte man in dem Gesuche schon deßhalb nichts, weil solche als an einem unwissenden Kinde und ohne Einwilligung des Gerichtes als Vormundschaftsbehörde vollzogen, eigentlich gar keine Giltigkeit hat, dagegen wurde in dem Gesuche hervorgehoben, daß, da es Pflicht eines Vormundes ist, über die religiöse Erziehung des Mündels zu wachen, somit das erwähnte, von jüdischen Eltern geborne Kind nur unter einen jüdischen , keineswegs aber unter einen geistlichen I Vormund gestellt werden darf. Es wurde ferner bemerkt, daß, da das bei der ganz mittellosen Bäuerin Katarzyna Wydra, in Bachorz verbliebene Kind, nur auf die mildthätige Unterstützung Anderer angewiesen ist, es gewiß angezeigt wäre, dasselbe entweder der Mutter, die dessen Unterhalt bestreiten kann, oder aber der zuständigen Ortsgemeinde Dynow zurückzuzeben. Der Vorstand der iSrael. Cultusgemeinde in Dy! om gab auch die Erklärung ab, das Kind auf Kosten der Iudengemeinde zu erhallen. Zufolge dieses Gesuches, wurde im Juni 1879 die Mutter zu Gericht vorgeladen, zu welchem Termine auch der erste jüdische Vorsteher, Herr H. L. und der zum Vormunde vorgeschlagene Bruder erschienen. Die Aussage der Frau waren ganz belanglos, da sie theils auS Scham, theils aus mangelhafter Kenntniß der polnischen Sprache, sehr schweigsam war, dagegen gab Josel Lupczer zu Protokoll die Bereitwilligkeits-Erklärung ab, das Kind seiner Schwester zu sich zu nehmen und für dessen Fortkommen zu sorgen. Dieses Protokoll wurde Seitens des Gerichts an den hiesigen Magistrat mit der Anfrage geleitet, ob die Frau im Stande sei, ihr Kind zu ernähren, und mit der gleichzeitigen Aufforderung, einen für dieses Kind geeigneten jüdischen Vormund in Vorschlag zu bringen. Bis zum heutigen Tage ist Seitens des Gerichtes keine Entscheidung erfolgt, dagegen ist inzwischen in Folge der Bemühungen der vom blinden Glaubenseifer geleiteten Gräfin O . . das Kind von der Bäuerin Katarznya Wydra abgcholt und in ein dem Referenten unbekanntes Kloster abgeführt worden. Diese in einem aufgeklärten Zeitalter und mitten in einem Rechtsstaate verübte Handlung ist selbstredend und benöthigt keines weiteren Commentars. Rußland. Wie „Hamelitz" meldet, ist in Pietrkow während der letzten jüd. Feiertage ein vier Jahre altes Judenmädchen plötzlich verschwunden. Alles Suchen und Nachforschen war ohne Erfolg geblieben. Da wandten sich die betrübten Eltern an die Geistlichen der Stadt mit der Bitte, am Sonntag in den Kirchen den Versammelten an's Herz zu legen, daß sie sich der verzweifelten Eltern erbarmen und das Kind suchen helfen möchten. Der Bitte wurde willfahrt und die Worte der Geistlichen halfen auch mehr als alles Suchen. Schon am Abend des darauffolgenden Tages fand man das Kind in einem neugebauten, noch nicht ganz fertigen Hause allein sitzen. Wessen Werk die Entführung war, ist unbekannt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.