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Der Israelit · 1879-11-19 · Heft 47 (19.11.1879) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 47 (19.11.1879)
Date
1879-11-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1245 rung jüdischer Interessen und Wissenschaft in der alten und neuen Welt. 2) Bibliographisch genaue Zusammenstellung sämmtlicher von jüdischen Autoren der Jetztzeit publicirten, speciell die jüdische Literatur betreffende Bücher, Zeit- und Sammelschriften, ferner alle von jüdischen Cantoren und Chor-Dirigenten componirten und veröffentlichten gottesdienstlichen Gei sänge und sonstige die synagogale Liturgie betref-! sende Gesangs-Piecen. I 3) Alphabetisches Verzeichniß aller im „An-! zeiger" enthaltenen Städte-Namen zur Orientirung j und leichteren Auffindung der Adressen.! 4) Bibliographisches Register sämmtlicher he- > bräischen Büchertitel. j 5) Uebersichllich geordnete Zusammenstellung aller speciell den jüdischen Interessen der Schule und der Literatur gewidmeten Zeit-, Monats- und Wochenschriften mit Angabe von Format, Verlegern und Pränumerations-Preisen. Der Herausgeber hat, soweit die drei vorliegenden Hefte reichen, seine schwierige Aufgabe in anerkennenswerthester Weise erfüllt. Der „Anzeiger" ist ein wahres Schatzkästlein für die jüdische Literatur der Gegenwart und wird jedem! Freunde derselben ein willkommenes Nachschlage- > buch sein. Daß es in einem so großartig angelegten Buche auch einige kleine Fehler gibt, ist nicht zu verwundern. „So finden wir auf S. 168: Hamburger S.. Dr., Rabbiner in Carlsruhe, Grh Baden. EmMann dieses Namens existirt unseresWissens in Carlsruhe nicht. Dagegen fehlt so Mancher, der es wohl verdiente, in dieses Verzeichniß ausgenommen zu werden. Wir nennen z. B. Herrn Dr. med. Klein in Paris, welcher werthvolle Beiträge zur talmudischen Medicin herausgegeben und vielfach werthvolle Aufsätze in jüdischen Zeitschriften veröffentlicht hat. Der Herausgeber verspricht, Berichtigung und Ergänzung, die ihm bekannt gegeben werden, in einem Nachtrage zu berücksichtigen. Der „Anzeiger" wird sieben Lieferungen umfassen, deren jede zum Preise von 1 M. 60 Pf.! vom Herausgeber zu beziehen sind. — Möge das | nützliche und zeitgemäße Werk recht große Bej iheiligung und Verbreitung finden. Zeitungsnachrichte «und Correspondenzen. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Im isr. Bethause zu Bruck an der Leitha fand an einem Sabbat bei der Religionsübung, zu der sich die kleine Gemeinde eingefunden hatte, eine wenig erbauliche Scene statt. Die Thora-Rolle war geöffnet und der Schächter Moriz Maier, der an Stelle des abwesenden BorbeterS fungirte, las aus derselben die Wochenabschnitte vor, zu deren jedem ein anderer Besucher vorgerufen wurde. Herr Maier machte sich nun hiebei einer Rancüne schuldig. Er hatte, dem Brauche gemäß, nach jedem Abschnitte Segenssprüche über den Vorstand der Gemeinde und dann über den Mann, der vorgerufen war, zu sagen. Da aber Maier dem zweiten Vorsteher, Herrn Leopold Pollak, in Folge vielfacher Verstimmungen abhold war. erwähnte er immer nur des ersten Vorstehers, Herrn Emanuel Toch. Der so Zurückgesetzte schluckte den Ingrimm darüber in sich hinab. Zu dem letzten Capitel nun wurde Herr Pollak vorgerufen. Jetzt blieb seinem Feinde keine Wahl; er mußte nach beendeter Vorlesung auch über ihn den Segen sprechen, da dieser ja jetzt auch in anderer Eigenschaft ein Recht darauf hatte. Allein Pollak wollte auf diese nothaedrungene Ehrenbezeigung nicht warten; er verließ rasch den Platz vor der Thora, warf unmuthig den Talles (Gebetmantel) ab und schickte sich an, vorzeitig aus dem Bethause zu gehen. Da nun sagte Maier ganz laut: „Weil hier keine „Petite" zu machen sind, so bleibt er nicht hier; wären hier „Petite" zu machen, so wäre er dageblieben." „Petite" beißt nach der Erklärung der Anklageschrift: „Schwindel, Betrug, Zahlungsunfähigkeit." Pollak blieb auf diese Beleidigung die Antwort nicht schuldig; er sagte: „Mit einem solchen Poscheh Israel bet' ich nicht" Wie die Anklageschrift mittheilt, bedeutet „Poscheh Israel" Auswurf unter den Israeliten oder nach einer milderen Version „Glaubensabtrünniger." Dieser Streit erregte großes Aergerniß unter den Anwesenden, und die Folge davon war, daß Beide, Maier und Pollak, sich heute wegen Vergehens des § 303 vor Gericht befanden. Es war dem Vorsitzeneen, Landesgericktsrath Graf, nicht leicht, ein klares Bild der Gebräuche im Bethause zu gewinnen, insbesondere da die Angeklagten sowohl als die Zeugen Personen niederer Bildungsstufe waren und daher die Aufklärung darüber nicht sehr gewandt zu geben vermochten. Was den Sachverhalt betrifft, so versicherte Maier, daß Pollack und seine Freunde ihn von jeher nicht leiden mochten und sogar bei dem Ober- Rabbmer des Bezirkes ihm die Befugniß zum „Schächten" entziehen wollten. Die Ursache bestehe darin, daß sie wollten, er solle mit seinem Herrn, einem Fleischhauer, reden, damit er ihnen die „Hsute" verkaufe; da er es aber nicht gethan, so seien sie ihm böse. Pollak dagegen schildert sehr

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