Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1879)
- Date
- 1879-11-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1221 mit einer Bevölkerung von 20.665 Personen. Man könnte den Einwand erheben, diese Ziffern enthalten viel Vages und Unzuverlässiges, da viele der jüdischen Ackerbauer sich in Wirklichkeit mit Handel und Handwerk beschäftigen. Zum Theile mag das seine Richtigkeit haben, doch muß ber, vorgehoben werden, daß die angeführten Ziffern von gelehrten Gesellschaften zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt sind. Zusammen mit den jüdischen Ackerbauern in Klein- und Weißrußland, im Kaukasus und in Transkaukasien veranschlagt das Blatt die Gesammtzahl der jüdischen Ackerbauer auf etwa 100,00^. Feuilleton. Uabbi Joselmann von Aosheim. Eine historische Erzählung. (Zweites Buch.) XV. Wir gelangen nun zu einem Zweige der Thätigkeit unsres Helden, den wir bisher kennen zu lernen noch nicht Gelegenheit hatten. Rabbi Joselmann, der muthvolle und unerschrockene Vertheidiger seines Volkes, der von innigem Gottvertrauen und aufrichtigster Frömmigkeit durchdrungene Mann, der große Gelehrte — er erscheint uns jetzt auch als G setzgeber seines Volkes. Während in Augsburg Kaiser und König und Fürsten und Stände gemeinsam tagten, um einen Reliaionsfrieden, einen Türkenkrieg und eine Königswahl zu Stande zu bringen, hielt daselbst Rabbi Joselmann einen jüdischen Reichstag ab. um die Juden zu veranlassen, daß sie den Judenfeinden zu Beschwerden fürder keinen Anlaß gäben. So wollte er das Nebel des Judenhasses mit der Wurzel ausrotten. Ihn leitete dabei die richtige Erkenntniß. daß nicht immer die Leiden der Juden unverschuldet waren, daß es Juden gab, die, heimlich und versteckt, manches Unrecht thaten, sich selbst den Gerichten zu entziehen wußten, während die Gesammtheit darunter leiden mußte, Diesen schädlichen Individuen, diesen jüdischen Judenfeinden entgegenzutreten und sie zu bestrafen, zum Heile der Gesammtheit, — das war Rabbi Joselmanns ebenso kluger wie erhabener Gedanke. Er arbeitete daher einen Gesetzentwurf aus, welcher zehn Artikel über Handel und Wandel der Juden mit Christen enthielt. Der Grundzug dieser Artikel war, daß die Juden selbst dafür sorgen wollten, die Uebertreter zu bestrafen. ES wurde damit dem Vorwurf von Seiten der Stände begegnet, daß die Juden die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen verständen. Vermochten das Einzelne den Gerichten gegenüber, so waren doch die eigenen Glaubensgenossen oder vielmehr die GeschäftS- Concurrenten stets in der Lage ein solches Treiben am Ehesten zu durchschauen und zur Bestrafung zu bringen. Der erste Artikel setzte Strafe auf den versteckten Wucher, der beim Verkaufe von Waaren auf den Preis derselben würde geschlagen werden. Der zweite Artikel verbot, schon nach kurzen Fristen, nach einem Vierteljahr oder einem halben Jahr, die Zinsen zum Capital zu schlagen. Der dritte Artikel ordnete an, daß es nur in Ausnahmsfällen gestattet sei, die säumigen Schuldner bei auswärtigen Gerichten zu verklagen. Der vierte Artikel verbot den Juden, verdächtige Gegenstände oder unverdächtige Dinge von verdächtigen Personen zu kaufen. Der fünfte Artikel verbot, von Kindern oder Dienstboten ohne Wissen der Ellern oder der Herrschaft etwas zu kaufen. Der sechste Artikel ordnete an, daß um eine Schuld Verstorbener gegen die Erben nur nach Urtheil und mit Zustimmung der jüdischen Vorsteher Klage erhoben werden dürfe. Der siebente Artikel bedrohte diejenigen jüdischen Schuldner, die sich ihren christlichen Gläubigern durch die Flucht entziehen würden, mit dem „höchsten Banne". Im achten Artikel wurde vorgeschrieben, daß die jüdischen Vorsteher auch Klagen von Christen gegen Juden annehmen, da „kein Unterschied zwischen den Menschen auf Erden". Der neunte Artikel befahl den Juden, irgend welches unredliches Verfahren der Glaubensgenossen gegen Christen den Vorstehern zur Anzeige zu bringen. Der zehnte Artikel ordnete an, daß die Vorsteher von Amtswegen, wo sie einen „ungebührlichen, unziemlichen Handel" bemerkten, einschreiten sollten, wie dies ja auch das jüdische Gesetz von ihnen fordere. Diese weisen und guten Gesetze erließ Rabbi Joselmann in Verbindung mit den Rabbinen und Vorstehern, die aus allen Gauen Deutschlands auf seinen Ruf zahlreich nach Augsburg gekommen waren. Es war am 17. November. 1530, zwei Tage vor Schluß des Reichstags, als Rabbi Joselmann