Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1879)
- Date
- 1879-11-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1196 Sie trinken religionsgesetzlich verbotenen Wein. Warum? Weil er ihnen schmeckt, weil sie anstoßen würden, wenn sie nicht mit anstoßen. Bewahre, sagt der Herr Rabbiner von Magdeburg, deshalb nicht. Deshalb vielmehr, weil die Beziehung n2J nicht „so mir nichts dir nichts" alle Nichtjuden umfaßt. So mir nichts dir nichts? Edle Blüthe des Magdeburger Gutachtenstyls! Wir empfehlen dem Herrn Rabbiner von Magdeburg die Bestimmungen des jüdischen Gesetzes: ’-o: ,tj:p ’-oj nro» n"o rtoj nsj ,PP2 biD1 «P Pino «in iP'L« zur eingehenden Beachtung. Wenn unter '122 nicht jeder Nichtjude inbegriffen ist, so sind ja auf diesem Gebiete noch zahllose Lorbeeren zu holen. Dann kann die Breslauer Schule, die sich mit so mir nichts dir nichts vertheidigen läßt, durch Jnstallirung christli her Mohelim, Soferim und Schochtim durch eine neue That ihre religiöse Toleranz bekunden. Herr vr. Rahmer fahrt fort: „Wir erwähnen hier nur die bekannte 'iern pry inj cfr. Schulchan Aruch 272. 2. [(!) *vro 'ui dj" DnD py P’-unPi KnpPi -p2P]." Nur? warum nur? Wahrscheinlich gibts nichts weiter zu citiren, sonst hätte es Herr vr. Rahmer sicherlich gethan. Selbst diesem Citat merkt man die Quellen sofort an dem *vno an, aus welchem es Herr vr. Rahmer geschöpft hat. Es ist der 2D'.n iNJ zu 2"">y n"«, nur schade, daß Herr vr. R. vergessen hat, den 2ö\n -in2 vollständig zu citiren, die Schlußbemerkung nämlich: «"n ü"ppn2i |\vjd rH« -pao n: p« 27121 ppin '"O. Herr vr. Rahmer läßt sich aber auch sogar herab den Schulchan Aruch zu citiren. Wie wenig wählerisch doch die Herren Breslauer sind, den vielgeschmähten Schulchan Aruch selbst nicht zu verschmähen, wenn es sich darum handelt, sich mit Anstand aus der Patsche zu ziehen. Cfr. schulchan Aruch 272. 2!! Allerdings, wenn der Sch. Aruch erst erlaubt DJ" dhd zu genießen, dann darf mans den Breslauern nicht mehr übel nehmen. Aber was sagt die citirte Stelle? D'2jy Pttf totc\x Di« ünioi v>yy pznpo injo I" Di\n ttn-pp i'vy -»dini Auf deutsch: „Ueber Wein aus der Keller darf man Kiddusch sprechen, ferner darf man eine Traubenbeere auSpreffen und darüber Kiddusch sprechen!! Welche plumpe Täuschung! Welche leichtgläubiges Publicum muß doch der Herr Rabbiner von Magdeburg voraussetzen, wenn er auf diese Weise glaube den Schein erregen zu können, als stünde er mit seinen Commilitonen auf dem Boden des im Schulchan Aruch codificirten jüdischen Gesetzes! Cfr. Schulchan Aruch 272. 2! Ja, man vergleiche das, was diese Stelle sagt, mit dem was das Organ des Breslauerthums ihr andichtet, um einen Begriff von der Wahrheitswidrigkeit zu bekommen, mit der da etwas gerettet werden soll, was nun von der jüdischen öffentlichen Meinung erkannt zu werden anfängt, und daher seinem unaufhaltbaren Niedergang entgegeneilt. Mit solchen Kunststückchen lassen sich die Rabbiner der Breslauer Schule nicht wieder möglich machen. (Schluß folgt.) (Anm. d. Red. — Wir müssen hier constatiren, daß doch nicht sämmtliche Schüler der Breslauer Rabbinerschule mit den thörichten Auslassungen des Herrn vr. Rahmer übereinstimmen. So wird von anderer ebenfalls Breslauer Seite hervorgehoben. daß Herr Rahmer und seine Correspondenten in Bezug auf die in Rede stehenden Angelegenheiten eine Ungeschicklichkeit über die andere begehen. Vergl. Neue Jsr. Ztg. Nr. 23.) Literarisches. » Liverpol. Heute beehre mich. Ihnen über ein vorzügliches synagogal musikalisches Werk zu berichten, das kürzlich in London unter dem Namen: muyn no oder: „Gottesdienstliche Gesänge alter und neuer Compositwnen" in 3 Bänden von Herrn M. Haft, Ober-Chasan in der großen Synagoge in London verfaßt und veröffentlicht worden ist. Beide jüdisch- Blätter, die „Jewish Chronicle" und „Jewish World" sprechen sich überaus günstig darüber aus; letzteres bemerkt Folgendes: „Indem wir dieses, bei weitem bedeutendste in England je herausgegebene Werk seiner Art herzlich begrüßen, freuen wir uns zu constatiren, daß Herr Hast sich nicht bloß als verdienstvoller Compositeur, sondern auch als ein vortrefflicher Arrangeur jener herrlichen alten Weisen bewährt hat, die uns allen so lieb und familiär geworden sind. Es ist wohl richtig behauptet worden, daß wahre Musik nicht als bloßes Studium, oder bloße Unterhaltung, sondern als eine moralische Vermittelung (agency) betrachtet werden sollte. Der hohe Charakter der erwähnten heiligen Compositionen liefert uns den Beweis, daß der Verfasser bemüht war, und daß es ihm auch „gelungen ist", wahre „Musik" zu produciren. Wohl können wir diese Piecen nicht in gleiche Categorie mit denen eines Beethoven, Händel, Mozart, Mendelssohn oder Gounod bringen, allein sie