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Der Israelit · 1879-11-05 · Heft 45 (5.11.1879) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 45 (5.11.1879)
Date
1879-11-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1195 Das ist so selbstverständlich, daß es auch Herr vr. Rahmer einfehen muß. Wem der nciD Dnn Gewährsmann genug ist, um einen funkelnagelneuen nn\n zu legalisiren, dem muß derselbe auch Gewährsmann genug sein, um einen alten mD’K zu constatiren. Wie nun der Verfasser des ns-.D cnn über den n«sm niD’« denkt, beweisen die zahlreichen Anfragen und Gutachten. die sich in den "isid ann 'wn gerade über diese Materie vorfinden. Hätte er schon von der Weisheit des Magdeburger Rabbiners gekostet gehabt, so hätte er mit den Paar Schlagwörtern „Feststellung des Begriffs von Corporationen, Magistrate, Kreisbehörden, Flüssen und nandere Zeichen" es sich viel leichter machen können. Das bloße Vorhandensein dieser beweist aber doch hinlänglich die Wahrheitswidrigkeit dessen, was ihnen da insinuirr werden soll!! Aber die pny 'n gehören in der That zu 8 den schwierigsten Piecen der Halachah. und Herr vr. Rahmer hat vielleicht die belr. nanpn nicht verstanden, hat bona fide gehandelt, indem er solchen Nonsens schrieb, hat nicht täuschen und Sand in die Augen streuen wollen, hat wirklich geglaubt, man könne ohne Weiteres den Verfasser des -isid onn als Gewährsmann der Herren Breslauer ausgeben. Gut, bleiben wir dabei, die Breslauer schwören auf den ns^D cnn, sie entweihen den Sabbath, weil sie angeblich (stauben, der Dnn “sid gestatte es ihnen, sie würden natürlich nichts thun, was gegen den ausgesprochenen Willen ihres Gewährsmannes wäre. Nicht wahr? Wer lacht da? Ich glaube, ich war es selber. Hier liegt ja die Psäfferei. Die Herren glauben a selber nicht, was ihr Mund redet und ihre Feder schreibt. Sie denken ja nicht im Traume daran, sich von einem nsiD ntc'D 'n irgendwie eine Norm für ihr Leben und Wirken geben zu lassen, nur in der Hitze des Gefechts ist ihnen der Name des Mannes entschlüpft, den ihr Heros ja unverfroren in seiner „Geschichte der Juden" „einen ] fanatischen Eiferer und rührigen Verketzerer" schmäht. | Wenn ein Rabbiner der Breslauer Schule I auch nicht eine inny behandelnde o"n 'iz\n * zu tractiren verstehen sollte, so gibt es doch noch! eine Anzahl weniger complicirter Materien, bei denen es dieser wunderlichen Art von Rabbinern ein Leichtes wäre, zu bezeugen, wie ernst es ihr »mit der Berufung auf den v"n ist. W Da ist z. B. diesen Rabbinen der Vorwurf Memacht worden, daß sie die Speisegesetze über- Ureten. Es ist dies allerdings keine große Em- Mfehlung für Reform-Rabbinen, die gern den con- Lervativen Schein wahren möchten, was Wunder, . wenn sie bei dieser Gelegenheit der Zorn derart I übermannt, daß sie von der „Unwissenheit des! Rabb. vr. Hildesheimer" declamiren. die eine 1 rown im n und die Entscheidung des stnn ns i betr. des Di"sy obn» sbn na'« übersehen haben soll. Herrn vr. Rahmer wirft Herrn vr. Hildesheimer, Unwissenheit vor! Risum teneatis amici? — Aber Scherz bei Seite. Herr vr. Hildesheimer muß wirklich unwissend sein, wenn ihm Herr vr. Rahmer an Wissen überlegen ist, wenn er eine n:wn nicht kennt, die er aus dem nimcrn ’nns zu vap *'D n"' so bequem wie Herr vr. Rahmer hätte ablesen können, wenn er die hierhergehörige allerWelt bekannte Entscheidung des tcnn ns erst von Herrn vr. Rahmer hätte erfahren müssen, kurz die Unwissenheit des Herrn vr. Hildesheimer wäre glänzend constatirt, wenn sich nicht plötzlich bas Blättchen wendete, und Herr vr. H. nicht einen Anwalt auf seiner Seite hatte, dem auch Herr vr. Rahmer seine naron nicht versagt, den Verfasser des — nsiD cnn! Dieser hat die betr. Stellen nicht nur gekannt, sondern auch im st'p ‘wn i"'n so klar und bündig widerlegt, daß es selbst die Rabbinen aus der Breslauer Schule verstehen müssen. — Sie haben wahrscheinlich bv sr-n bis jetzt genossen, weil sie von der betr. a"n 'iarn nicht gewußt haben, jetzt aber, wo sie die Entscheidung ihres eigenen Gewährsmannes Nachlesen können, werden sie sicherlich wenigstens betr. der Speisegesetze ganz zuverlässige Rabbinen werden. Das müßten sie wenigstens, wenn ihr zusammengetragener Citalenschatz nicht bloßes Blendwerk wäre, wenn sie selber glaubten und befolgten, was ihre Feder schreibt und ihr Mund spricht. Tatsächlich ist es aber den Leuten viel zu unbequem, practische Consequenzen aus ihren eigenen Worten zu ziehen, sie übertreten ja ein Gebot nicht deshalb, weil angeblich oder tcnn ns oder a"n gestattet, diese Uebertretung, und sie erfüllen keine Pflicht, weil sie einer unserer D’pDis vorichreibt. Der „liebe Friede" schreibt ihren Katechismus, die goldene Mitte ist ihr Evangelium, sie übertreten Gesetz und Pflicht, sobald diese ihre Bequemlichkeitsreligion damit collidirt und citiren D'i?D?si o"&, soweit diese Citate als Staffage für ihre fertige Schablone dienen können. Dies Alles wäre nur halb so unrecht, wenn es offen und redlich eingestanden würde, wenn zu der Pflichtvergeffenheit nicht noch die Psäfferei käme, die den am Religionsgesetzbegangenen Treubruch mit frommen Citaten spickt, die die Welt bereden möchte D'poisi duv lieferten selber die Steine zu ihrer eigenen Steinigung!!

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