Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1879)
- Date
- 1879-10-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447839--16800-2472798- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1159 Die Smonatliche Gefängnißstrafe, welche er bis zum 18. Juni l. I., wie erwähnt, verbüßt hatte, war bereits eine Strafe wegen Urkundenfälschungen resp. Betrügereien mittelst selbstgefertigter Briefe unter fremdem Namen und das trieb er ganz gewerbsmäßig. So schrieb er im Dezember 1878 im Kaffee Vollmuth dahier mehrere Briefe und äußerte dabei, wenn er Briefe schreibe, bekomme er immer Geld. Während er nun die 3 ihm ebenfalls zur Last gelegten Verbrechen der Urkundenfälschung in der gegen ihn eingeleiteten Untersuchung ohne Weiteres zugestand, widersprach er dem Verdachte der Täterschaft am Morde in der Kaiserstraße anfangs auf's Hartnäckigste. Es würde zu weit führen, die verschiedenen Ergebnisse der Voruntersuchung, die jenen Verdacht immer mehr begründeten, einzeln darzustellen; genug, daß schließlich Hoüeber sich nicht mehr im Stande fühlte, das schwere Geheimniß, das auf seiner Seele lastete, länger in sich zu verschließen. Er suchte und fand Gelegenheit, sich einem Gefängnißnachbarn mitzutheilen, dem er die That gestand und seine diesbezügliche Erzählung fast jeden Tag wiederholte, bis letzterer ungefähr nach 14 Tagen den Gefängnißwärter hievon verständigte. Auf Zureden des Gefängnißwärters machte er dann diesem im Wesentlichen die gleiche Erzählung. In der öffentlichen Verhandlung stellte der Beschuldigte, wie in der Voruntersuchung, in Abrede, daß er die Absicht gehabt habe, Jemanden .zu tödten, er habe seine Opfer vielmehr bloö betäuben wollen, um seinen Zweck, sich Geld zu verschaffen, ungestört zu erreichen. Als Motiv seiner That bezeichnte der Beschuldigte die Noth, in der er sich befunden haben will und gestand schließlich noch zu, daß er der Emma Rosenau keinen Stoß, sondern mehrere Schläge mit dem Hammer auf den Kopf und Nacken versetzt habe. Bezüglich der ihm zur Last gelegten Urkundenfälschungen wiederholte der Beschuldigte sein bereits in der Voruntersuchung abgelegtes Geftändniß. Der k. 1. St.-A. Herr Braun hielt die Anklage in ihrem vollen Umfange aufrecht und beantragte ein Schuldig im Sinne des Verweisungserkenntnisses. Der Vertheidiger — k. Rechtsanwalt Herr Kaiser — trat der Anklage bezüglich der dem Beschuldigten zur Last gelegten Urkundenfälschungen nicht entgegen, dagegen suchte derselbe nachzuweisen, daß der gesetzliche Thatbestand zu dem Verbrechen des MordeS und des Mordversuches nicht gegeben sei, daß sich die That des Beschuldigten viel mehr als Verbrechen des Raubes, bei dessen Begehung nur gelegentlich die Tödtung des Jacob Glaser und eine erschwerte Körperverletzung der Babette Glaser erfolgt sei, sich darstelle, und beantragte schließlich Freisprechung seines Clienten von der Anschuldigung des TodtfchlagSversuchS begangen an Emma Rosenau. Durch den Wahrspruch der Geschworenen (Obmann: Herr Andr. Schüler, Landwirth von Kleinmünster) wurden die sämmtlichen Hauptfragen bejaht und sämmtliche Unterfragen verneint. Der k. Staatsanwalt beantragte gegen den Beschuldigten wegen Verbrechens des Mordes die Todesstrafe, sowie den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auszusprechen und enthielt sich wegen der übrigen demselben zur Last gelegten Reate einen weiteren Strafantrag zu stellen. — Der Vertheidiger stellte keinen Antrag. Durch das hierauf erlassene Erkenntniß wurde Holleber wegen des Verbrechens des Mordes zur Todesstrafe und wegen je eines Verbrechens des Mordversuchs und des Todtschlagsversuchs, sowie der Verbrechen der Urkundenfälschung in eine Gesammtzuchthausstrafe von IS Jahren verurtheilt und der bürgerlichen Ehrenrechte für verlustig erklärt. Castel, 12. Oct. Heute fand hier die Generalversammlung des „Vereins zur Speisung isr. Armen" statt. — Der zur Verlesung gelangende Rechenschaftsbericht entrollte ein anschauliches Bild von der segensreichen Wirksamkeit und der verständigen Leitung des nunmehr 11 Jahre bestehenden Vereins; denn die Thätigkeit desselben erstreckte sich nicht nur auf die Verköstigung durchreisender Armen, sondern auch einer Anzahl junger Leute, die behufs Erlernung eines Handwerks, oder zum Zwecke sonstiger Ausbildung hier sich aufhielten, wurden nicht unbedeutende Beträge zugewendet, und kranken, sowie den im hiesigen Gefängniß inhaftirten Personen, soweit thunlich, koschere Speisen gewährt. Besonders rühmend anzuerkennen ist jedoch ein Zweig der Wirksamkeit des Vereins. Er gewährt nämlich den hier garnisonirenden bedürftigen, jüdischen Militärpersonen die Mittel, auf das Essen in der Kaserne zu verzichten und rituell zubereitete Kost zu genießen, und verausgabt zu diesem Zweck jährlich große Summen. — Der Umstand, daß diese Einrichtung zum größten Theil den Söhnen der Nachbargemeinden zu Gute kommt, läßt es befremdlich erscheinen, daß der Speiseverein außerhalb Cassels keine Mitglieder zählt; hoffen wir jedoch, daß es nur dieser Anregung bedarf, um andere Gemeinden unserer Provinz zum Beitritt zu veranlassen, damit der Verein stets im Stande sei, den von Jahr zu Jahr wachsenden Ansprüchen zu genügen. Die Generalversammlung drückte einstimmig dem Vorstand, der in seiner bisherigen Zusammensetzung auch im nächsten Jahr die Geschäfte leiten