Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1879)
- Date
- 1879-10-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447838--16757-2472754- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1117 raeliten zum Aergerniß gereichen muß, insofern betheiligt, als er dem Verfasser dieses Werkes, mit dem er zugestandener Maßen feit vielen Jahren persönlich bekannt ist und mit dem er einen lebhaften brieflichen Verkehr unterhalten hat bezw. unterhält, mit dessen Geistesrichtung und Anschauung in Betreff der in der Broschüre behandelten Gegenstände er also wohl vertraut war, den Anhang zu demselben wie nicht minder verschiedene Gedanken und Redewendungen zu dem Haupttheil der Broschüre geliefert hat und sich dadurch für den Inhalt dieses Werkes in gewissem Grade verantwortlich gemacht hat, in fernerer Erwägung 2) daß durch unverdächtigen Zeugenbeweis und durch das eigene Geständniß des Stern als festgestellt anzusehen ist, derselbe habe zu wiederholten Malen seit seiner Anstellung als Rabbiner in Buttenhausen die rituellen Speisegesetze verletzt, durch welches Verhalten er denjenigen Gemeindegenossen, welche sich an diese Speisegesetze halten und sich hiezu im Gewissen verpflichtet fühlen, Aergerniß gegeben und sich in offenbarem Widerpruch mit seinen Pflichten als Rabbiner und Seelsorger gesetzt hat, daß der Rabbiner Stern Hierwegen auf die Dauer von 3 Monaten vom Tage der Eröffnung gegenwärtiger Verfügung an vom Amte zu suSrendiren, auch zur Tragung der Kosten einer etwaigen Amt Sverweferei zu verpflichten fei.' mit dem Anfügen, daß künftige, wiederholte Verfehlungen dieser Art von seiner Seite die Oberkirchenbehörde zu nachdrücklichern Maßnahmen veranlassen würde. (Zu welchen nachdrücklichern? Zu 6 oder 9 Monaten SuSpensation?) Das Oberamt erhält den Auftrag gegenwärtigen Erlaß zur Kenntniß des Stern und des israelitischen KirchenvorfteheramtS Buttenhausen zu bringen, hiebei ist dem letzter» zu bemerken, daß die Oberkirchenbehorde dem Anträge auf Entfernung des Rabbiners Stern vom Amte keine Folge zu geben gewußt habe, da nicht als erwiesen angenommen werden konnte, daß derselbe der wirkliche Verfasser der Broschüre „Der alte und neue Glaube" sei und auf die sonstigen Verfehlungen dieses Rabbiners, so weit sie erwiesen, nicht sofort das äußerste Maß disciplinärer Strafe angewendet werden dürfte. Wegen etwaiger Stellvertretung für den Rabbiner, in welcher Beziehung dem Kirchenvorsteheramte Antrag zu stellen unbenommen sei, bleibe Verfügung Vorbehalten. Eröffnungsbeurkundungen des Rabbiners Stern, sowie des Kirchcnvorsteheramts Buttenhausen sind hierher vorzulegen. Stuttgart, den 22/25. September 1879. Schmidt." Gegen diese Entscheidung soll das israelitische Kirchenvorsteheramt Buttenhausen, wie wir hören, rekurrirend sich an das Kultusministerium gewendet haben. Wir wünschen besten Erfolg. - * * Rumänien. Bukarest, 30. Sept. Ein Correspondeut der „A. A. Z.". welcher von dem Fürsten Carol in besonderer Audienz empfangen worden ist, theilt mit, daß derselbe bei dieser Gelegenheit die Hoffnung ausgesprochen habe, daß binnen vierzehn Tagen die Juden-Emancipations-Frage von den Kammern in zufriedenstellender Weise erledigt sein werde, wenn auch während dieser Zeit noch ein harter Kampf der Parteien bevorstehe. In Bezug auf die allgemeine politische Lage war der Fürst der Ansicht, daß die Wirkungen, welche der Berliner Vertrag auf die Erhaltung des europäischen Friedens haben müßte, erst jetzt in ihrer ganzen Bedeutung von der Welt gewürdigt werden können. — Die „Alliance JSraßlite" hat mittlerweile ein „Not ä'orärv" erlaffen, durch welches die Glaubensgenossen aufgefordert werden, die ihnen von der Regierung zugedachten Privilegien rundweg zurückzuweisen. Zugleich unterzieht die „Alliance" die von der Regierung proponirte Liste einer scharfen Kritik. Eine Versammlung der Israeliten hat hier stattgefunden, aber man konnte nicht einig werden darüber, ob die Instruktion der „Alliance" befolgt werden solle oder nicht. Biele der Anwesenden waren dagegen, eine zu schroffe Stellung gegenüber der Regierung einzunehmen, da man fürchtet, hierdurch die Nation zu reizen und die politischen Chancen zu schädigen. Andere hingegen erklären peremptorisch, daß jeder Jude, der seine politischen Rechte auf diese Weise erwirbt, als Verräther seiner Race betrachtet werden müsse. Die Liste soll beinahe zur Hälfte die Namen von Soldaten enthalten, von welchen schon manche in das Jenseit übersiedelt sind — und eine nicht unbeträchtliche Zahl der in die Liste Ausgenommen soll unter fremdem Schutz stehen, was in direktem Widerspruch mit Artikel IV der Vorlage stünde. Bukarest, 24. Skpt. In der Kammersitzung von heute legte die Regierung ihr Project zur Abänderung der Verfassung vor. Dasselbe lautet: Einziger Artikel. An Stelle des Artikels 7 der Verfassung,