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Der Israelit · 1879-09-13 · Heft 40-41 (13.9.1879) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 40-41 (13.9.1879)
Date
1879-09-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XX. Jahrgang. Erste Leilage;u tlr. 40 & 41 des Israelit. Leit««»-- a r t i ( « I. Der Mernsegen beim Eintritt des Dersöhnungstages. (Schluß). L. Die Eltern, die es als Segen vom Himmel für ihr Kind erflehen, daß es Hand und Fuß im Dienste Gottes rühren möge, haben ihrem Kinde in der That einen reichen Segen mit auf seinen Lebensweg gegeben, wenn anders die ganze Erziehung diesem Segen entspricht. Mag die Verblendung einer leichtlebigen Zeitströmung immerhin die Mizwoth übende Hand als ungeschickt und linkisch zum Erlisten und Erraffen der Gewinnste und Vortheile erklären, für die sich flache Weltlinge mit Dreingabe ihres besseren Jch's begeistern, mag der Fuß der, sich für den Willen des himmlischen Vaters regt, auch für die Jagd nach unlauteren Genüssen und Lüsten sich als ungeeignet erweisen, am Tage der Versöhnung, der uns fastend und arm an iedem Genüsse trifft, an dem die Entsagung jedes Genusses eben die Sühne für jeden verbotenen Genuß bringen soll, am Eingang dieses ernsten Tages fühlen es Vater und Mutter, wenn ihnen auch im Laufe des Jahres dieses Bewußtsein getrübt worden wäre, sie können ihr Kind mit keinem beglückenderen Segen ausstatten, als Demjenigen, der in die Worte niedergelegt ist: „Deine Hände mögen sich mit Mizwoth beschäftigen, Deine Füßen mögen lausen, den Willen Deines himmlischen Vaters zu erfüllen." Ihre Sterbekleioer erinnern selbst weniger einsichtsvolle Eltern an die Zeit, in der sie nicht mehr die Hand ihres Kindes leiten und seine Schritte überwachen können. Wenn irgend etwas, so ist es der Anblick dieser Gewänder, der das besorgte Elternherz nach einem Segen suchen läßt, der noch die Kinder beglücken wird, wenn die segnende Elternhand längst im Grabe modert. Im Ernste dieser Stunde muß dem denkenden jüdischen Vater der ganze fluchbeladene Jrrthum in schrecklicher Klarheit vor die Seele treten, dem sein Kind verfallen würde, wenn es sein Denken und Thun nicht der Erfüllung des göttlichen Willens weihete, wenn seine Hano sich gegen Gott und sein Gesetz erhübe, wenn es mit Füßen träte, was sein Fuß mit geflügeltem Schritte anstteben sollte. Und wenn gesinnungstüchtige jüdische Eltern ihrem Kind den materiellen Wohlstand nicht nur vererben, sondern auch unverlierbar für alle Zeit sichern könnten, so wäre ihr Kind in Wahrheit ihr Kind mit Nichten, wenn es ihnen nicht auch gelungen wäre, das von den Vätern überkommene Juoenthum zu ihrem unveräußerlichen Eigenthum zu machen. Bei allem lachendem irdischem Glück, wäre ihr Kind namenlos unglücklich, wenn es beim Verluste seiner Eltern, nicht in dem Bewußffein unter dem Schutz des himmlischen Vaters zu stehen, einen Trost für sein Unglück finden könnte. Wie reich, wie unermeßlich reich wissen dagegen jüdische Eltern ihr Kind, auch wenn sie ihm nichts von dem hinterlassen können, dessen Besitz sonst als Reichthum gilt. Sie schließen ruhig die Augen zur ewigen Ruhe, ihr Kind ist nicht verwaist, denn Gott und seine gebotene Pflicht, versehen Vater- und Mutterstelle an ihm. Es wissen solche Eltern, daß sie für die Zukunft ihrer Kinder nicht aussorgen können und daher auch nicht auszusorgen brauchen, ihr segnender Blick umflort keine bange Sorge, er schweift hinaus über die Kinder und ruht noch auf den Enkeln, die ebenfalls nicht mit glänzender Karriere und hohen irdischen Würden und Ehren, sondern mit demselben Wunsche bedacht werden, der das liebende Elternherz auch für die Kinder erfüllte MLOM mira Q’poij; D’pns nuai d\d -p jrm OPPD' bD „Er gebe Dir pflichttreue Söhne und Töchter, „die sich mit Thora und Mizwoth beschäftigen „alle ihre Tage." Indem so der Höhepunkt des Elternsegens in dem Segen gipfelt, der die Kinder ihrer zu segnenden Kinder umfaßt, sagt sich der segnende Vater, daß die heitere Gfüllung seiner Wünsche der Eltern eigenen Segen bedeute. — ins -p'.po so werde auch dein Urborn gesegnet. Mit diesen drei Worten, die den eigenen Segen von dem des Kindes abhängig erklären, spricht sich die ganze Innigkeit des Bandes aus, das das Elternherz mit dem des Kindes verknüpft. Daß diese Innigkeit sich auch aus das materielle Wohl des Kindes erstrecke, bedarf nicht erst der Versicherung. Freilich stehen die hierher gehörigen Wünsche dem jüdischen Vater erst in zweiter Linie,

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