Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 39 (17.9.1879)
- Date
- 1879-09-17
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1057 Breslau die Ehre gebührt in München zu predigen. Doch will er dem „wohlwollenden Aub" nicht Unfreundliches bereiten, und Jeder würde wohl nun die Angelegenheit als abgelhan betrachten. Aber dem ist nicht so, Geiger predigt trotzdem in der Münchener Synagoge, indeß, wie er später schreibt, ohne sein Zuthun, ja trotz seiner Zurückhaltung. Sehen wir, wie sich das machte. In München hatte sich ein jüdischer Fortschrittsverein gebildet, an dessen Spitze ein Herr Friedlein stand, der G's. zufällige Anwesenheit „natürlich als ein frohes Ereigniß betrachten mußte." Er suchte mit G. auzuknüpfen, doch da dieser Verein oppositionell zu Aub stand, wollte Gmit demselben „als solchem" nichts zu thun haben, „hatte aber nichts dagegen, daß er den Vorstand aufforderte," G. zu einer Predigt einzuladen. Das nannte also G. Zurückhaltung; Umwege sind es, zu einem Ziele zu gelangen. Der Vorstand, der bisher G aus Scheu vor Aub. der die Genehmigung zu ertheilen hatte und bisher in ähnlichen Fällen consequent in der Verweigerung war, nicht zum Predigen eingeladen hatte, „ergriff diese Gelegenheit mit Freude, und einem solchen einmüthigen Wunsche wollte a ich Aub sein absolutes Veto nicht entgegensetzen." So predigte G. am Sabbathe „Nachmu", „was für München" und G's. Aufenthalt dort ein Ereigniß war. G. hatte jetzt sein Ziel erreicht, er hatte eine Predigt gehalten, die „schwindelnde Begeisterung" erregte. Der Eitelkeit war die Freundschaft des „wohlwollenden" Aub zum Opfer gebracht worden, und G. brauchte nicht der Ehrenbezeugung zu entsagen, die ihm „gebührte." Ein anderes Beispiel einer derartigen Freundschaftsopferung ist die Frankfurter Rabbinerwahl- Angelegenheit Geiger contra Stein, über welche uns ebenfalls diese Briefe Aufschlüsse, wenn auch nur dürftige, geben. (Fortsetzung folgt.) Zeitusgsttacbrichlett und Correspondenzen. Italien. Turin. Die „Gazetta de Popolo" berichtet in ihrer Nummer vom 1. September über folgende Mortara-Geschichte: Den Ueberredungen des Paters D. Bosco ist es gelungen, daß ein israel. Mädchen aus Aios-on-ölontkerat das elterliche HauS heimlich verließ und in'S Kloster trat. Das Mädchen wurde derart von dem Geistlichen beherrscht, daß es bei einer Untersuchung der Gerichtsbehörde angab, es habe freiwillig das väterliche Haus verlassen, um im Kloster zur christlichen Religion überzutreten. Einige Zeit darauf hatte der Bruder des Mädchens mit demselben eine Unterredung ohne Zeugen, und da bat diese auf's dringendste, sie aus pem Kloster zu befreien und dem elterlichen Hause zuzuführen, da sie nur in Folge der großen Gewalt, die auf sie auSgeübt werde, obige Erklärrung abgegeben habe. Als am andern Tage der Bruder sie aus dem Kloster holen wollte, wurde ihm der Eintritt in dasselbe verweigert, indem die Direktion die Erklärung abgab, das Mädchen sei die vorhergehende Nacht nach einem ihr unbekannten Orte abgereist. Der Schutz der Behörde ist angerufen und sieht man mit großer Erwartung dem Verlaufe dieses Ereignisses entgegen. Frankreich. Paris. Monatsbericht (August) der „All. JSr. Univ." (Die Israeliten von Rumänien). Das frühere Ministerium hatte am 12./24. April c. ein Circular veröffentlicht, welches die Austreibung von Vagabunden, d. h. von Juden anordnete. In Folge dessen ließ der Präfect von Jassy folgende Verordnung anschlagen: Präfectur des Bezirks Jassy. — Gemäß dem Telegramm des Ministers des Innern wird dem Publikum hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß diejenigen Häuser, in denen man Bagqbunden oder ausländische Deserteure aufnimmt, als öffentliche Hotels oder Etablissements betrachtet und behandelt werden sollen; in denjenigen konfessionellen Schullocalen jedoch, welche solchen Individuen Zuflucht gewähren, wird zunächst eine genaue Untersuchung gehalten und diejenigen, welche überführt werden sollten, eine Zuflucht gewährt oder verschafft zu haben. verantwortlich gemacht und den strengsten Maßregeln unterworfen werden; denn die Regierung kann nicht dulden, daß die Schullocale denjenigen, welche die Landesgesetze ausweisen, als Zufluchtsstätte dienen. Der Präfect A. Pruncu. Der Direktor D. Cariadi. Jassy, 15. Juli 1879 In Folge dieser Ordre haben vielfache Arretirungen von Israeliten, besonders in Bacau, Focschani, BaSlui und Folticeni stattgefunden. Jüdische Handwerker, Maurer, Tischler, Zimmer leute, die augenblicklich ihre Wohnorte verlassen hatten, um in anderen Gegenden Arbeit zu suchen, und solche gefunden hatten, Haustrer und kleine Handelsleute, welche die Jahrmärkte der kleinen Städte besuchen» um zu verkaufen oder zu kaufen, und die auf Grund ihrer Eigenschaft als rumänische Unterthanen oder ihres langjährigen Aufenthaltes im Lande (es giebt darunter solche.