Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1879)
- Date
- 1879-09-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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993 Kostenrechnung von 124 Mark, welche auch allerdings unter Vorbehalt, da die statutenmäßige Feststellung der Kosten zweifelhaft erschien, richtig bezahlt wurde. Hierbei verschwieg aber Herr S-, daß er gegen die vortägige Entscheidung des Bürgermeisters bei dem Landrathsamte, einer in dieser Sache vollständig incompetenten Behörde, Recurs eingelegt hatte. Infolge dessen weigerte sich der stellvertretende Vorsteher, ein Grab im eigentlichen Friedhofe anzuweisen, indem er vorgab, daß der den Landrath vertretende Kreis ecretär gegen die Ansicht des Herrn Bürgermeisters entschieden hätte. Auch der Schlüssel zum Friedhofe wurde verweigert. Es blieb den Söhnen des Verstorbenen daher nichts anderes übrig, als über die Umzäumung des Begrabnißplatzes mit mehreren Arbeitern zu springen und von diesen ein Grab anfertigen zu lassen. Als ungefähr 3/i Stunden vor der festgesetzten Beerdigungszeit noch der Schlüssel verweigert wurde, mußte das Thor ausgehoben werden. Darauf wollte Herr S. auch nicht den Leichenwagen geben und so waren die Hinterbliebenen gezwungen, den christlichen Leichenwagen zu benutzen. Letzterer wurde löblicher Weise mit der größten Bereitwilligkeit hergegeben. Mit diesem war Herr S. aber noch nicht zufrieden. Als der Trauerzug sich vom Trauerhause aus in Bewegung setzte, ist die Entscheidung des KreissecretärS erst in Wirklichkeit eingetroffen. Nun fuhr der p. Silberftein dem Trauerzu e nach und als er ihn erreicht hatte, im Trabe vorbei. Am Friedhofe angekommen, störte er die heilige Handlung, indem er mit lauter Stimme das Begraben der Leiche verbot. Allerdings wurde ihm nicht Folge geleistet, sondern nach ungefähr 10 Minuten wurde das Begräbniß fortgesetzt und ordnungsgemäß vollendet. Es bleibt nur noch übrig, zu bemerken; daß alles Dieses von Herrn Silberstein nur theilweise selbständig, größtenteils aber auf telegraphische Anweisungen des Herrn A. Ascher ausgeführt worden ist. Wenn nun auch die Absicht des hiesigen Synagogenvorstandes vereitelt wurde, so wirft dieses Verfahren auf die hiesige jüdische Gemeinde, welche angeblich freieren Grundsätzen huldigt, ein eigenthümliches Licht; zumal bei Gelegenheit der Anwendung eines Gesetzes, welches den letzten Zwang gegen Andersgläubige beseitigen wollte und das dem ganzen Wortlaute nach von der Toleranz dictirt worden ist. Auf diese von der „Zeitung für Pommern" gebrachte Darstellung folgte eine nicht sehr glückliche Entgegnung von Seiten der Gemeinde, welche sogar einen versteckten, hämischen Angriff auf den Verblichenen enthielt; eine Tactlosigkeit, welche die Erben des Verstorbenen zu einer entschiedenen aber überaus mäßig gehaltenen Ehrenerklärung ihres Vaters veranlaßte. Zur besseren Würdigung der dortigen Verhältnisse theilen wir aus einer uns vorliegenden Correspondenz Folgendes mit: „Ju der Kreisstadt N au gard lebte seit bereits 15 Jahren ein sehr achtbarer Familienvater. Namens H. Salomon, von streng orthodoxer Richtung. Derselbe, leider kürzlich von Gott abberufen, war ein ruhiger, seinem Geschäfte obliegender Mann, dem Streit und Zank stets fern lagen. Treu seinem religiösen Lebenswandel, nahm er, so lange der Gottesdienst nach altem Ritus ohne Abänderung abgehalten wurde, auch stets an demselben Theil. Der Vorstand der dortigen Gemeinde, unter Anführung des Herrn A. Ascher, beschloß jedoch, des alten Gottesdienstes müde, eine Art Reform zu organisiren, welche in einer Provinzialstadt besonders verletzend berührte — Es wurden vor Allem die Pijutim abgeschafft, aus dem -htd vieles beseitigt, die iprto r6sn eingestellt, der dreijährige Cyclus für die Thoravorlesung eingeführt, und wird auch der öffentliche Gottesdienst sowohl mit als auch ohne po abgehalten. Selbstverständlich wurden auch nur solche Cultusbeamte angestellt , welche sich diesem Modus unterwarfen. — Vorstehendes enthält wohl genügende Gründe für den Entschluß der in Rede stehenden Familie Salomon, sofort nach dieser Modernisirung des Gottesdienstes, was vor 12 Jahren geschah, einen nach alter Weise üblichen Gottesdienst in ihrem eigenen Hause abzuhalten, was noch heutigen Tages geschieht." Rumänien. Bukarest, 29. August. Romanul veröffentlicht heute einen Leitartikel über die Judenfrage, welcher darum von Bedeutung ist, weil dieses Blatt nicht allein die verbreitetste Zeitung im Lande ist, sondern auch als Organ der national-liberalen Partei die Ansichten der großen Mehrheit der Bevölkerung zum Ausdrucke bringt. Romanul sagt also: „In einigen Tagen werden die Kammern ihre Arbeiten wieder aufnehmen, und wir hoffen, daß zwei Drittel der Abgeordneten sich einfinden werden, um sich mit der Verfassungsfrage zu beschäftigen. Auf die eine oder andere Weise muß diese Frage endlich entschieden werden. Der Zu-