Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1879)
- Date
- 1879-09-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447834--16641-2472634- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
992 das segensreiche Wirken des Oberrabbiners in treffende« Worten schilderte. Tief gerührt dankte der ehrwürdige Oberrabbiner seinem Freunde Dr. Grünfeld. Für die streng religiösen Institutionen ist dahier Sorge getragen. Die deutsch-orthodoxe Gemeinde hat ihren wahrhaft gotteSfürchtigen Vorsteher, Hr. Aron, der mit warmer Liebe für die Erhaltung der religiösen Einrichtungen Sorge trägt, ihren Rabbiner Dr. Grünfeld, der mit ungeheuchelter Frömmigkeit seinem Berufe vorsteht. Fvaukfurl a M Sonntag. 12. Elul wurde Rabbi Moses Bodewies y'y"r zur ewigen Ruhe geleitet. Der Verstorbene war länger als 59 Jahre Schochet der hiesigen Gemeinde, und erst seit etwa einem Jahre war er in Folge von Kränklichkeit an der Ausübung seiner Funktionen gehindert. Er war nicht allein in nu'nV nwb.i, sondern im ganzen Gebiet der heiligen Schriften gründlich bewandert, ein hm fromm wie Wenige, dabei im höchsten Grad bescheiden, im wahren Sinn des Wortes: ein p'nu. Er lebte nur für sich, mit Studium der min beschäftigt, wenn er nicht in Function als Schochet oder als Mitglied der omzip bw p'n war, und hatte sogar seine eigene Synagoge im Hause. So diente ihm das Wort: r6Pi ddv o mim Zeitlebens als Richtschnur. Die Achtung, in welcher der Verstorbene stand, dokumentirte sich auch bei dem Leichenbegängniß, dem eine große Anzahl von Männern aller religiösen Richtungen anwohnten. In der kurzen Zeit eines Jahres hat somit Frankfurt außer den von auswärts hierher übergesiedelten Rabbinen Wetzlar und Dr. Fränkel b"2"k somit zwei Repräsentanten der alten Ta^mudgelehrsamkeit verloren, die von Jugend auf befreundeten Rabbi Salomon Geiger y'3"j und Moses Bodewies. Mögen sie in Frieden ruhen, und möge unsere Stadt noch lange vor weiteren schmerzlichen Verlusten verschont bleiben! Hanau, 3. September. Die hiesige israelitische Gemeinde ist bei den städtischen Behörden um die Ueberlassung einiger Schulzimmer eingekommen, um in denselben, da ihre eigene Lokalitäten nicht mehr ausreichend sind, den konfessionellen Unterricht an Wochentagen und am Sonntage ertheilen zu können. Der Stadtrath hatte dieses Gesuch genehmigt, der Gemeinde-Ausschuß dagegen dasselbe mit 10 gegen 7 Stimmen verworfen, weil er in der Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts am christlichen Sonntag eine Entheiligung desselben erblickt! Interessant ist es, daß der einzige, dem Gemeinde-Ausschuß angehörende evangelische Geistliche, Herr Pfarrer Dr. Heuser mit der Minorität für die Bewilligung gestimmt hat. Stratzbnrg im Elsaß, 31. Aug. Bei dem Abbruche des alten Steinthores dahier fand man ganz nahe am Fundamente ein Bruchstück einer na»SD. Die Schrift war ganz deutlich zu diesen, obgleich sie einer alten Zeit angehört. Es war noch zu entziffern p'et» n'p na» pv"y niü dbg nap’r welches also dem Jahre 1344 entspricht. Wann und auf welche Weise dieser Stein an diese Stelle kam, weiß man nicht. Er wurde, soviel mir bekannt, dem Museum zugestellt. Narrgard, 21. Juli. In der vorigen Woche starb hier ein zwar nicht reicher, aber allerseits geachteter jüdischer Kaufmann, der vor ungefähr Jahr religiöser Bedenken wegen aus der hiesigen Synagogengemeinde ausgetreten war. Es verbleiben bekanntlich dem Ausgetretenen alle Rechte am Begräbnißplatze, welche er vorher hatte. Dennoch wagte der hiesige Synazogenvorstand, der zeitweilig durch Herrn A. Silberstein repräsentirt wurde, folgendes Spiel in Scene zu setzen. Als die Söhne des Verstorbenen mit Herrn S. wegen des Begräbnisses Rücksprache nahmen, wurde ihnen nur eine Grabstelle bewilligt, alles andere, wie Leichenwagen u. s. w., verweigert. Die Grabstelle selbst aber sollte nicht auf dem eigentlichen Friedhofe gegeben werden, sondern in einem besonders abgezäunten, hinter dem wirklichen Friedhofe liegenden Raume, der mit jenem nur durch eine schmale, niedrige Pforte in Verbindung steht. Telegraphische Vorstellungen bei dem sich zur Zeit in Colberg aufhaltenden wirklichen Vorsteher Herrn A. Ascher blieben erfolglos, da von ihm nur die Benutzung des Leichenwagens zugestanden wurde. Es war natürlich, daß die Hinterbliebenen eine so entehrende Grabstelle nicht annehmen konnten. Sie wandten sich daher an den Bürgermeister, der auch dahin entschied, daß der hintere Raum als ordentlicher Begräbnißplatz nicht anzusehen sei und daß auf dem Kirchhofe ein Grab in der Reihe der anderen anzuweisen sei. Darauf hin bequemte sich Herr S. die von den Hinterbliebenen gemachten Forderungen des Gewohrens einer ordentlichen Grabstelle und aller üblichen Ehren zuzugestehen; und letztere verpflichteten sich dagegen die statutenmäßig festzustellenden Kosten zu entrichten. Am anderen Tage, an welchem nach Vereinbarung um 10 Uhr die Grabstelle angewiesen und um 1 Uhr die Beerdigung stattfinden sollte, schickte Herr S. die