Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1879)
- Date
- 1879-09-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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962 Aufhebung der Leibeigenschaft vom Staate erhalten haben, gar nicht veräußeren dürfen. Man unterschätzt im Allgemeinen die ökonomische Kraft der Rumänen ebenso wie man ihre militärischen Fähigkeiten vor dem Kriege zu gering anschlug und was das merkwürdigste ist, ein Theil der Rumänen selbst scheint von diesem Mißtrauen in die eigene Kraft befangen zu sein. Die Rumänen haben, wie alle von der korrupten Herrschaft der Pforte befreiten Völkerschaften in den letzten Decennicn so große Fortschritte gemacht, daß man auch jetzt an dem Siege der Vernunft über Parteileidenschaft und Rassenvorurtheil nicht zu verzweiflen braucht. Von einer Ueberstürzuug, vor welcher Herr Boerescu noch vorgestern in einer Unterredung mit einem Pariser Journalisten gewarnt hat, ist überhaupt nicht die Rede. Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß im Gefolge des russischen Heeres auch zahlreiches Gesindel, darunter viele israelitische Elemente aus Rußland und Oesterreich, in Rumänien eingedrungen sind und sich dort niedergelassen haben, allein kein Mensch verlangt, daß auch diesen das rumänische Bürgerrecht verliehen werde. Worauf es vor Allem ankommt, ist, daß die Regierung und Volksvertretung Rumäniens prinzipiell die vollständige Gleichstellung der jüdischen Staatsangehörigen mit den übrigen Rumänen anerkennen und die' allmälige Ausführung dieses Grundsatzes in nicht zu langer Zeit durch ein Gesetz sichern. Es liegt auf der Hand, daß alle bisher bekannt gewordenen Projektes nach welchen jeder einzelne rumänische, nicht blos fremde Israelit die Naturalisation bei den Kammern nachsuchen muß, der nur einzelne, noch da^u sehr beschränkte Kategorien derselben theilhafug werden sollen, diesem Zwecke nicht entsprechen. Das zögernde und unzweideutige Vorgehen der Rumänen — die neuerliche Vertagung der Deputirtenkammer bis zum 1. September ist nur geeignet, daß Mißtrauen gegen dieselben zu verstärken — läßt keinen anderen Schluß m, als daß sie den diesbezüglichen Bestimmungen oes Berliner Vertrages nicht Nachkommen wollen, denn die zu überwindenden Schwierigkeiten sind nicht so große, wie man sie von Rumänischer Seite darznstellen beliebt und die Forderungen der Mächte sind nicht so unbescheidene, wie die verschiedenen Rundschreiben des Ministeriums Bratiano. glauben machen wollen. Die obengenannten Mächte haben daher die Pflicht, bei ihren bisherigen Forderungen zu beharren. Frankreich Paris, 27. Aug. Man erinnert sich dcs Lärms, den die Klerikalen neulich über die Anordnung des Präfekten schlugen, wonach den Kranken in den Hospitälern nicht mehr wie bisher, der religiöse Beistand aufoctroirt werden soll. Der Seinepräfekt richtet heute ein diesbezügliches Schreiben an den Generalsekretär des Seinedepartements, in dessen Ressort die Hospitäler fallen und ersucht ihn, den Direktoren der Hospitäler den Inhalt des Schreibens n.itzutheilen. Hr. Herold hebt hervor, daß nicht er die Veröffentlichung dieser den Direktoren der Hospitäler. gemachten vertraulichen Mittheilungen begünstigt habe; aber da dieselben nun einmal vor das große Publikum gebracht worden seien, so dürfe er seine Zufriedenheit darüber aussprechen, denn die den Hospitälern vorgeschriebenen Maßnahmen beruhten auf dem Princip der „absoluten Achtung vor der Gewissensfreiheit". und um jeder falschen Auslegung vorzubeugen, habe die Behörde sich nun mit dem gegenwärtigen Schreiben öffentlich an die Direktoren der Hospitäler gewendet. Nach dieser Einleitung bringt Hr. Herold die getroffene Anordnung in Erinnerung, daß die Religion des Kranken nicht mehr wie bisher, auf einer über dem Bett angebrachten Tafel vermerkt werden soll. Beim Eintritt des Kranken in das Hospital sei nur folgende Frage an ihn zu richten: „Wollen Sie eine Religionserklärung abgeben? Sie sind nicht dazu gezwungen; Sie sind frei, diese Erklärung abzugeben oder sich zu enthalten." Erst wenn der Kranke die Erklärung abgeben wolle, dürfe man ihn über seinen speciellen Kultus befragen, und die nothwendigen Details sollen dann in das Krankenregifter eingetragen werden, auf welchem der betreffende Geistliche die Nummer desjenigen finde, der seinen Beistand verlangt. Die Achtung vor der Freiheit fordere diese Vorsichtsmaßregeln. „Die Zeit der Zweideutigkeiten ist vorbei", sagt der Präfekt am Schluffe seines Schreibens, „ich spreche das Wort Freiheit mit Aufrichtigkeit aus, und wenn ich nicht die Oeffentlichkeit für meine täglichen Akte suche, so weiß Jedermann, daß ich die Oeffentlichkeit nicht fürchte." Es fragt sich nun, ob die Anordnung des Präfekten die Macht der Hospitalgeistlichen wirklich innerhalb der gewünschten Grenzen halten wird, denn das ganze Personal der Krankenhäuser in Frankreich ist in der Tradition ausgewachsen, daß der Befehl des Geistlichen mindestens ebensoviel gilt, als derjenige des Arztes, zumal in den so zahlreichen Hospitälern, wo die Krankenwärterinnen den religiösen Genossenschaften angehören. Feuilleton. Aaöbi Zoselmann von Uosheim. Eine historische Erzählung. (Zweites Buch.) V. Neben einem freundlichen, auS Felsen sprudelnden Quell, den zwei hohe Buchen am Fuße des Hornbergs beschatteten, hatte ein Tempelherr aus )em ür }ati\ )as )m Ruf ssapl iena;etm Nach pehe hen )orb ,og )ami ich Lbei Aest Neid end. Lrde >ie ( ich l - i »er c„ Sott »alac nami >nd oohn nanr ick i r se rrich lier iräh ch n chwe i §chu »rücfi?itze trahl loch «och leht hrtei ü n ünfu 503