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Der Israelit · 1879-09-03 · Heft 36 (3.9.1879) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 36 (3.9.1879)
Date
1879-09-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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959 Jur Geschichte kr Aeformbewegung im Zuknthum. (Fortsetzung.) 8. In den Briefen finden sich nicht die ausführlichen Gründe, die G. bewogen haben, sich gegen die LaSker'sche Resolution auszusprechen, nur ein Brief an M. A. Stern unterm 8. 6. 73. enthält darüber folgende kurze Notiz: „Ich halte den Antrag (die Resolution) für ohne Erwägung und ohne Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse gestellt und tn seinen Folgen nachtheilig. Weder die Gleichberechtigung des Judenthums mit anderen Confessioncn, die Gesammtheiten sind, noch die wahre innere Freiheit kommt in diesem Vorschläge zum Ausdruck." Dieser Passus ist etwas dunkel, denn gerade in dem LaSker'schen Anträge kommt die Gleichberechtigung des Judenthums wie bisher noch nie zum Ausdruck, und was G. damit sagen will, daß die wahre innere Freiheit bei diesem Anträge leer auögehe, ist auch nicht zu verstehen. Doch die zu diesem Abschnitte einleitenden Worte des Herausgebers der Briefe geben uns über diese dunkle Stelle einige Aufklärung. Derselbe sagt wörtlich: „Gegen diese Resolution, die, wie bekannt, später ein ihr entsprechendes Gesetz zur Folge hatte, nahm Geiger eiue entschieden feindselige Stellung ein, nicht bloß weil er als unausbleibliche Wirkung derselben eine Vernichtung der kleineren Gemeinden befürchtete, sondern auch weil er den durch diese Resolution vorausgesetzten Grundsatz, daß nämlich das Judenthum Sekten oder Parteiungen kenne, denen ein selbständiges Dasein zugeschrieben werden müßte, als historisch unhaltbar bekämpfte." Daß wir hier die unverfälschte Intentionen Geigers vor uns haben, dafür bürgen die nahen Beziehungen des Herausgebers der Briefe zu dem Verfasser und werden wohl diese Gedanken auch in der diesbezüglichen Abhandlung „Kosch ist todr", die sich im Nachlasse des Verf. befindet, und auf welche der Herausgeber hinweist, enthalten sein. Was nun die Gründe selbst betrifft, so gehen wir auf den der Befürchtung die kleineren Gemeinden möchten vernichtet werden, hier nicht naher ein. Es ist dies eine Befürchtung, die damals viele ängstliche Gemüther theilten, die an die Kraft des alten Judenthums, auf eigenen Füßen stehen zu können, nicht glaubten, wenden wir uns jedoch dem andern Grunde zu, so können wir uns der Verwunderung über den Wandel im Jdeengange G's nicht erwähren. Daß es im Judenthum keine Parteiungen gäbe, denen ein selbständiges Dasein zugeschrieben werden müßte, daran glaubte man nicht und das wurde auch uicht behauptet, als man sich vom Talmud offen loSsagen und daraufhin die Gestattung Separatgemeinden bilden zu dürfen von den Regierungen verlangen wollte; daran dachte er nicht,' als man zwar das Schisma nicht machen, aber sich doch so einrichten wollte, daß die „Altjuden" aus dem Gemeindebunde gedrängt würden. Freilich war es nicht die Reform, welche die Früchte der Lasker'schen Resolution einzuheimsen berufen war, konnte diese doch nur der Orthodoxie zu Gute kommen, war sie doch jetzt geschützt, nicht aus der Gemeinde gedrängt zu werden, brauchte sie ja nicht mehr zu bitten, sie konnte fordern — da geht auf einmal G. ein Licht auf, und er findet die Voraussetzung der L'schen. Resolution als eine falsche. Damit verstehen wir denn auch den oben angeführten zweiten Passus des Briefes an Stern, daß die wahre innere Freiheit in der Resolution nicht zum Ausdruck gelange, ihm ist die wahre innere Freiheit nur da vorhanden, wo die Reform ihren Vortheil zieht, aber nicht, wo die Orthodoxie sich der Früchte erfreuen darf. G. wußte wohl, daß die ganze Zukunft der Reform auf dem Gemeindezwange beruhe, daß hingegen ein freiheitliches Gemeindewesen nothwendigerweise zur Erstarkung der Orthodoxie beitragen müsse. Das Judengesetz von 1847 in Preußen, daS den Zwang zur Gemeinde gesetzlich aussprach und eine unumschränkte Macht in die Hände der Vorstände legte, wurde daher von G sehnlichst erwartet und begrüßt. „Von großer Bedeutung", so schreibt er an Auerbach unterm 30. 8. 47., „wird die Erlassung eines jüdischen Gemeinde-GesetzeS in Preußen fein; haben die Gemeinden nur erst einmal eine Verfassung, dann wird das fortschreitende Element seine Macht entwickeln können." Darum aber bangt es ihm auch als die Stürme deS Jahres 48 an das Berhältniß von Staat und Kirche rühren und das Verbindungsglied derselben trennen wollen. Wir dürfen uns darüber bei G. trotz seiner sonstigen demokratischen Gesinnung nicht wundern; Trennung des Staates von der Kirche läßt keine Hierarchie aufkommen, aber etwas mehr als Rabbiner, d. h. Lehrer der Gemeinde, sein zu wollen, war von jeher das Bestreben der Reformrabbiner, man wollte gar zu gern die Hierarchie auf jüdischen Boden verpflanzen, man sagte sich von den alten Satzungen los, um selbst neue zu machen, um selbst als Gesetzgeber und Beherrscher der Herzen und Gemüther zu fungiren. So schreibt er an Wechsler unterm 13. 9. 48: „Auch die vollständige Trennung der Kirche vom Staate mißbillige ich, wie Du wohl aus den Citaten er-

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