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Der Israelit · 1879-08-06 · Heft 32 (6.8.1879) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 32 (6.8.1879)
Date
1879-08-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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850 chen Blumen von einem Grabe gepflückt hat. Wenn auch, wie bereits Eingangs dieser Schrift bemerkt wurde, die Einkleidung der Tobten und die Särge für alle Verstorbenen gleich sind, so hat sich auch in letzter Zeit die Sitte eingebürgert, daß Kränze rc. auf die Särge und ins Grab gelegt werden und hat in dieser Beziehung die Gleichheit für Todte aufgehört." j Wir erlauben uns diesem Dilletantismus gegen- I über, eine allgemeine Bemerkung. Wenn eine Ge-! meinde, eine Chewra, oder sonst irgend Jemand! sich über jüdische Gesetze und Bräuche scrupelloS! hinwegsetzen will, so ist das eine interne, eigene Angelegenheit, die einen Dritten nicht direct anficht. Wenn man aber eine jüdische Sitte nach der anderen abstreift, und von diesem allmäligen Abstreifen dann ganz naiv, wie von einem zu Recht bestehenden Gebrauch spricht, wenn man in kecker Weise nichtjüdische Bräuche einführt, und hinterher die eingeschmuggelte Contrebande, durch fromme, talmudische Citate, zu legalisiren sucht, so ist das eine Pfäfferei, die nicht erst den gesetzestreuen l Juden, die jeden ehrlichen Menschen mit Wider- % willen erfüllen muß. j Hat man in Wien, ehe man Särge und Blu-! men einführte, sich ernstlich darüber informiren! " wollen, wie fcaö jüdische Gesetz über diese Neue-! rungen urtheilt und wollte man dem jüdischen Ge-! setze gemäß verfahren, so fehlte es in Wien nicht ' an Gelegenheit zu solcher Information. und bei j einiger Redlichkeit und religiösen Gewissenhaftigkeit hätten dann diese gesetzwidrigen Einrichtungen! unterbleiben müssen.! Ist aber das jüdische Religionsgcsetz ein Fac-! tor, der für die Chewra Kadischa so wenig in j Betracht gezogen wird, wie dies z. B. seitens der j Wiener Cultusgemeinde in officieller, offenkundigster i Weise seit Jahren geschieht, dann sollte man doch! auch hinterher das jüdische Gesetz in Ruhe lassen, wenn man glaubt durch ein glücklich arfgestöberteS Citat, den vollzogenen Abfall von der jüdischen Sitte auf eine frömmelnde Weise verbrämen zu; können. — Da ist ja ebenfalls selbst die „Neuzeit" ehrlicher, die unverschämt genug ist, gelegentlich einer Besprechung ebenfalls behufs Einführung von Neuerungen bei Errichtung von Grabsteinen, zu sagen: Man solle aber nur nicht die Ansichten der Rabbinen zur Sprache bringen, denn diese rc. Wer aber das jüdische Gesetz bei Seite wirst, wenn er seine Veilletäten befriedigen und es erst wieder hervorsucht, wenn er sie beschönigen will, dann mag man wohl das Psalmwort entgegenhalten nn«i -ps vinn neth ppn pcd1? “b no “pnx nai -pirpi pdid pn:^. Charakteristisch, für die ganze Leichtfertigkeit li cht- \c < (id de gl dbi chi lic jr ist nun das aus Dresden bezogene Citat. W> erfahren daraus zunächst, daß der Tractat S'mc choth ein Theil der Mischnah sei, was jedenfab als neue Entdeckung registrirt zu werden verdien da man bis jetzt diesen Tractat zu den pmurn 'd d. h. zu den Traktaten dtnp (my i"’1? n tnmn also jedenfalls nicht zur Mischna zählte. — Daß aus den Worten m»3 obenan ,-ije nichts für die Sache bewiesen ist, auch wenn d vis Uebertragung richtig wäre, sieht Jeder ein. I Hs Grunde ist aber die Beweiskraft der Stelle sl lange vollständig irelevant, bis sie vom Vers, niö >r genau angegeben wird. In unserer Aus gab der pinop 'dd (im neuen Berliner O"Pch haben wir sie nicht aufzufinden ve moch 1.*) Das Bepflanzen jüdischer Gräber mit Blume ist in einem sehr gründlichen Gutachten des Herr Rabbiner vr. Lehmann schon vor mehr als 2 Jahren als unstatthaft nachgewiesen worden. Dar selbe ist im Jeschurun IV. Jahrgang S. 550 ai gedruckt. Daß das Unzulässige der Einführung voDhc vollständigen Särgen statt des schlichten, jüdischjnx, bereits Ge zenstand specieller halachischer C örterung geworden wäre, ist uns nicht bekamt Das Unstatthafte liegt aber so offenkundig auf Hand, daß eine langwierige Untersuchung darüb vollständig überflüssig ist. Es tritt hier vollstär dig der Fall ein, der bereits in den p"o *h3J n" it *’D n"x vorgesehen ist. Hier lag die FraJüs vor, ob es statthaft sei, eine Synagoge in For eines Achtecks zu bauen. Rabbi Jecheskel Landau 7 wundert sich über diese Anfrage und erklärt si selbstverständlich für die Zulässigkeit dieser Fori Aber am Schlüsse gibt seine Verwunderung d rüber Ausdruck, daß man gerade diese Form wählt habe und fügt hinzu: Sollte dies etwa ai Nachäffungssucht geschehen sein, so stünde uns di stc in unserer Zeit wahrlich nicht gut an, dann wür Sr ich das Schriftwort hier anwenden: Israel ve e gißt seinen Schöpfer und baut Tempel, und für richtig erachten keine Neuerung an unser alten Minhagim vorzunehmen, zumal in gege wärtiger Zeit! (Also vor 9t Jahren schon! D Frage datirt aus dem Jahre 'nopp.) Soll jede diese Form gewählt werden, um Raum zu gewinne ve * I -.'111111. bcv .\iieb.: Die teile befindet sich in bei LojiepHs nid lunb angeführt von Losiaphot .Uibbniciun 80u.; bufi ite x'n vorliegenden Fall nichts beweist, ist selbstverständlich; liosen können ja wild gewachsen sein. Die Stelle lautet ■Jiv PW'I 1TD PDpp “K3 piJ’P tsst p ppj piplj □“« IX pir: pijvn; en 2 m )t

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