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Der Israelit · 1879-08-06 · Heft 32 (6.8.1879) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 32 (6.8.1879)
Date
1879-08-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XX. Jahrgang. Erste Beilage zu ttt. 32 des Israelit. bH Dei Leitendes Artikel. Literarischer Bericht. a n Die jüdischen Friedhöfe und die „Chewra Kadischa" (fromme Bruderschaft) in Wien von G. W o l l f. Der Vorstand der Wiener Chewra Kadischa bat anläßlich der am 2. März d. I. stattgehabten Generalversammlung die Ausarbeitung und Veröffentlichung der vorliegenden Schrift veranlaßt. — Durch die Anlegung des neuen Wiener Centralfriedhofes, auf welchem auch der jüdischen Gemeinde ein entsprechender Theil zugewiesen wurde, gelangt das jüdische Friedhofswesen in ein neues Stadium, dessen Bedeusamkcit in der erwähnten Generalversammlung mehrfach erörtert wurde. An CI der Schwelle dieser neuen Aera mag eine Schrift, welche die Tendenz hat, die Geschichte der bisherigen Friedhöfe zu skizziren, wohl am Platze sein. Da ein wesentlicher Theil der Aufgaben der Chewra Kadischa auf dem Friedhofe seine Erfüllung findet, so begreift sich auch eine Verflechtung dieser Institution in den Rahmen dieser Arbeit umomehr, als sie aus der Initiative des Chewra- Tadischa-Vorstandes hervorgegangen ist. Der historische Theil dieser Arbeit ist mit rnDer ganzen Umsicht und Fachkenntniß gearbeitet, >li )ie man bei einem Verfasser, welcher die Geschichte hg )er jüdischen Gemeinde in Wien seit vielen Jahren peciell betreibt, voraussetzen darf. Unter der Sand des Autors nehmen auch die spärlichen Notizen, die sich über die Wiener Chewra Kadischa vDorfiuden, die Form eines einheitlichen Ganzen an. Um so mehr befremdet cs. daß der Vers, fast iberall, wo ihn die Notizen der Archive verlassen, md er es nicht mit den Juden, sondern mit dem —' ^udenlhum und dessen Schriften zu thun hat, daß r sich da Fehler zu Schulden kommen läßt, die mch bei einem weniger renommirten Historiker ein edenkliches Kopfschütteln des denkenden Lesers crvorrufen würden. Daß mit talmudischen Citaten ein leichtfertiges kpiel getrieben wird, wo es sich um tendenziöse begalisirung eingesührter unjüdischer Bräuche und Bitten handelt, würde man nicht der Unwissenheit zuschreiben müssen, wenn nicht dieselbe Ignoranz auch da zu Tage träte, wo jede Tendenzmacherei absolut ausgeschlossen erscheint. Gleich auf der ersten Seite werden die Worte: 'Ql t'lUDQD! pairos jns welche thatsächlich nie etwas anders als die civilrcchtliche Bestimmung ausdrückcn wollten, daß letztwillige mündliche Verfügungen, dieselbe Bedeutung als sonst schriftlich niedergelegte Bestimmungen haben, in folgender sinnwidriger Weise wiedergegeben: „Die Worte, der Wunsch und Wille eines Sterbenden sind ebenso verbindend und verpflichtend, wie wenn sie von Gott selber auf dem Berge Sinai befohlen worden wären!!" Bei einem Autor, der eine solche Unkenntniß des jüdischen Schrifttums verräth, muß man bei allen talmudischen und überhaupt specifisch jüdischen Citaten äußerst vorsichtig sein. — Wenn daher H auf derselben Seite unter den Namen, mit denen man im jüdi'chen Kreise den Friedhof benennt, auch die Bezeichnung 12 piff ^onz^Dipo sich findet, wenn ferner S. 2 von Frauen, die an sterbenden und verstorbenen Frauen und Mädchen Liebcswerke üben, gesagt wird, daß sie „Naschim Zadkanisot (fromme Frauen) genannt würden, so wäre die Quellenangabe für diese Bemerkungen erwünscht, da wenigstens uns, beides vollständig fremd ist, und wohl auch sonst nicht allgemein bekannt sein dürfte. *) S. 49 heißt es: „Wie wir ferner hinzufügen wollen, besteht hier der Gebrauch — doch wissen wir nicht seit wann — daß die jüdischen Leichen in vollständigen Särgen beerdigt werden, was auch noch hie und da wegen „Chukoth hagoi" (fremder Sitte) verpönt ist. In gleicher Weise sträubt man sich noch jetzt in manchen Gemeinden gegen die Sitte, die hier besteht, die Gräber mit Blumen zu schmücken. Wie jedoch schon vor Jahren mein väterlicher Freund, der selige Dr. B. Beer in Dresden, nachwies, war diese Sitte schon in alter Zeit üblich. In der Misarnah, Tractat Smachoth, wird nämlich der Fall erörtert: K'tanah w'schoschanim b'jadah, wenn ein Mäd- *) Amu. bev :Ueb.: Beibe iKusbiüd'e unbüm Bolksmunbe qana, uub gäbe: bei elftere bauet auf bei cdilbenun} beb ,yiieb= Hofes im Buche chiob.

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