Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1879)
- Date
- 1879-07-30
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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830 R. Gotha, 14. Juli. Wohin es führt, wenn man seiner angestammten Religion den Rücken kehrt, wenn man sich schämt ein Jude zu sein, zeigt folgende innerhalb des Judenthums wohl einzig dastehende Tbatsache: Heute wurden die sterblichen Ueberreste des Glaubensgenossen L.d, der — zur Ehre der hiesigen jüdischen Gemeinde sei es gesagt — derselben nicht*) angehörte, auf seinen, und seiner Angehörigen Wunsch ohne jedes religiöse Ceremoniell durch den Leichen - Verbrennungs- Apparat bestattet. Homburg, 19. Juli. Ueber eine gestern hier stattgefundene Verhandlung vor dem Schöffengericht berichtet der „Taunusbote": „Der hiesige Rabbiner Dr. Appel besuchte am 1. Pfingstfeiertage mit einem Freunde, dem Lehrer Dr. Michel von Friedrichsdorf die Becker'sche Wirthschaft zu Seulberg. Dr. M. ließ sich daselbst Butter und Käse mit Brot, Dr. Aaber nur Butter und Brot geben, da ihm als Jsraelite strenggläubiger Richtung der Genuß von gewöhnlichem (d. h. „trefenen") Käse nicht gestattet ist. Im Lokale waren u. a. anwesend die hiesigen Einwohner Abraham Max (Jsraelite), sowie Aug. Garnier und K. Kargus; diese sahen, wie an den Tisch der genannten Herren Butter und Käse gebracht wurde, und Marx theilte de- Anderen mit, daß der Eine der Herren der Rabbiner von Homburg sei. Der hiesige Metzgersohn Adolf Marx erfuhr später von jenem Zusammentreffen (durch Abraham Marx?) und daß der sich als so strenggläubig gerirende Rabbiner in einer öffentlichen Wirthschaft „trefenen" Käse gegessen habe. Das theilte er weiter dem hiesigen Einwohner Leopold Wertheimer in einem Gespräch über den neuen Rabbiner und über dessen Strenggläubigkeit mit. Letzterer erklärte sofort, daß er sich für verpflichtet halte, von dieser Mittheilung Gebrauch zu machen, und theilte das angeblich Geschehene einem Mitglied der isr. Gemeinde mit, das seinerseits dem Herrn Rabbiner Dr. Appel Kenntniß von der über ihn verbreiteten Nachrede gab, indem es ihn über den Sachverhalt befragte. Hr. Dr. Appel erhob nunmehr auf Grund des Arl. 186 und bezw. 187 des Strafgesetzes gerichtliche Klage gegen Hrn. Ad. Marx und war auch nicht zur Zurücknahme der Klage zu bewegen, als Letzterer sich zu einem öffentlichen Widerruf der gemachten Mittheilung bereit erklärte, bezw. er verlangte den Widerruf in schärferer Fassung. In *) ^1U E oburg-Eotha treten nur jene Israeliten einer jüdischen Eemeinde bei, die das Bedürfnis? hiezu fühlen; itui' Einzelne halten sich von der hiesigen Gemeinde fern. heutiger Verhandlung begründete der Kläger seine Klage damit, daß er darauf hinwies, wie die fragliche Nachrede ihn als strenggläubigen Israeliten , zumal aber als Rabbiner beleidige und herabwürdige, ihm die Autorität in der Gemeinde nehme und ihn auch materiell schädigen könne; in dieser bewußten Absicht habe auch der Beklagte die Nachrede verbreitet. Die genannten Zeugen sagten wie oben angegeben aus. Die Sachverständigen: Herren Cultusgemeindevorsteher Ackermann, Rabbiner Dr. Auerbach und Rechtsanwalt Binge erklärten, daß die Nachrede den Kläger nicht allgemein in der Gemeinde beschimpfe und in seiner Stellung herabwürdige, wohl aber geeignet sei, bei Strenggläubigen Anstoß zu erregen, also für den Kläger in seiner Stellung in der Gemeinde keineswegs indifferent sei. Hr. Dr. Binge erklärte noch für sich, daß, wenn die Nachrede auf Wahrheit beruhte, er und andere strenggläubige Gemeindeglieder den Kläger für unfähig und unwürdig halten müßten, gewisse rabbinische Functionen zu vollziehen, und darin läge offenbar auch eine materielle Schädigung des Klägers. Der Vertheidiger, Hr. Rechtsanwalt Caesar, hob hervor , daß die Nachrede nicht eine Erfindung des Beklagten gewesen, sondern demselben selbst als wahr mitgetheilt worden sei; er habe solche gelegentlich und gesprächsweise, ohne beleidigende Absicht weiter erzählt. Die Nachrede könne aber auch an sich nicht als strafbare Beleidigung und Herabwürdigung im Sinne des Gesetzes angesehen werden, da nur vereinzelte Gemeindeglieder auf dem strenggläubigen Standpunkte stünden. Der Gerichtshof erkannte im Anschluß an das Gutachten der Sachverständigen auf Freisprechung des Angeklagten. Kläger zeigte die Berufung an. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Karezag (Ungarn.) Die aut. orth. Filial- Gemeinde Kun-Madaras hat am 1. Juni die. neuerbaute Synagoge vollendet und eingeweihet. Die innere Dekoration ist höchst imposant. Um die Ausführung dieses heiligen Werkes haben sich die Herren Jacob Brüll, Karl Kohn, Josef Weis und Gebrüder Link große und unvergängliche Verdienste erworben. Bei dieser Einweihung hat sich gezeigt, daß Gott n"n ändert die Zeiten. Noch vor drei Decennien durfte kein Jude ohne Meldzettel, ohne Erlaubniß des Ortsrichters, im Orte übernachten und jetzt haben sowohl die kirchlichen als die weltlichen Vorsteher der Stadt mit größtem Interesse und größter Befriedigung an der Einweihung theilgenommen.