Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1879)
- Date
- 1879-07-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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786 sondern in weit höherem Grade noch um recht ernste principielle Fragen handelt. Vergleichen wir damit, wie die Dinge in Trier liegen, wo eine Repräsentanten-Majorität zwei Drittheile der Gemeinde zwingen wollte, einen Rabbiner zu acceptiren, der ihr Vertrauen nicht genießt. — Der Religionsgesellschaft in Mainz fehlt nichts zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse; sie ist im Besitze aller Gemeinde-Institutionen, ja, auch zur Erhaltung des Orgel- und Reformgottesdienstes braucht sie nichts beizutragen; denn schon seit einer langen Reihe von Jahrenhat d ie V erwaltun g derGesammtgemeindedieMitgliederderReligionsgesellschaft bedeutend niedriger als die andern Gemeindeglieder besteuert und jetzt gibt sie der Religionsgesellschaft in Form einer Pauschalsumme den größten Theil ihrer Beiträge zurück. In Trier dagegen hatte der orthodoxe Theil der Gemeinde keine Wahl; da hieß es: entweder sich fügen oder austreten! — Allüberall, wo sich heute eine orthodoxe Separat-Gemeinde bildet, kann dieses ja selbstverständlich nur auf der Basis des Austritts geschehen, wo das Gesetz denselben gestattet. — Wir sind Herrn Dr. Rahmer dankbar dafür, daß er uns den willkommnen Anlaß gegeben, uns über diese Frage auszusprechen; sonst aber werden wir uns den genannten Herrn 10 Schritte vom Leibe zu halten suchen — er riecht nach Breslau; puh! Rumänien. Nach Andeutungen rumänischer öfficiöser Blätter besteht das Projekt des Ministers Bratiano für die Emancipation der jüdischen Bevölkerung Rumäniens darin, daß folgenden fünf Categorien das Bürgerrecht erlheilt werden kann. 1. Denjenigen, welche im Heere gedient, 2. welche das Baccalaureat-Diplom auf rumänischen Schulen erlangt, 3. welche große Industrie-Etablissements errichtet, 4. welche große Schenkungen öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten zugewendet, 5. welche wissenschaftliche oder literarische Werke in rumänischer Sprache veröffentlicht haben. Daß auch dieses Projekt nichts weiter ist, als ein Versuch, die Bestimmungen des Berliner Vertrages zu umgehen , geht aus den folgenden Bemerkungen hervor, welche das „Comite für Anerkennung der Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Rumänen" zu obigen 5 Punkten macht. Dieses Comitä erklärt nämlich: 1. Das rumänische Recrutirungs-Gesetz datirt erst vom Jahre 1868. Durch dasselbe steht es jenen, welche zum Militärdienst ausgeloost werden, frei, einen Stellvertreter zu stellen. Da durch das genannte Recrutirungs-Gesetz den Juden ausdrücklich jede Aussicht auf Avancement entzogen ist, so ist es ganz natürlich, wenn ein großer Theil derselben. anstatt unter solch erniedrigenden Umständen in die Armee einzutreten, von dem Rechte der Stellvertretung Gebrauch machte. Daher ist die Zahl der in der rumänischen Armee dienenden Juden eine kleine. 2. Es ist Thatsache, daß Rumänien noch heute nicht mit einer hinreichenden Anzahl Schulen dotirt ist — um so weniger im Jahre 1865, da das Unterrichts-Gesetz geschaffen wurde. Der obligatorische Schulbesuch ist ein Prircip, das heute noch seiner Ausführung harrt. Die Judenverfolgungen haben ihre Nachwirkung stets auch in der Schule gefunden, wo die Lehrer das durch seinen Judenhaß berüchtigte agitatorische Element der Fractionisten-Partei, getreu der Lehre ihres Meisters Barnutz, der die Vertreibung der Juden zum Dogma erhob, dem Fortkommen der jüdischen Schüler Hindernisse in den Weg legten. Es ist daher leicht begreiflich, daß der Schulbesuch der isr. Jugend unter solchen Umständen nicht nur erschwert, sondern beinahe zur Unmöglichkeit gemacht wurde. Deshalb ist auch die Zahl derjenigen, welche Bakkalaureat-Diplome erlangt haben, eine beschränkte. Trotz der geschilderten ungünstigen Verhältnisse befindet sich gegenwärtig auf den rumänischen Schulbänken eine zahlreiche jüdische Jugend. Diese Generation kann gleichwohl der zweiten Begünstigung des Projektes des Herrn Bratiano nicht theilhaftig werden, weil sie augenblicklich das Diplom noch nicht erlangt hat. 3. Die rumänische Industrie befindet sich unbestreitbar noch in den Windeln, da Rumänien ausschließlich ein Ackerbau treibendes Land ist. Und wie hätten die Juden Fabriken errichten sollen, da ihnen der Erwerb von städtischem und Landeigenthum unzugänglich war? Gleichwohl ist die Zahl der christlichen Industriellen nicht größer als die der jüdischen und die Gesammtheit Beider nur von sehr geringer Bedeutung. 4. Herr Bratiano spendet freigebig die Naturalisation denjenigen Juden, welche Schenkungen öffentlichen Wohlthätigkeits - Anstalten zugewendet haben. Den rumänischen Rothschilds gegenüber bekundet Herr Bratiano einen lobenswerthen Edelmuth! Die reichen Juden, welche dergleichen Schenkungen gemacht: Hillel Manoach, Jac. Löbel, Lucas Morse rc. weilen leider nicht mehr unter den Lebenden. 5. Herr Bratiano zeigt sich ebenfalls edel-