Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1879)
- Date
- 1879-07-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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I <? 785 Zeitu«gSrrack»ichte« und Co*refpon-e«zen. Deutschland. Mainz, 18. Juli. Fast jede Nummer der! „Isr. Wochenschrift" veröffentlicht zwei, drei oder noch mehr Artikel, deren einzigen Inhalt ganze Fluthen von Schimpfworten gegen uns und unsre Zeitschrift bilden. Da wird gewettert, geflucht, geschimpft, verdreht, da werden falsche Motive untergeschoben rc. rc. Unsere geehrten Leser wissen, daß wir diese Ausbrüche ohnmächtiger Wuth fast immer ignoriren; wir halten es weder der Mühe werth, die Beleidigungen, Verdächtigungen und das ganze Schimpflexicon der Herren Dr. Rahmer und Genossen dem Strafrichter zu überweisen, noch irgendwie davon Notiz zu nehmen. Daß wir heute dennoch der „Jsr. Wochenschrift" die unverdiente Ehre erweisen, von ihren liebenswürdigen Expectorationen unfern geehrten Lesern Kunde zu geben, hat in einer anscheinend berechtigten Frage derselben seinen Grund. Wir wollen aus dem Artikel, datirt Magdeburg, 11. Juli, also aus der Feder des hochedlen Dr. Rahmer — bekannt durch die Aufnahme einer Proselytin, die einen Kohen heirathete — zum Ergötzen unsrer Leser einige Stellen hersetzen. Der Artikel bespricht die Vorgänge in Trier; da heißt es: Der Mainzer Commandant wollte nämlich partout einen seiner stellenlosen Zöglinge auf den Trierer Rabbinerstuhl bringen — und hatte auch die berufene Gemeindevertretung durch ihr mannhaftes Votum gezeigt, daß sie durchaus nicht Willens sei. sich einen Rabbiner von Mainz her octroyiren zu lassen, so gab der Ränkeschmied am Main (wer be- I wundert nicht die geographischen Kenntnisse des gelehrten Herrn Dr. Rahmer?) deßhalb seinen Plan noch nicht auf, sondern er dachte wie weiland Erlkönig mit dem großen Schweif: Und bist du nicht willig rc." — „Der Centralorganist für das orthodoxe Judenthum bläst (8ie!) also zum Austritt! (Wer bewundert nicht die musikalischen Kenntnisse des gelehrten Herrn Dr. Rahmer?)" — „Mephisto reibt sich nun die Hände, daß es ihm gelungen, wieder eine friedliebende Gemeinde zu spalten," — | In einem kurzen Aufsatze von nicht ganz einer! Spalte, so viele Zärtlichkeitsbeweise! In dieser! Weise wimmelts in jeder Nummer — was Wunder, daß sich jeder anständige Mensch von solch einem 8 Blatte abwendet! Doch genug, kommen wir zu 8 jener oben erwähnten Frage. HerrDr. R. schreibt: 8 „Schon jetzt fragen Einige: Warum tritt dann Lehmann mit seinem Anhänge in Mainz, wie der consequente Rabb. Hirsch in Frankfurt a. M., nicht aus, wenn der Austritt so gottgefällig ist, wie er's uns vorredet? Warum unterstützt er und seine Religionsgesellschaft mit Geldbeiträgen den Orgel- und Reformgottesdienst der Mainzer Hauptgemeinde?! Ja, er machte wie der Arzt, er verschreibt die Medicin Andern, ihm selbst ist sie aber zu bitter." Ja, mein lieber Herr Dr. Rahmer, Sie habend gerathen! Ich mache es wie der Arzt, wie der gesunde, vernünftige Arzt, der ja wahnsinnig sein müßte, wenn er all die Medizin selbst nehmen wollte, die er verschreibt; denn sehen Sie, gelehrter HerrDr., der da meint Mainz liege am Main und der Organist blase, ich kann nicht aus der Gemeinde austreten aus einem Grunde, der selbst vor Ihren erleuchteten Augen Gnade finden und als zutreffend bezeichnet werden muß; ich wiederhole es, ich kann nicht aus einer Gemeinde austreten, deren Mitglied ich weder bin, noch jemals war. Als ich vor einem Vierteljahrhundert als Rabbiner der isr. Religionsgesellschaft, die damals bereits im zweiten Jahre bestand, berufen wurde, hatte die damalige Gemeindeverwaltung den Tact, mir gegenüber von ihrem Zwangsrechte der Besteuerung keinen Gebrauch zu machen; ich bin daher, selbst als ich das Grh. Hessische In» digenat erhielt und Bürger der Stadt Mainz würde, niemals Mitglied der isr. Gemeinde geworden und habe nie einen Pfennig Gemeindesteuer bezahlt, habe also den Orgelu:d Reformgottesdienst niemals mit einem Geldbeiträge unterstützt und thue es auch heute nicht. Was nun die Mitglieder der isr. Religionsgesellschaft zu Mainz betrifft, so könnte ich mich einfach damit begnügen zu sagen, daß ich dieselbe zum Austritte nicht zu zwingen vermöchte; ich habe aber gar nicht dazu rathen können aus Gründen, die so schwerwiegend find, daß kein vernünftiger Mensch dieselben verkennen kann. Auch Herr Rabbiner Hirsch sagt in einer der die Austrittsfrage besprechenden Broschüren, daß da, wo die Verhältnisse sich zwingend dem Austritte entgegenstellen, die Pflicht dazu nicht vorhanden ist. Ja, hätten wir vor 25 Jahren das Austrittsgesetz gehabt! Seitdem haben sich hier jedoch die Verhältnisse derart gestaltet, daß der Austritt aus der Gemeinde de : Bestand der Religionsgesellschaft ernstlichst gefährden würde. Es sind das theilweise interne Verhältnisse, die wir hier nicht öffentlich klarlegen können; soviel sei hier nur gesagt, daß es sich dabei nicht lediglich um finanzielle.