Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1879)
- Date
- 1879-07-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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784 forderungen des Judenthums in Collision leben, hätten gern die Leitung und offizielle Vertretung der Gemeinde in vertrauenswürdigen Händen gewußt. Principielle, fanatische Reformer gibt es in der ganzen Gemeinde kein halbes Dutzend; aber die wenigen Vertreter dieser Richtung besitzen eine Rührigkeit, die von den gesetzestreuen Mitgliedern der Gemeinde erst erkannt und nach Gebühr gewürdigt wurde, als es leider zu spat war. Dieser rührigen Geschäftigkeit, die an dem gesunden Sinne der ganzenGemeinde sicherlich gescheitert wäre, gelang es, eine Majorität unter den Repräsentanten zu ermöglichen, die einen Schüler des Breslauer Seminars zum Rabbiner wählte, welcher Wahl der Vorstand jedoch die Genehmigung versagte. Die Herren Repräsentanten konnten über das Verhängnißvolle der von ihnen zu vollziehenden Wahl nicht in Zweifel sein. Fast die halbe Gemeinde erklärte in einer Eingabe, aus dem Gemeindeverbande wegen religiöser Bedenken ausscheiden zu müssen, falls ein Rabbiner gewählt würde, der der Breslauer Schule angehört. Die Weisheit der Herren Repräsentanten beschloß jedoch über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen. Der Vorstand hielt es seinerseits mit Recht für seine Pflicht, bevor er sich über die Bestätigung oder Verwerfung der von den Repräsentanten getroffenen Wahl schlüssig machte, den betr. Rabbiner darauf aufmerksam zu machen, daß seine Wahl einen Massenaustritt zur Folge haben würde. Der Rabbiner erwiederte, daß er den Austritt zwar bedauere, seine Erwählung aber dennoch begrüße. Diese verletzende Gleichgiltigkeit dem so gefährdeten Gemeindesrieden gegenüber erhöhte noch die Antipathie gegen den Breslauer Alumnen, und so blieb den Gemeindemitgliedern, welche die Zukunft der Gemeinde nicht dem Schüler einer Schule anvertrauen wollten, deren erster Lehrer die Göttlichkeit unserer Thora läugnet, nichts anders übrig als aus einem solchen Verbände auszuscheiden. Obwohl der Austritt sofort in imposanter Majorität geschah, so folgen doch noch fortwährend viele Gemeindemitglieder dem Beispiele der Austretenden nach. Letztere constituirten sich zu einer orthodoxen Religionsgesellschaft, richteten einen eigenen Gottesdienst ein, beriefen einen Rabbiner, und sind in rüstigem Schaffen und edlem Welteifer an der Consolidirung ihres großen Unternehmens begriffen. Die zahlreichen Bezirksgemeinden, die durchweg dem orthodoxen Judenthum angehören, stehen bereits in Unterhandlung behufs Anschluß an das neugebildete Rabbinat, kurz es herrscht eine überaus gehobene Stimmung unter den vom Gemeindezwang befreiten Mitgliedern der Religionsgesellschaft. Diese freudige Stimmung ist aber auch in der That gerechtfertigt. Lange schwankte die Entscheidung über die Zukunft der Trierer Gemeinde und es war in der That die höchste Zeit, der seit Decennien eingerissenen Verwahrlosung entschieden entgegen zu treten. Selten hat sich wohl eine der vielen deutschen Religionsgesellschaften, sofort bei ihrer Entstehung so günstigen Posititonen zu erfreuen gehabt, als die von Trier. — Der Austritt erfreut sich der ungeteilten Sympathien der gesammten christlichen Bevölkerung, ein Umstand, der gerade in hiesiger Gegend von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Der Stadtrath hat sich bereits dahin ausgesprochen, daß den Ausgetretenen die Benutzung des jüdischen Friedhofs nach wie vor zusteht. -Durch den Umstand, daß bei der obenerwähnten Neugestaltung der Gemeinde, die Synagoge nicht formell der neu constituirten Gemeinde übertragen wurde, behalten die Austretenden sogar ihr Anrecht auf die Synagoge, was jedoch noch durch richterliches Erkenntniß festzustellen ist — Die Regierung, welche von den Repräsentanten angegangen wurde, die von ihnen getroffene Wahl trotz des Vetos des Vorstandes zu bestätigen, soll bereits ablehnend dahin geantwortet haben, daß sie sich um interne Wahlangelegenheiten nicht kümmere. Im gegnerischen Lager herrscht dagegen eine täglich sich steigernde Deroue und Rathlosigkeit, da man dort nun erst die ganze Schwere d?r Verantwortlichkeit, zu empfinden anfängt. Bei der friedliebenden Gesinnung der Ausgetretenen ist jedoch noch immer die Möglichkeit einer nachträglichen friedlichen Vereinigung nicht ausgeschlossen. Natürlich wäre ein solcher Ausgleich nur möglich, wenn hinreichende Garantien geboten würden, daß die Verwaltung der Gemeinde, nicht fernerhin den Händen von Männern überantwortet wird, die so leichten Herzens mit dem Gemeindefrieden spielen. Die Religionsgesellschaft kann ihrerseits dem Gang der Dinge ruhig entgegen sehen. Sie wird frohen Muthes im Vertrauen auf Gott, dessen segnender Schutz bis jetzt allen derartigen Bestrebungen so fichtbarlich beigestanden hat, an die Lösung der ihr harrenden vielseitigen Aufgaben treten, und unbeirrt ihre Ziele zu erreichen suchen und mit Gottes Hilfe auch erreichen. □rpnm Op hm -wso anay M ’.t