Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1879)
- Date
- 1879-07-09
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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734 vornehmlich seinen Grund darin, weil sowohl Raschi wie Tosaphot und alle andern Commentatoren nur äußerst selten diese Euphcmie gebrauchen id est daß diese Leute folglich die Bestimmung des Talmud mit den Worten des n"o nicht im Widerspruche gefunden haben müssen, das n"D mag vom schriftlichen Erwähnen der Namen der Gelehrten sprechen, oder vielmehr unser Talmud nur diese Bestimmung für php nc^ oi gesagt haben, (vgl. auch Kneseth Hagdoloh zu Jerah Deal) 240.) der Bcrf. hätte also diese Bemerkung, die doch leicht irrthümlicb verstanden werden kann, entweder ganz unterlassen, oder auch die Parallelstellcn vermerken sollen. Eine ähnliche Bemerkung hätten wir (S. 27), wo uns von dem segensreichen rabbinischem Wirken R. I. in Breslau erzählt wird. Joöl Brill, der Commentator der Mendelsohn'schen Psalmen - Ausgabe und Aron Wolssohn, Professor an der Königlichen Wilhelmsschule daselbst, besuchten den Rabbiner oft, um sich bei ihm Belehrung in wissenschaftlichen Dingen zu holen Nach einer Mittheilung Salomo Pleßner's wird dann erzählt: „Einmal hörte Jesaja, daß einer der Lehrer einen Todtcnlopf nach dem Untcrrichtszimmer habe bringen lassen, um ihn den Kindern zu zeigen. Der Rabbi ließ sofort, wie er hiervon Nachricht erhielt, den Lehrer zu sich kommen und ersuchte ihn, wegen der Kinder, welche Kohanim seien, den Todtenkops zu entfernen, was auch sofort geschah." Nach dem Wortlaute des Mitgethciltcn konnte hier die irrthümliche Auffassung platzgreifen, als habe der Rabbiner nur das Bringen des Todtcnkopfes nach dem Untcrrichtszimmer beanstandet, und ihn nur aus demselben zu entfernen befohlen. Dem kann aber nicht so gewesen sein; denn ein Gebäude, es sei noch so groß, in welch einem Raume desselben das Skelet eines Todten sich befindet, ist für einen Kohen zu betreten nicht erlaubt (Ohilet Absch. 2 M. 8 Rambam pp nxo'to 2. 8.), war Rabbi Jesaja hingegen der Ansicht, ein Todtenkops allein sei nicht 8px: nppp (Nasir 52), so brauchte er auch nicht aus dem Uuterrichtsziim..er geschafft zu werden, es wäre denn aus Besorgniß, die Kohanim - Kinder könnten denselben anrührcn. Jedenfalls gibt der Ausdruck Untcrrichtszimmer in der Erzählung des Verf. zu Jrrthum Veranlassung. Es legt uns diese Mitthcilung unwillkürlich die Frage nahe, mit welchem Rechte jüd. Kohanim-Kinder, die meisten Lehrgebäude betreten, da doch fast in allen Gymnasien und Realschulen ein Todengerippe zum Vorzeigen beim Unterrichte sich befindet. Wenn auch anzunehmen, daß dieses Gerippe vom un resp. Doy ist, so ist doch der irv.-, sehr zweifelhaft. (Vgl. d'Pp 3" 2 rid« nDTn). Die Deduktion des Rabbi Jechcskel Landan 8": zu Jore Deah 272 hält nach der Widerrufung derselben nicht Stich, umsomehr wenn man Chatam Sofer (I. D. Nr. 338) dazu vergleicht. Diese! Anregung wird genügen, daß Eltern ihren Kindern,! welche Kohanim, das Berühren dieser Skelette wenigstens '■ untersagen, denn dafür gibt es unseres Erachtens gewiß! nicht den geringsten Heter. Von dem Werke pps? *P) ’jnpp, auf welchem der Verfasser in seinen übrigen Schriften oft Bezug nimmt, erfahren wir, daß es nicht zu ermitteln ist. Der j gelehrte Verf. verzeichnet 8 Stellen, wo der Verfasser j es in seinen Schriften erwähnt. So zu dem trefflichen i Werke ’rxTo m über das häufig in Talmud vorkom-! mende Wort nt\v. In einer Note zum t ver- | wirft der Verf. die Erklärung desselben und schließt I mit den Worten p>: odt:» p::8 \jni! ma7 -td -D'pn mzna' ’rppyp'. Da das Werk, wie! uns H. Berliner mittheilt, verloren, dürfte es von Jntresse sein zu erfahren, daß der hier angcdeutete Raschbam sich zu Genesis 27, 33 befindet. Zum Schlüsse führt uns der gelehrte Verf. eine Stelle aus dem von R. Jesaja verfaßten des Machsor vor, dessen Handschrift in der Bibliothek des Seminars zu Breslau sich befindet. Die angeführte Stelle lautet: myirrn :n »nv: P1 rrrrrzi popp tddt8 nm H'ü'd ,^m<n in? pr;nrr on:\y uxr -p-ip p\p Nr’pyi brn urrnn np’c py pp^ nrrvn p:y 3'P*: pd: im-n ps pi P2P. Wir erlauben uns die Bemerkung, daß diesem Ausdruke grade für Schabuoth die Stelle des Talmud (Sabboth 88 b.) zu Grunde liegen mag Dort wird erzählt, daß als Moscheh zum Empfang der Thorah bei Gott erschien, die Enget Widerspruch erhoben, daß ein solch köstliches Kleinod sündigen Menschenhänden anvcrtraut werden soll, Moscheh ihnen aber zur Antwort gab, daß alle Bestimmungen des hl Gesetzes eben nur für Menschen berechnet seien, deren sündiger Trieb zum Bösen hinneigt y~p -p1 pi;:n nsnn *6 pp :td pp ppip? dpp’p P" Piosy cp'jP e” womit er die Engel besiegt. Daß also die Bestimmungen der hl. Gotteslehre nur die uns brauchbaren Bestimmungen enthält, daß dieselbe nur unsere Besserung und Belehrung, nicht die der Engel beabsichtigte, verdanken wir die Erhaltung dieses Kleinod's, darum heben wir am hohen Feste des Empfanges mit Recht pppip po hervor. Simon H. Deutsch in Rawitsch. Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzerr. Rußland. Petersburg. 28. Juni. Die Brände dauern fort. Am 23. d. fanden in Moskau allein U verschiedene Feuersbrünste statt. Der erste Brand brach in den Magazinen der Manufakturwaaren des Moskauer