Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1879)
- Date
- 1879-07-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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727 n n u Ä I t t gentheil damit andeuten, daß durch die Freimüthigkeit, mit welcher der Plan der öffentlichen Kritik übergeben wird, derselbe schon die Bürgschaft des Guten in sich trägt. Die Resultate des hebr. Unterrichts entsprechen oft nicht den Erwartungen, die man an dieselben in Anbetracht der Zeit und der Lehrkräfte, die darauf verwendet werden, zu stellen sich berechtigt glaubt. Doch sind die Klagen in den meisten Fällen übertrieben und darum ungerecht. Denn da es noch viele Väter gibt, die in ihrer Jugend hebräisch gelernt haben und theilweise auch im Hebräischen im Verhältniß zu ihrem andern Wissen weiter gefördert werden konnten, so glauben sie sich zu einer Klage berechtigt, wenn sie bei ihrem Kinde vergeblich nach etwas fragen, das bei ihnen noch haften geblieben ist, unbekümmert darum, ob sie in dem gleichen Alter auch schon die betreffende Frage hätten beantworten können, unbekümmert darum, daß in ihrer Kindheit durch den Umgang und auch die Sprachweise im Hause der Schulunterricht im Hebräischen sich einer großen Stütze und Förderung erfreute. Man muß es aus der Praxis erfahren haben, wie ungleich schwieriger jetzt der einfache rnin - Unterricht gegen früher ist, weil jetzt die Kinder im Hause an reines Deutschsprechen gewöhnt werden. Daß wir dieses nicht als ein Uebel ansehen, brauchen wir wohl nicht erst zu versichern. Jetzt ist dem Kinde jedes hebräische Wort ein Fremdwort, es ist ihm beispielsweise das Wort 22) ebenso fremd wie (es ist das keine Uebertreibung, sondern aus der Erfahrung genommen); wie ungleich leichter war also früher dieser Unterricht, da das Kind eine Menge hebräischer Wörter in der häuslichen Umgangssprache hörte. Dasselbe läßt sich auch von dem Unterrichte in der rabbinischen Literatur sagen. Ueberdies ist es, namentlich in solchen Schulen, die nickt nur Religionsjchulen sind, die vielmehr als Bürger- oder Realschulen den hebr. Unterricht in ihren Lectionsplan ausgenommen, nicht zu vermeiden, daß Schüler nach ihrem allgemeinen Wissen in höheren Klaffen sitzen, die ihrem hebr. Wissen nach in eine untere Klasse gehörten, und daß dann gerade diese vom kritiklustigen Publikum als Beispiele der Dürftigkeit der Resultate im hebräischen Unterricht aufgestellt werden. Ist so die jüdische Schule, welche das Hebräische cultivirt, mehr der Kritik als jede andere Unterrichtsanstalt ausgejetzt: so hat sie ganz besonders sich zu hüten, zu Erwartungen Veranlassung zu geben, die sicherlich nicht erfüllt werden können, indem sie ihre Ziele zu hoch steckt. Das Ziel, welches eine jüdische Schule, auf deren Lectionsplan das Hebräische als gleichberechtigt mit andern Wissensfächern seinen Platz hat, unter den günstigsten Bedingungen erreichen kann und erreichen muß, ist: Verständniß der gewöhnlichen Gebete, genaue Kenntniß der biblischen Geschichte und der jüd. Geschichte im Umriß, Sicherheit im Uebersetzen des ganzen Pentateuch bis auf etwa 5 Kapitel, die naturgemäß vom Unterricht in der Schule ausgeschlossen sind, Kenntniß der ersten Propheten, eines Theiles der 'na und der Psalmen, Verständniß der meisten nnüDn, Kenntniß der Elementargrammatik der hebr. Sprache, Kenntniß eines Theils des Raschi-Commentars zum Pentateuch, Kenntniß der gewöhnlichen und die Fähigkeit, selbständig in einem D’JH i£D sich Rath erholen zu können. Für die dazu Befähigten Einführung in den Talmud bis zur Fähigkeit, eine leichtere Stelle selbständig zu verstehen und allgemeine Kenntniß der Mischnah in bei weitem größten Theile der □ '"HD \ Man sieht, daß wir unsere Forderungen nicht zu niedrig stellen, aber auch nicht zu hoch. Dieses Ziel läßt sich, den Unterricht auf 9—10 Jahre vertheilt, erreichen, darüber aber hinauszugreifen und Gegenstände hineinzuziehen, welche der Schule das Aussehen einer Hochschule verleihen, dürfte wohl nur auf Kosten der Gründlichkeit in den Elementarfächern gewagt werden, ist also vom Uebel. In solchen Fällen kann es Vorkommen, daß sonst gute Schüler die Schule verlassen, die das Talmudpensum absolvirt, wenigstens in den Talmudklassen gesessen haben, aber Pentateuch und die gewöhnlichen Gebete nicht übersetzen können. Dann sind Klagen nicht mehr unberechtigt, dann hat das Bestreben, auf talmudischem Gebiete mehr als genug thun zu wollen, einen Zustand geschaffen, welcher dem abfälligen Urtheil verfallen muß. Was den Talmudunterricht betrifft, so kann die Schule keine O'aiQb ausstellen, sie kann nur das Interesse für das Weiterstudium nach der Schulzeit anregen, und sie hat, wenn ihr dieses gelungen, vollständig ihre Pflicht gethan. Ehe wir nun auf den vorliegenden Lehrplan selbst eingehen, den wir nicht vorwiegend als Gegenstand einer an demselben zu übenden Kritik ansehen, von dem aus wir vielmehr in die Discussion über den hebr. Unterricht in der Schule eintreten, haben wir noch den Unterschied der Schulen in's Auge zu fassen, in denen derselbe im weiteren Umfange gelehrt wird. Es kann hier füglich nur von zwei Kategorien die Rede sein: erstens von solchen Schulen, in welchen als jüdischen Real- oder Bürgerschulen der hebr. Unterricht dem Lcctionsplane als integrirender Theil eirgefügt ist, und zweitens von solchen Schulen, die einzig und allein das Hebräische als Ge-