Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1879)
- Date
- 1879-07-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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700 gleiche Rechte mit unseren christlichen Mitbürgern zu theilen. Alle jene Länder, die unsere Glaubensgenossen naturalisirt, haben, weit davon entfernt, Gelegenheit zu haben, es zu bedauern, sich zu dieser äußerst gerechten Hardlung zu beglückwünschen. Rumänien wird ebenfalls Ursache haben, sich dazu zu beglückwünschen , uns Zulaß in die gemeinsame Familie gewährt zu haben. Das civilisirte und civilisirende Rumänien kann es nicht unterlassen, uns, seine ergebenen Söhne, die bislang vergessen worden, zu erheben. Vollziehen Sie diese Handlung hoher Gerechtigkeit, und tragen Sie dadurch zu der Ehre unseres theuren Landes bei. Wir sind demüthig und ehrerbietungsvoll im Namen der rumänischen Juden erschienen, um Ihrer Weisheit und Billigkeit unsere gerechte und legitime Petition zu unterbreiten. Möge der Herrgott aller existirenden Wesen unser geliebtes rumänisches Vaterland segnen! Möge er unser erlauchtes Fürstenpaar beschützen und möge er Sie in seine heilige und mächtige Obhut nehmen! Wir sind u. f. w. Rumänien. Bukarest. 20. Juni. In der Deputirtenkammer hat Vlaremberg angesichts der Thatsache, daß die Minorität in der Kommission zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes betr. die Lösung der Judenfrage nicht vertreten sei, eine Motion eingebracht, welche dahin geht, das es nicht nöthig sei, den Artikel 7 der Verfassung zu revidiren. In den Erwägungen der Motion wird daran erinnert, daß Europa über die Intoleranz Rumäniens in religiösen Sachen in Jrrthum geführt wurde und daß die Erlangung der Unabhängigkeit unter Gewährung der bürgerlichen und politischen Rechte an die Juden ein Akt der Ermederung für die rumänische Nation wäre. Der Präsident verwies die Motion an die Sektionen Bukarest, 21. Juni. Der Entwurf zur Beantwortung der Thronrede, welchen die Adreß- Commission der Kammer einstimmig ausgearbeitet hat, lautet folgendermaßen:' „Hoheit! Die nationale Versammlung, welche das Land gewählt hat, um den wichtigen Act der Revision seiner Grundsätze vorzunehmen, schätzt sich glücklich, bei Beginn ihrer Arbeiten dem mächtigen Vertheidiger unserer constitutionellen Einrichtungen, dem muthigen Vertreter unserer Rechte und unserer nationalen Bestrebungen ihre Ehrfurcht bezeigen zu dürfen. Die Ruhe und Gesetzlichkeit, welche bei den allgemeinen Wahlen geherrscht haben, sind ebenso wie der patriotische Eifer der Wähler, welche ihr Wahlrecht zahlreicher als irgend jemals ausübten, ein doppelter Beweis der Befestigung der repräsentativen Einrichtungen, die sich mit unseren Gewohnheiten identificirt haben, und der Bangigkeit der Nation bezüglich der Revision des Art. 7 der Verfassung. Das Land empfindet das dringende Bedürfniß, den Beunruhigungen zu entgehen, welche seit langer Zeit seine Thätigkeit absorbiren, um alle seine Anstrengungen den inneren Verbesserungen widmen zu können. Diese Verbesserungen drängen sich uns unter der Befürchtung auf, daß wir späterhin nicht die nothwendigen Hilfsmittel finden möchten, um den friedlichen, aber unerbittlichen Kampf aufzunehmen, welchen die Völker sich gegenwärtig auf dem nationalen und ökonomischen Terrain liefern. Die definitive Organisation der Dobrudscha, die Errichtung einer Escompte- und Circulationsbank, der Bau von Entrepöts und Docks, die Reorganisation und Entwicklung des professionellen und agricolen Unterrichtes, die Einrichtung agricoler Versammlungen, ebenso wie die Gründung agricoler Versammlungen, ebenso wie die Gründung agricoler Banken, der Erlaß von Gesetzen, welche der Wälderverwüstung Einhalt thun und die Minen-Jndustrie fördern, die Ausdehnung der Communications-Mittel und Straßen sind ohne Zweifel ebenso viele Verbesserungen, die von den Bedürfnissen des Landes verlangt werden; aber durch die Einführung dieser Verbesserungen werden dem Lande noch nicht alle die Vortheile erwachsen, welche dieselben mit sich bringen würden, wenn man sich zuerst bemüht, die praktischen Mittel aufzufinden, um sie zu realisiren. Auf diese Mittel muß in Zukunft die ganze Aufmerksamkeit der Negierung und der legislativen Gewalt gerichtet sein, damit die Verbesserungen, welche die Gesetze vorschreiben, nicht unangewendet bleiben, sondern dem Lande einen wirklichen Fortschritt verbürgen. Der Tag, an welchem Rumänien diesen Weg seiner inneren Aufrichtung durch eine wohlvorbereitete Arbeit, die nicht mehr durch Fragen wie die, welche uns seit so langer Zeit aufregt, unterbrochen würde, cinschlägt, würde der glückliche Tag sein, welcher in der That dem Lande eine Aera des Gedeihens und der Kraft eröffnet. Dann erst würde die ruhmvolle Mission der Regierung Eurer königlichen Hoheit, welche bereits mit dem Lorbeer des Krieges geschmückt in , mit dem noch unvergänglicherem Lorbeer des Volksulücks geschmückt sein." Widditt den 7. Juni. Eine Correspondenz aus Widdin theilt einen Vorfall mit, der es verdient, veröffentlicht zu werden. Der hiesige Gouverneur lies; Freitag Nachts dem Vorstande der israelitischen Gemeinde sagen, er solle alle jungen Leute, die fremde Unterthanen sind