Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1879-06-25 · Heft 26 (25.6.1879) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 26 (25.6.1879)
Date
1879-06-25
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447797-2447823--16339-2472321
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

670 ist vermöge des siebenten Verfassungs-Artikels von dem Erwerbe der Naturalisation ausgeschlossen und somit auch aller bürgerlichen und politischen Rechte bisher verlustig gewesen. Für sie wird es sich nunmehr darum handeln, daß ihnen die Naturalisation nicht weiter vorenthalten werde, falls sie im Lande geboren und erzogen wurden. und daß, wofern dies nicht der Fall ist, billige Fristen und Bedingungen mit Ausschluß eines bestimmten religiösen Erfordernisses ihnen zugestanden werden, um die Heimathsberechtigung zu erwerben. Dies sind die „Detailfragen",'von denen die Thronrede des Fürsten Carol spricht, und sie bilden. wie man sieht, die Angelpunkte der gesammten Frage. Ist der Erwerb des Jndigenats in solcher Weise geregelt, daß die Staatsbürgerschaft unter der Voraussetzung gewisser gesetzlich bestimmter Erfordernisse nicht verweigert werden kann, so entfällt auf der einen Seite der gehässige Charakter, welcher bisher dem rumänischen Constitutionalismus anhaftete, während auf der andern Seite der Legislative ein genügender Spielraum gewahrt ist, um die Zulassung der Israeliten zu Staats - und Gemeinde-Aemtern der Gefahr einer Ueberstürzung zu entkleiden. Das Cabinet Bratiano hat bereits so viele Garantien einer lieberalen Gesinnung geleistet, daß man annehmen kann, es werde sich nicht damit begnügen, die Beseitigung des siebenten Verfassungs-Artikels herbeigeführt zu haben, ohne für eine weitere gesetzliche Regelung Sorge zu tragen. Eine solche Politik würde vielleicht geeignet sein, die Anerkennung der rumänischen Unabhängigkeit seitens der Mächte zu erschleichen, aber von den Sympathien Europas wäre sie in keinem Falle begleitet. Die Lücke, welche durch die Beseitigung des vielumstrittenen Verfassungs-Artikels entsteht, muß durch einen Gesetzgebungsact ausgefüllt werden . welcher es den Gemeinden des Landes unmöglich macht, nunmehr ihrerseits eine Politik der Intoleranz zu machen und den Israeliten die Heimathsberechtigung zu versagen. Die rumänischen Reactionäre rechnen darauf, daß die communale Unduldsamkeit den Artikel 7 ersetzen werde; aber Europa hat von dem Cabinet Bratiano die ehrenvolle Meinung, daß es derlei unwürdige Kniffe hintertreiben werde, indem es die Juden-Emancipation nicht als ein Compensations-Object für die Anerkennung der rumänischen Unabhängigkeit, sondern als eine Frage der Civilisation behandelt. Man spricht von vielen Dingen nicht gerne, weil man sich schämt, überhaupt'noch von ihnen sprechen zu müssen. Zu diesen Dingen gehört die Emancipation der Juden. Rumänien hat, so lange es sie verweigerte, trotz seiner liberalen Institutionen vergebens um die Achtung der Welt geworben, denn Sympathie und Theilnahme wenden sich ab, wo der Cultur mit spröder Zurückhaltung begegnet wird. Nun ist die Gelegenheit geboten, eine Scharte auszuwetzen, und wir wünschen dem Cabinet Bratiano, welches Rumänien von dem moskowitischen Einflüsse emancipirte, gutes Gelingen, damit es zu jenem Verdienste das zweite und größere sich erwerbe, das rumänische Volk von dem Verdachte der Unduldsamkeit und religiösen Bornirtheit gereinigt zu haben. (N. fr. sstr.) Zcituvgsnacbrichten und Correspondenzen. Deutschland. Dttrmstadt, 18. Juni. Der Abgeordnete Wolfskehl hat bei dem Präsidium der Zweiten Kammer folgende Interpellation an Gr. Staatsregierung übergeben: „Vor Kurzem war in öffentlichen Blättern die Nachricht enthalten, es sei den zur Aufnahme in das Seminar aus den Präparandenanstalten entlassenen Schülern israelitischer Confession amtlich mitgetheilt worden, daß sie weder auf Religionsunterricht im Seminar, noch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst nach ihrer Entlassung mit Sicherheit rechnen könnten. Privatmittheilungen, welche dem ergebenst Unterzeichneten zugekommen sind, haben jene Nachricht für vollkommen richtig erklärt und außerdem constatirt, daß sich gegenwärtig fünf israelitische Seminaristen in Friedberg, sowie drei israelitische Präparanden in Lich befinden. Ob unter dieser Zahl auch die vier kürzlich aus den Präparantenanstalten entlassenen Zöglinge, denen nach der nämlichen Quelle die oben erwähnte Mittheilung gemacht worden sein soll, mit enthalten sind, ist mir unbekannt; jedenfalls aber geht aus den genannten Ziffern hervor, daß die Zahl der israelitischen Schulamtsaspiranten in der letzten Zeit zugenommen haben muß. Nach einem vom 25. Februar 1877 datirten Schreiben Gr. Ministeriums des Innern an den dritten Ausschuß der zweiten Kammer befand sich damals unter sämmtlichen 338 Seminaristen nur ein Israelit. Trotzdem erklärte bei Berathung einer auf Einführung von israelitischem Religionsunterricht an den Schullehrerseminarien gerichteten Petition des Meyer Hirsch von Friedberg die Gr. Regierung in beiden Kammern ihre Bereitwilligkeit, dem Gesuche wenigstens bei dem in Aussicht genommenen dritten Seminar zu Alzey zu ent-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.