Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1879)
- Date
- 1879-06-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447823--16337-2472319- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
668 „„Verzeihung, Majestät, daß ich mir eine Frage erlaube. Kostet eS weniger Zeit, die Juden auszutreiben als sie in ihren Wohnsitzen zu schützen?"" Carl lachte. „Ha", sagte er, „Du machst mir Vorwürfe über meine Erlasse an Colmar, Ober-Ehenheim und andere Städte! Doch habe ich auch Deinen Glaubensverwandten schon manches Gute erwiesen; so, denen von Gelnhausen*). Wir reden von allem Dem ein andermal!" Der Kaiser winkte mit der Hand und Joselin ging. „Das ist ein ganzer Mann", sagte der junge Kaiser zu Albert. „Wenn er nicht Jude wäre, ich würde ihn zu meinem Geheimsecretär und intimsten Berather erheben." Am andern Tage, dem 19. April 1521, erschien ein Erlaß des Kaisers, in welchem er erklärte, die Kirche gegen alle Angriffe zu schützen, wie seine Vorfahren es gethan. Luther aber, der stch anmaße, besser zu wissen, was der wahre Glaube sei, als Tausende gelehrter Männer und Väter der Kirche seit mehr als tausend Jahren, sei in die Acht erklärt, sobald das freie Geleit aufgehört habe. Die pabstlichen Legaten striumphirten. Viele wollten den Kaiser bewegen, Luther gleich festnehmen und verbrennen zu lassen, wie einst Kaiser Siegesmund den Johannes Huß, da man einem Ketzer nicht Wort zu halten brauche. Carl aber sprach: „Was man zugesagt hat, das soll man auch halten." So trat Luther ungehindert die Heimreise an. Rabbi Joselmann aber dankte Gott, daß es dem ungestümen Reformator und Judenfeinde nicht ge- *) Xev Erlas;, auf den der Kaiser hier hinweist, befindet sich im Archive zu Gelnhausenwir verdanken eine Abschrift desselben, die wir folgen lassen, der Güte des Herrn L. H.^Lißmann daselbst. Das Kaiserliche schreiben lautet: „Wir Carl der Fünfte von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Hispanien, beider Sicilien re. bekennen öffentlich mit diesem Brief und thun kund, das; uns Unsere und des Reichs lieben Getreuen Bürgermeister Bürger und Gemeinde unser und des heiligen Reichs Stadt Gelnhausen durch ihre ehrbare Botschaft haben anbringen lassen wie sie im Land Unseren Borfahren am Reich römischen Kaisern und Königen und ins Besondere vonweil Kaiser Carl dem Vierten privilegirt und gefreit sind, das; Sie vor keine fremde noch ausländische Gerichte vorgesordert, noch geladen werden sollen und die von weiland oem Allerdurchlauchtigsten Kaiser Maximilian nuscrm lieben Herrn und Ahnherrn löblichen Gedächtnis; unter andern Ihrer Freiheiten in's ge.neien cousirmirt wären, alles Inhalts des Briefs darum auslungen war, Kaiser und Reich für seine Ideen zu erobern. (Fortsetzung folgt.) gegangen und aber solche ihre Freiheit sich aus die Judenschast, so auch bei Ihnen seßhaft und ihre Bürger wäreit, nicht erstreckt, deßhalb dieselben ihre Inden je zu Zeiten au fremde und ausländische Gerichte vorgeheischt und geladen und in merkliche Kosten und Schaden geführt würden, über das; so sie einein jeden Recht wie sich's gebührt gegen denselben ihren Iudeit Bürgern gezeltet hätten und uns daraus demüthiglichst angerufen und gebeten, daß wir solch ihre Gnade und Freiheit auf Ihre Juden briitgen auch zu erstrecken gnädiglich geruthen. Das haben wir angesehen, solche ihre demüthige Bitte auch die angenehmen willigen Briefe so sie unsere Borfahren dem Reiche erzeigt habeir und uns und den: Reiche hierfür wohlthun sollen und mögen, um darum mit gutem Raih und rechtem Wissen ihneit diese Gnade und Freiheit gethan und gegeben. — Thun und geben ihr in die auch von Kaiserlicher Macht wissentlicher Kraft dieses Briefes, also daß sich solche bestimmte Ihre gegebene Gnade und Freiheit < gethan und gegeben) für fremde und ausländische Gerichte auf dieselben ihre Juden Bürger auch beziehen und erstrecken und dieselben Bürgermeister, Rath, Bürger und Gemeinde und Ihre Juden Bürger um für dieselben Freiheit und Gnade haben, und sich dergleichen Weise, wie Ihre andern (Christen Biirger freuen und genießen, auch dieselben Bürgermeister, Ralh, Bürger und Gemeinde der Stadt Gelnhausen und ihre 'Rachkommen Macht haben solch ihre Inden-Bürger allzeit darauf, so oft solches die Rothdurft erfordert wie ihre anderen Christenbürger aurzufordern, und ob darüber einer oder mehr ihrer Juden Biirger durch Jemand über kur; oder lang, an die ob bestimmten fremde und außer Gericht fürgenommen und beklagt, oder wider sie, ihr Leib, Hab oder Giiter, Gericht geurtheilt oder prozedirt würde, so wollen wir doch von unser kaiserlichen Macht, daß solches alles und jenes ganz kraftlos, nichtig und untüchtig sein, und solches demselben ihren vorgeladenen Juden Bürgern keinen Schaden gebühren, noch bringen soll in keiner Mühe, llnd gebieten darauf allen Kurfürsten, Fürsten, Geistlichen und weltlichen Prälaten, Grasen, Freien, Herrn, 'Rittern, Knechten, Hanptleuten, Bögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schuldheißen, Bürgermeistern, Richtern, Rüthen, Bürgern, Gemeinden und sonst allen andern unfein und des Reichs Unterihanen und Getreuen, in was Würden, Stades oder Wesens, die sein. ernstlich mit diesem Brief und wollen, daß sie die gemeldeten Bürgermeister, Rath, Bürger wtd Gemeinde der Stadt Gelnhausen, auch ihre Juden Bürger bei solcher beehrten, Unser sonder Gnaden und Freiheit geruhlich bleiben, gebrauchen und genießen lassen und hierüber nicht beschweren, noch daß Jemand andereir zu thun gestatten in keiner Weise als lieb einem Jeden >'ei, Unsere und des Reichs schwere Ungnade und Strafe, und dazu ein Pönn, nämlich 20 Mark löthigen Gold;u vermeiden, die ein jeder, so oft er freventlich Hierwider trein, halb in Unser und des Reichs Kammer, irnd den andern halben Tcheil den ob genannten Bürgermeistern , Rath, Bürgern, Gemeinden, auch Ihren Inden Bürgern unablässig zu bezahlen, verfallen sein sollen, das meineu wir ernstlich; mit Urknnd dieses Briefes, besiegelt mit unserem kaiserlichen anhangenden Jnsiegel. «Gegeben in Unser und des Reichs Stadt Worms am 29. Januar im fünften Jahre unserer Regierng. 1521. 0aroIn8. Hierzu vier Beilagen. Verantwortliche Redaction: vr. Lehmann in Mainz. — Verlag und Expedition des „Israelit" große Bleiche 45. I. Gatts leben's Duchdruckcrei (Mainzer Anzeiger).