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Der Israelit · 1879-06-18 · Heft 25 (18.6.1879) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 25 (18.6.1879)
Date
1879-06-18
Page
– (sequence 18)
Language
German
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650 Christen, dem Consul und Senator Herrn Bernhard Brons jr. in Emden verfaßten Artikel: „Der jüdische Wucherer ist wie der Polichinell nachgerade eine tyvische Figur geworden, den näher zu betrachten wichtig genug ist, weil er mit zu den hauptsächlichsten Ursachen gehört, welche es, wie man behauptet, erforderlich machen, der Landwirtschaft oder eigentlich dem ländlichen Grundbesitze, den er bedrängt, einerseits durch Vertheurung des Getreides und des Viehs vermittelst Schutzzölle, andererseits durch gänzliche oder theilweise Abschaffung der bisher von dem Grundbesitzer gehobenen Steuern beizuspringen. Durch die so geschaffene Mehreinnahme und Minderausgabe, welche die übrigen deutschen Staatsbürger dem Grundbesitzer zu zahlen resp. für ihn zu decken veranlaßt werden, wird er dann in den Stand gesetzt, den jüdischen Wucherer zu befriedigen, für den, wie uns gelehrt wird, die Bevölkerung ganzer Landstriche wie Hörige arbeitet und der sie von Haus und Hof vertreibt, wenn ihm der günstige Zeitpunkt gekommen erscheint (Schreiben des Herrn v. Thüngen). Man wird durch diese Schilderungen und'Maßregeln unwillkürlich versucht, an ein dämonisches Wesen zu denken, das zu besänftigen am gerathensten ist. In einem rohen Lande, bei heidnischen Völkern, würde man ihm Altäre errichten und durch Anbetung und Opfergerüche diese Besänftigung herbeizuführen suchen; wir greifen für unsere bedrängten Mitbürger in die Taschen. Hoffentlich gelingt es uns, sie zu retten! Suchen wir der Sachlage, die uns wegen der Betheiligung, die uns zugemuthet wird, nahe angeht, einmal im Ernst auf den Grund zu kommen. Der Grundbesitz hat sich in fast allen preußischen Provinzen mit Hilfe der Regierung zu Verbänden geeinigt, die stets bereit und im Stande sind, ihren Teilhabern Darlehen auf Hypothek . zu geben; dazu sind in den letzten Jahren zahlreiche mit mächtigen Capitalien ausgestattete Actiengesellschaften entstanden, deren specieller Zweck es ist, die enormen Geldmassen, welche sie auf ihre Obligationen vom Publicum anleihen, dauernd in Hypotheken onzulegen; außerdem sind ländliche Hypotheken eine beliebte Capitalanlage für Privatleute. Das Gesetz hat dann noch durch die neue Form der Grundschuldbriefe sowohl die Kosten erheblich vermindert, als auch die Aufnahme von Anlehen auf sehr kurze Zeit und ohne jeglichen Zeitverlust ermöglicht. Der Credit ist also dem Grundbesitze nach allen Richtungen hin möglich und leicht gemacht. Wenn uns nun bei obigen Schilderungen noch gelehrt wird, „daß die sichersten Hypotheken beim Verkaufe nicht gedeckt werden", so wird diese Behauptung durch die Thatsache widerlegt, daß alle die genannten zahlreichen Creditinstitute weder solche Erfahrungen irgendwie gemacht haben, noch irgendwie vom ferneren Ausleihen ihrer Capitalien absehen. Bis zu der Grenze, wo sie sich sicher halten — diese Grenze ist theils durch die betheiligten Grundbesitzer selbst, theils durch die Behörde, theils durch beide zusammen gezogen — ist also der jüdische Wucherer ausgeschlossen, wenn er nicht etwa das Geld billiger hergeben will, als die genannten Institute, wo er dann doch nicht mehr zu dem genannten Stande gezählt werden kann. Jenseits dieser Grenze ist die Sicherheit des Capitaks nach Ansicht der obigen competenten Factoren nicht mehr eine unbedingte; im langen Laufe der Zeit wird ein gewisser Theil der hier dargeliehenen Gelder verloren gehen; auch die Zinsen werden von bereits bis zu obiger Grenze belasteten Grundbesitzern oft nur mit Zwang zu erhalten sein. Vor diesen Gefahren und Unannehmlichkeiten zieht sich der größte Theil der Capitalisten zurück; nur wenige sind bereit, ihre Gelder herzugeben und diese verlangen und müssen verlangen, um selbst existiren zu können, 1) Zinsen, 2) ein Aequivalent für die Gefährdung des Capitals und für die Zeit und Arbeitskraft, welche ihnen durch vermehrte Sorge und Mühe verloren geht. Auch die Unannehmlichkeiten lassen sie sich bezahlen und den extra Nutzen, den ihnen die verminderte Concurrenz zu nehmen gestattet, beanspruchen sie wie jeder Geschäftsmann. Alles dies wird in die einheitliche Form des Zinsfußes zusamengedrängt, der also in Wirklichkeit aus einer Menge verschiedener Elemente zusammengesetzt ist. Während innerhalb der anerkannten Sicherheitsgrenzen das Angebot des Capitals oft üverwiegt, ist dies jenseits derselben selten der Fall. Der Anleiher sucht hier, trotz des höheren Zinsfußes, oft mit Mühe und Bitten nach einem Darlehen. Wer es ihm gewährt, befriedigt offenbar ein Bedürfniß und es ist selbstverständlich, daß ihm dafür eine angemessene Vergütung gebührt. Das ist noch kein Wucher. Die größten vom Staate zur Beförderung des Volkswohls gegründeten Banken nehmen 6—8% Zinsen und mehr für Darlehen, die auf unbedingten Sicherheiten beruhen, sobald ihr Geldvorrats im Verhältniß zu dem Verlangen nach Vorschüssen klein ist; und macht die Bewachung der Sicherheiten, wie bei Lombardgeschäften, einige Mühe, so lassen sie sich diese durch ein extra Procent bezahlen. An unbarmherziger Strenge in der Beitreibung der Vorschüsse bei Verfall derselben werden sie von Nieman dem übertcoffen. Die ländlichen Creditinstitute zeigen die gleiche Strenge.

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