Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1879)
- Date
- 1879-06-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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i 6G9 Midrasch HIJ oder pijj zu lesen, was wirklich das Junge der Thiere bedeutet. Der ganze Irrthum entstand, weil im Midrasch das i ausgefallen ist. In der Müncher Handschrift kommt das i vor und da dort das i vielleicht nicht deutlich und einem i ähnelt, las Herr Ch. pv für M. Ehrentheil. Rumänien. Bukarest, 20. Mai. Die Anerkennung der vollständigen Unabhängigkeit Rumäniens von Seiten Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Englands, welche bekanntlich an die Erfüllung jenes Artikels des Berliner Vertrages geknüpft ist, der die Gleichberechtigung aller Glaubensbekenntnisse in Rumänien verlangt, wird jetzt nicht mehr lange ausbleiben können, da die Wahlen zur Constituante, welche die Gleichberechtigung aller Culte durch Beseitigung des Artikels 7 der rumänischen Verfassung aussprechen soll, einen erwünschten Fortgang nehmen. Der Groß - und Kleingrundbesitz haben vom 15. bis zum 1^. d. Ai. ihre Wahlen zur Deputirten Kammer vollzogen; das Resultat fiel entschieden zu Gunsten der liberalen Partei und des Ministeriums aus. Von den 60 gewählten Deputirten gehören nicht weniger als 49 zur liberalen Partei und nur 1l zu den Conservativen; jedoch muß ich hinzufügen, daß 9 von den liberalen Deputirten jener Fraktion angehören, welche in der letzten Session in einzelnen Fragen der Regierung Opposition machte; aber selbst wenn diese Fälle sich wiederholen sollten, würde das Ministerium auf e;ne Zweidrittel-Majorität unter den Deputirten des Grundbesitzes zählen können, während gerade in diesem Wahl-Element die konservative Partei einen größeren Anhang besitzt, als in den bürgerlichen und bäuerlichen Wahl- Elementen. Der Bürgerstand — das dritte Wahlcollegium — hat gestern und heute seine Deputirtenwahlen vollzogen: das Resultat ifi zwar noch nicht officiell bekanntgeglben, jedoch liegen zuverlässige Privatnachrichten und Anhaltspunkte vor, daß von den gestern und heute gewählten 30 Abgeordneten kaum 3 oder 4 zur Opposition gehören. Ganz analog wird das Wahlresultat des bäuerlichen Wahlcollegiums ausfallen, welches das einzige ist, das keine directen, sondern indirecte Wahlen vorzunehmen hat. Da die Wahl der Wahlmänner bereits stattgefunden hat, so läßt sich aus derselben schon mit Sicherheit der Schluß ziehen, daß die bäuerlichen Deputirten beinahe sämmtlich der Regierungspartei angehören werden. Es ergibt sich daraus der Schluß, daß die Zweidrittel-Majorität unter den Deputirten des Grundbesitzes sich durch das Hinzutreten der Deputirten der bürgerlichen und bäuerlichen Wahl-Elemente mindestens zu einer Dreiviertel- Majorität gestalten muß; daß das Ministerium somit in die Lage kommt, seine Vorlagen im Hause der Deputirten durchzusetzen und also auch die Frage der Juden- Emancipation zu lösen. Nichtsdestoweniger könnten noch Zweifel entstehen, ob auch der Senat, dessen Wahl vom 23. bis 27. Mai stattfindet, den Vorlagen der Regierung und den Beschlüssen der Deputirten zustimmen wird, wenn nicht der Senat mit geringfügigen Ausnahmen von denselben Männern, nämlich den Grundbesitzern, gewählt würde, welche die Deputirten der beiden ersten Wahlcollegien gewählt haben. Da der Grundbesitz seine Deputirten im Sinne der Regierung gewählt hat, so läßt sich als gewiß annehmen, daß derselbe auch seine Senatoren aus derselben Partei wählen wird, und daß somit das Cabinet Bratianu in der Kammer sich auf eine Dreiviertel-, im Senat auf eine Zweidrittel-Majorität wird stützen können. Bukarest. 3t. Mai. Es heißt, daß die Negierung nach Löschung des bekannten, gegen die Juden gerichteten Verfassungsartikels, keine specielle auf die neue Stellung der Israeliten bezügliche Vorlage einbringen, sondern es ausschließlich ganz den Kammern überlassen will, diese künftige Stellung der „Nicht-Christen" zu präcisiren und zu codificiren. Ob nun dieses letztere Werk schon in dieser jetzigen außerordentlichen Session ausgeführt werden oder den im November zur ordentlichen Session sich versammelnden Kammern überlassen werden soll, ist heute eine noch offene Frage. Bukarest, 3. Juni. Die Session der neuen Kammer wurde heute mit einer Thronrede des Fürsten eröffnet. Dieselbe betonte nachdrücklich, daß die rumänische Nation niemals von dem Geiste religiöser Unduldsamkeit beseelt gewesen, im Gegentheile das Opfer ihrer oftmals bis zur Unvorsichtigkeit getriebenen gastfreundlichen Gesinnungen gewesen sei. Indessen müsse man aus den in Rumänien herrschenden legislativen Bestimmungen jene beseitigen, die ihnen den Charakter der religiösen Ausschließung verleihen und sie in Folge dessen mit dem großen Principe in Uebereinstimmung bringen, daß Niemand wegen seines religiösen Bekenntnisses des Genusses und der Ausübung eines Rechtes beraubt sein dürfe. Demgemäß werde Rumänien der allgemeinen Sorge Befriedigung gewähren, welche den Artikel 44 des Berliner Vertrags dictirte. „Obwohl wir unsere Un-