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Der Israelit · 1879-05-07 · Heft 19 (7.5.1879) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 19 (7.5.1879)
Date
1879-05-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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486 Welche Ignoranz oder welche gehässige Denuneiation liegt nicht in diesen wenigen Worten! AlS ob erst das vom Geist unserer Zeit durchdrungene Judenthum es nicht hinderte, erst lehrte, ein guter Staatsbürger zu sein!! Als ob das Judenthum eines Rabbi Chanina Segan Hakohanim und sein noto bw natoa nin, als ob das Judenthum eines Jeremijahu und sein iKm n«< erst aus der vom Zeitgeist durchdrungenen Religion des Leipziger Gemeindebundes die Pflicht, ein guter Staatsbürger zu sein, zu lernen hätte! Dieselbe Selbsttäuschung oder dieselbe öffentliche Denunciation des überlieferten JudenthumS macht sich der Gemeindebund zu Gunsten seines Zeitgeistes in dem Bericht schuldig, den wir bereits in der vorletzten Rümmer würdigten. „Sorgen wir für eine gute Ausbildung unserer Religionslehrer," heißt es daselbst, „für einen weihevollen, dem Geiste der ZeitRechnung tragenden Religionsunterricht unseres Heranwachsenden Geschlechts, suchen wir den Sinn für edle, religiöse Institutionen wach zu halten, und der moderne Staat wird sich der Förderung nicht entziehen können, auch in Bezug auf den Religionsunterricht die Juden mit ihren christlichen Mitbürgern ganz gleich zu stellen." Dieser Satz hat doch nur einen Sinn in der Voraussetzung, es habe der Staat den Religionsunterricht der Juden bis jetzt deßhalb noch nicht mit dem der andern Staatsbürger gleichgestellt, weil der jüdische Religionsunterricht noch immer nicht weihevoll und dem Geist der Zeit genug Rechnung tragend sei; die schlichten Juden oano phrase, die in der religiösen Erziehung ihrer Kinder dem Geiste der Zeit nicht nur keine Rechnung tragen, sondern ihm überall entgegen treten, wo sie in ihm eine Gefahr für das über alle Zeiten und Geister erhabene Judenthum erblicken, hätten auf die Fürsorge des Staates also keinen Anspruch, diese sei ein Monopol für die Bekenner des Zeitgeistcultes, den der Leipziger Gemeindebund predigt! Dem gegenüber erlauben wir uns zu fragen: Wo in aller Welt hat ein deutscher Staat die Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts deßhalb verweigert, weil er nicht genügend weihevoll und vom Geiste der Zeit durchdrungen sei? Wo hat ein Staat diese Gleichstellung ausgesprochen. deßhalb ausgesprochen, weil der jüdische Religionsunterricht die nöthige Weihe und die nöthige Dosis Zeitgeist zur Schau trägt? — Wo hat ein deutscher Staat, trotz der unablässig fortgesetzten diesbezüglichen Denunciationen fanatischer Reformjuden, je derartigen Erwägungen Einfluß auf seine Entschließungen gestattet? Dieser eine Satz verräth die ganze Denkweise des Gemeindebund-Ausschusses so vollständig, daß es unnöthig ist, ein Wort weiter darüber zu verlieren. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin An einen trefflichen Aufsatz Berthold Auerbachs in der „Gegenwart" über die Anklage, daß die Juden zum Passahfeste Christenblut gebrauchen, knüpft Herr G. Wolf aus Wien in demselben Blatte folgende interessante Bemerkungen : Der Kirchenvater Tertullian erzählt, daß die Christen beschuldigt wurden, als würden sie Menschenblut genießen zur Erinnerung an den Ausspruch des Stifters der chr. Religion: „Ihr trinket mein Blut", und weist auf das Unsinnige dieser Beschuldigung hin. Die späteren Christen erhoben diese Beschuldigung gegen die Juden, wobei sie allerdings nicht einmal einen falsch verstandenen Bibelvers als Beweis anführen konnten. Papst Jnnoncenz 111. sah sich veranlaßt, von Lyon aus am 5. Juli 1247 eine Bulle an die Kirchenfürsten von Frankreich und Deutschland zu erlassen (vergl. Laronius annales eccl. ael annum 1247 A. 86), in welcher es heißt: Einige Geistliche und Fürsten, Edle und Mächtige euer Länder erdenken, um das Vermögen der Juden ungerechter Weise an sich zu reißen und sich anzueignen, gegen sie gottlose Anschläge und erfinden Anlässe, sie dichten ihnen fälschlich an, als wenn sie zur Passahzeit das Herz eines ermordeten Knaben untereinander theilten. Die Christen glauben, daß das Gesetz der Juden ihnen solches vorschreibt, während im Gesetze daS Gegentheil offen liegt. „Pie Bedrücker der Juden sollen mit den Kirchenbann belegt werden." — Przemsl Ott» waker 111. Margraf von Mähren 1474, der Doge von Venedig Pietro Mocenigo 22. April 1475, Kaiser Friedrich (14. Juli 1476 und nach ihm alle deutschen Kaiser (vergl. die Ovukoimatio privilegiorum) für die Juden in Deutschland, Kaiser Ferdinand 11., und wir denken, daß dieser Monarch in der vorliegenden Angelegenheit als klassischer Zeuge betrachtet werden kann, in unserm: Ferdinand II. und die Juden (S. 36) befahlen, wegen diesen Vorurtheilen keinem Juden etwas zu Leide zu thun, und doch besteht der Teufelsspuck noch

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